Full text: Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

75 
ì>) Die vermeintlichen Beziehungen zwischen Grund 
kapital und Barvorrat. 
Auf der andern Seite ist die entgegengesetzte Annahme, welche 
von einer Erhöhung des Grundkapitals eine direkte Wirkung aus die 
Größe des Barvorrates der Reichsbank erwartet, gänzlich unbegründet. 
Diese Annahme ist in den letzten Jahren hauptsächlich propagiert 
worden von einer Gruppe dilettantischer Vankpolitiker, als deren 
Typus etwa Graf Mirbach gelten kann. Es fehlt diesen Politikern 
sehr an banktechnischen Vorstellungen, und so kommt es, daß sie 
Grundkapital und Metallbestand zusammenwerfen oder zum mindesten 
direkte Beziehungen zwischen beiden Begriffen konstruieren, während 
in Wirklichkeit ein umnittelbares Verhältnis überhaupt nicht besteht 
und die vorhandenen indirekten Beziehungen überaus verwickelt und 
schwer übersehbar sind. 
Man stellt sich in den bezeichneten Kreisen eine Erhöhung des 
Reichsbankkapitals vor als eine Übertragung von Metallgeld aus 
irgend einer unbestimmten Außenwelt in die Kassen der Bank. Aber 
die Mittel zu einer Kapitalerhöhung können nicht aus einein Nichts 
hervorgezaubert werden, sie werden vielmehr in irgend einer Form 
dem freien Umlauf entzogen. Die Einzahlungen auf die neuen An 
teilscheine können erfolgen direkt in Bargeld oder Noten, indirekt 
durch Abschreibungen voi: Girokonten bei der Reichsbank, durch zur 
Diskontierung eingereichte Wechsel oder durch Lombardierung voir 
Wertpapieren. Erfolgt die Einzahlung durch Abschreibung von 
Girokonten, so werden die Inhaber der betreffenden Konten, da sie 
die für ihren Umsatz erforderliche Höhe ihrer Guthaben nicht will 
kürlich reduzieren können, dafür Sorge tragen müssen, daß ihre Gut 
haben durch vermehrte Einzahlungen oder verminderte Abhebungen 
auf ben alten Stand gebracht werden. Erfolgt die Einzahlung durch 
Wechseldiskontierung oder Lombardierung, so erfolgt beim Verfall 
des Wechsels und beim Ablauf des Lombardkredits gleichfalls eine 
Einzahlung von Bargeld oder Noten. In ihrer Endwirkung scheint 
die Einzahlung auf die neuen Anteilscheine also überall in Metallgeld 
oder Noten zu erfolgen. Soweit Bargeld eingezahlt wird, erfährt der 
Barvorrat eine Vermehrung, soweit Noten eingezahlt werden, erfährt 
der Notenumlauf eine Verminderung. 
Aber was nun an Bargeld mehr in der Reichsbank liegen würde, 
das wäre im freien Umlauf weniger als zuvor, ebenso wie die freie 
Cirkulation die Verminderung des Notenumlaufs zu tragen hätte. 
Die dem freien Umlauf entzogenen Mittel haben aber bis dahin
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.