Full text: Preußisches Landbuch

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bem, um Promotionen und Staats-Examina möglich zu machen, 37401 
Thlr. verausgabt. Vgl. v. Humboldt-Stiftung. 
HülfsBerein für Märkisch-Friedland 
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gncbUmb un b.c G-«Shruu„ Mitteln an iuuq- 
k-ui- zur Erlernung iin-S Hanbwerls, ber ïanbn>ittbf*aft, eine« Ge. 
Werkes, allenfalls auch einer Kunst oder zum Studium bis zur Be 
gründung einer selbstständigen Existenz bezweckt. Im Jahr 1861 halte 
der Verein ein Vermögen von 11,000 Thlr.; Vorsitzender N. B. Marck- 
land, Sekretair N. Silber. Nach dem im Januar 1863 erstatteten 
Jahresbericht wurden 7 junge Leute zur Ausbildung für ihren künf 
tigen Lebensberuf und 5 würdige Personen durch den Verein gänz- 
llch unterhalten. Der Verein selbst zählte 280 Mitglieder, von denen 
vlele außerhalb Europas ansässig sind. Vermächtniß von I. Lieber- 
wann von 4000 Thlr. (1861). 
Hülss-Verein für städtische Armen-Pflege zu Königsberg. 
Er unterhält die S. 159 gedachte Erziehungs-Anstalt, in welcher 35 
minder Unterricht empfangen. Vermächtniß von L. A. Becker (1865) 
von 500 Thlr. 
Hülssches Stipendium, 
von Anne de Hüls 1754 begründet. Kapital 1000 Thlr.; das Stipen- 
dtum ist für einen Theologie Studirenden reformirter Konfession bestimmt, 
und wird auf 3 Jahre von dem Domkirchen-Kollegium zu Berlin ver 
geben. 
Hüls esche Aussteuer-Stiftung. 
1858 von den Eheleuten Israel und Friederike Hülse zu Bunzlau 
herstammend aus Glogau, mit 4000 Thlr. begründet. Die Verwal 
tung steht dem Vorstande der Synagogen-Gemeinde in Glogau und 
zweien Kuratoren zu. Die Zinsen werden, sobald sie den Betrag von 
400 Thlr. erreicht haben, an eine unbescholtene, sittliche, arme Jung 
frau jüdischen Glaubens an ihrem Heirathstage ausgezahlt. Verwandte 
der Stifter werden zunächst berücksichtigt, dann Jungfrauen der Stadt 
Glogau, und endlich solche aus dem Kreise Glogau. Die Stiftung 
hat (1858) die Rechte einer juristischen Person erhalten. — Den 
städtischen Behörden in Bunzlau überwies Israel Hülse bei Gelegen 
heit seines 50jährigen Bürger-JubiläumS am 17. Februar 1862 
W00 Thlr. mit der Bestimmung, die Zinsen davon alljährlich am 17. 
ncbruslr an verschämte arme Bürger oder deren Wittwen ohne Unter- 
sâ)îed der Konfession zur Aushilfe in ihrer Thätigkeit resp. in ihrem 
Gewerbe zu vertheilen.
	        
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