schwisterten Selbstständigkeit würden sicherlich auch im Zuklmfts-
staate die Bürger das Recht für. sich tu Anspruch nehmen, die ihnen
zu Gebote stehenden Gcnußmittel selber, mit ihrer Familie oder mit
Freunden zu verzehren oder auch sie in größeren Vorrüthen auf
zuspeichern, wenn sie mehr Freude am Besitz als am Genuß haben;
die Bürger werden es sich auch in Zukunft nicht nehmen lassen,
mit ihren Mitteln ihren Kindern eine höhere Ausbildung zu ver
schaffen oder ihren Haushalt und was damit zusammenhängt, ihr
Familienleben und die Erziehung ihrer Kinder einzurichten, wie sie
wollen; selbst das Recht, die Mittel zu verschenken und zu vererben,
wird im Communestaat nicht aufgehoben werden können.
Das Familicnerbrecht insbesondere ist eine durch den Indi
vidualismus begründete sociale Institution, ein integrirendcr Be
standtheil des gesellschaftlichen Organismus und kein Product des
staatlichen Mechanismus. Das Erbrecht beseitigen wollen, heißt
das Wesen der Gesellschaft und des Individuums nicht verstehen
und die Societät zu einer staatlichen, beliebig veränderlichen Ein-
richtung machen, während doch die Gesellschaft vor dem Staate
war und dieser erst als ein Ergebniß derselben erscheint. Uebcr-
haupt hat der Staat andere und wichtigere Aufgaben zu crfülíen,
als das gefährliche Experiment der Untergrabung der gesellschaft
lichen Fundamente zu wagen, auch der socialdemokratische ^taat
könnte dies nur auf Gefahr seiner Existenz thun. Allerdings ist
der Staat nach gewisser Richtung hin ein Mechanismus, welcher
von Zeit zu Zeit abgeändert und umgestaltet wird, ohne daß da
durch die Gesellschaft in ihrem Lebensnerve berührt wird. Umge
kehrt dagegen bringen Umformungen der Gesellschaft, wie die oben ge
kennzeichneten, jedesmal staatliche Umwälzungen hervor; nie aber wird
es ohne den Untergang der Gesellschaft selbst gelingen, die Familie
oder das Erbrecht gänzlich aufzuheben. — Und wie tief und voll
ständig die Liebe zur Freiheit und Selbstständigkeit die Manschen
zu durchdringen vernmg, erhellt u. A. recht deutlich daraus, daß
so humanitäre Institute, als welche doch unzweifelhaft die Asyl-