Reichsverfassung und Wirtschaft. 119
sprachen, fielen für die Nationalversammlung in Weimar fort, Aber
auch die gesamten Verhältnisse lagen so ganz anders. Mit der alten
Verfassung hatte der Mann, dessen Hand Deutschland zur Höhe geführt
hatte, den Schlußstein in den von ihm nach eigenem Plane gewölbten
Bau des Reichs eingefügt. Die Größe der Tat und des Vollbringers
prägt sich auch in der schlichten Nüchternheit der Verfassung aus, die,
auf alles Beiwerk verzichtend, kein entbehrliches Wort enthielt. Die
„schmerzgeborene‘ Verfassung von Weimar hat einen wesentlich
anderen Charakter. Sie bedeutete nicht einen Abschluß, sondern sollte
den Grund für eine neue Entwicklung legen, die sich, von wenigen vor-
ausgesehen und wenigen wahrhaft willkommen, durch den plötzlichen
Zusammenbruch des Reichsbaus als vermeintlich einziger Ausweg auf-
zudrängen schien, Sie wurde schleunigst von ungeübten Händen auf
den alten Fundamenten nach ausländischen Vorbildern errichtet, an-
gesichts einer geistigen Verfassung der Nation, die, ihrer besten Söhne
beraubt, enttäuscht und verbittert, durch leibliche Nöte geschwächt,
durch leibliche Sorgen in Anspruch genommen, dem neu entstehenden
Staatsgrundgesetze völlig teilnahmslos gegenüberstand, das Werk
weder zu kontrollieren noch zu befruchten vermochte, oder aber, noch
in revolutionärer Gärung begriffen, ganz anderen Zielen nachhing,
Man glaubte in Weimar den „Volksstaat‘ zu schaffen und empfand
deshalb das Bedürfnis, nicht nur zu denen zu reden, die die Verfassung
auszuführen haben würden. Auch das Beispiel der Nationalversamm-
lung in der Paulskirche, als deren Erbe man sich fühlte, drängte zu der
hergebrachten Verkündung von Grundrechten. Der Verfassungs-
entwurf von Preuß hatte dieser Neigung nur einige wenige, fast ver-
legene Zugeständnisse gemacht. Es war verständlich, daß die National-
versammlung es hierbei nicht bewenden lassen wollte. Nachdem
einmal die Schleuse aufgezogen war, fanden die verschiedenartigsten
Gedanken ihren Weg in die Verfassungsurkunde.
Die Verfassung sollte zum Volke reden. Es war namentlich der
Führer der Demokratischen Partei, der große Volksredner Naumann,
der nach seinem eigenen Ausdruck einen Volkskatechismus schaffen
wollte, um in Sätzen von sprichwortartiger Prägung das Wesen des
neuen Staates zu verkünden. Dem zum Gesetzgeber gewordenen
Volksredner wurde auch das Gesetz zur Volksrede. Die Aufgabe des
Gesetzes, Recht zu setzen, trat immer mehr zurück, und es entstand
jener zweite Hauptteil der Reichsverfassung, von dem der Reichs-
minister Preuß, der doch bei der Entstehung der Verfassung ständig
mitgewirkt hatte, schließlich gestehen mußte, daß selbst ihm es noch
nicht geglückt sei, den Inhalt zu überschauen. Um ‚„Grundrechte‘
allein handelte es sich schon längst nicht mehr. Aber auch die Über-