Full text: Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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Die Unerfüllbarkeit solcher Forderungeil ist klar wie der Tag. 
Die Sicherheit des Notenumlaufs, welche von der Sicherheit der 
Anlage der Bank unmittelbar abhängt und auf welcher die Solidität 
des ganzen deutschen Geldwesens unb der gesamten deutschen Kredit- 
wirtschaft beruht, darf nicht durch eine falsche Bankpolitik beeinträchtigt 
werden, welche ben Kredit als eine zu verteilende Staatsunterstützung 
behandelt. 
d) Privatbanken und Genossenschaften als Mittel 
glieder zwischen Reichsbank und Landwirtschaft. 
Wenn man die Verhältnisse, auf welchen die Unmöglichkeit eines 
starken direkteil Verkehrs zwischen Reichsbank und Landwirtschaft 
beruht, unbefmlgen ins Auge faßt, so wird man nur zil dem Ergebllis 
Kursstand der Pfandbriefe, welcher die Landwirtschaft schädige, sei lediglich eine 
Folge der verschiedenartigen Behandlung, welche die Reichsbank beiden Kategorien 
von Wertpapieren im Lombardverkehr angedeihen lasse. 
Der Reichsbankpräsident trat dem Antrag entgegen, indem er ausführte: 
Die Sicherheit der Pfandbriefe sei wegen der Unterschiede in der solidarischen 
Haftung überhaupt keine einheitliche, jedenfalls aber sei ihr Markt nur ein be 
schränkter. Die Differenz im Kursstand der Staatsanleihen und Pfandbriefe habe 
bereits vor Einführung des Vorzugssatzes für die ersteren bestanden, könne also 
nicht auf diesen Vorzugssatz zurückgeführt werden. Eine Ausdehnung des Vor 
zugssatzes auf die 2 Milliarden Mk. landschaftliche Pfandbriefe sei deshalb unmöglich, 
weil die gegenüber der Wechselanlage ohnehin bedenklich angewachsene Lombard 
anlage dadurch in einer für die Bank unzuträglichen Weise vermehrt werden 
würde. 
In der That hat die Notwendigkeit der Einschränkung der Lombardanlage 
Mitte 1897 zur Aufhebung des Vorzugssatzes für Reichs- und Staatsanleihen 
genötigt, wodurch die gleichartige Behandlung der Staatsanleihen und der 
übrigen lombardfähigen Wertpapieren wiederhergestellt ist. Die agrarische Ent 
rüstung über die Zurückweisung ihres Verlangens, welches die Neichsbank mit 
den Folgen eigner Fehler belasten wollte, hat jedoch kaum eine Linderung er 
fahren, obwohl das unverminderte Fortbestehen der Kursdifferenz zwischen Kon- 
sols und Pfandbriefen deutlich genug zeigt, daß diese Differeuz nicht aus dem 
inzwischen beseitigten Unterschied des Loinbardzinses beruht. Bemerkenswert ist 
in dieser Beziehung, daß das im Mai dieses Jahres (1898) vom Bund der Land 
wirte herausgegebene „Agrarische Handbuch" in seinem Artikel über die Neichs 
bank, fast ein Jahr nach der Beseitigung des Vorzugssatzes, folgendes schreibt: 
„Als besondere Klagepunkte heben wir namentlich hervor, daß die Neichs 
bank Staatspapiere Va Proz. billiger lombardiert als Pfandbriefe, wodurch der 
Kurs der Pfandbriefe zum Schaden der Landwirtschaft herabgedrückt wurde. 
Alle Versuche der Vertreter der landwirtschaftlichen Interessen in den Parlamenten, 
deren Gleichberechtigung durchzusetzen, scheiterten an dem Widerstand des Reichs 
bankpräsidenten Dr. Koch und der Schwäche der Negierung ihm gegenüber."
	        
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