Full text : Preußisches Landbuch

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bem,  um  Promotionen  und  Staats-Examina  möglich  zu  machen,  37401
Thlr.  verausgabt.  Vgl.  v.  Humboldt-Stiftung.
HülfsBerein  für  Märkisch-Friedland
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gncbUmb  un  b.c  G-«Shruu„  Mitteln  an  iuuqk-ui-
  zur  Erlernung  iin-S  Hanbwerls,  ber  ïanbn>ittbf*aft,  eine«  Ge.
Werkes,  allenfalls  auch  einer  Kunst  oder  zum  Studium  bis  zur  Begründung ­
  einer  selbstständigen  Existenz  bezweckt.  Im  Jahr  1861  halte
der  Verein  ein  Vermögen  von  11,000  Thlr.;  Vorsitzender  N.  B.  Marckland,
  Sekretair  N.  Silber.  Nach  dem  im  Januar  1863  erstatteten
Jahresbericht  wurden  7  junge  Leute  zur  Ausbildung  für  ihren  künftigen ­
  Lebensberuf  und  5  würdige  Personen  durch  den  Verein  gänzllch
  unterhalten.  Der  Verein  selbst  zählte  280  Mitglieder,  von  denen
vlele  außerhalb  Europas  ansässig  sind.  Vermächtniß  von  I.  Lieberwann
  von  4000  Thlr.  (1861).

Hülss-Verein  für  städtische  Armen-Pflege  zu  Königsberg.
Er  unterhält  die  S.  159  gedachte  Erziehungs-Anstalt,  in  welcher  35
minder  Unterricht  empfangen.  Vermächtniß  von  L.  A.  Becker  (1865)
von  500  Thlr.

Hülssches  Stipendium,
von  Anne  de  Hüls  1754  begründet.  Kapital  1000  Thlr.;  das  Stipendtum
  ist  für  einen  Theologie  Studirenden  reformirter  Konfession  bestimmt,
und  wird  auf  3  Jahre  von  dem  Domkirchen-Kollegium  zu  Berlin  vergeben. ­

Hüls  esche  Aussteuer-Stiftung.
1858  von  den  Eheleuten  Israel  und  Friederike  Hülse  zu  Bunzlau
herstammend  aus  Glogau,  mit  4000  Thlr.  begründet.  Die  Verwaltung ­
  steht  dem  Vorstande  der  Synagogen-Gemeinde  in  Glogau  und
zweien  Kuratoren  zu.  Die  Zinsen  werden,  sobald  sie  den  Betrag  von
400  Thlr.  erreicht  haben,  an  eine  unbescholtene,  sittliche,  arme  Jungfrau ­
  jüdischen  Glaubens  an  ihrem  Heirathstage  ausgezahlt.  Verwandte
der  Stifter  werden  zunächst  berücksichtigt,  dann  Jungfrauen  der  Stadt
Glogau,  und  endlich  solche  aus  dem  Kreise  Glogau.  Die  Stiftung
hat  (1858)  die  Rechte  einer  juristischen  Person  erhalten.  —  Den
städtischen  Behörden  in  Bunzlau  überwies  Israel  Hülse  bei  Gelegenheit ­
  seines  50jährigen  Bürger-JubiläumS  am  17.  Februar  1862
W00  Thlr.  mit  der  Bestimmung,  die  Zinsen  davon  alljährlich  am  17.
ncbruslr  an  verschämte  arme  Bürger  oder  deren  Wittwen  ohne  Untersâ)îed
  der  Konfession  zur  Aushilfe  in  ihrer  Thätigkeit  resp.  in  ihrem
Gewerbe  zu  vertheilen.
            
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