Full text : Preußisches Landbuch

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behufs  rechtzeitiger  Ertheilung  des  Religions-Unterrichts,  der  Ucberrest
aber  zu  andern  mildthätigen  Zwecken  verwendet  werde.
Joh.  Dietrich  Schütte,
Kaufmann,  legirte  1821  dem  Berliner  Friedrichs-Waisenhanse  200  Thlr.:
die  Zinsen  sollen  jährlich  dem  Knaben,  der  das  beste  Zeugniß  der  Lehrer
haben  würde,  (auch  mehrmals)  gegeben,  für  denselben  aufbewahrt  und
nach  Beendigung  der  Lehrjahre  ausgehändigt  werden;  sollte  der  Knabe
früher  sterben,  so  ist  sein  Eigenthum  zur  Prämie  für  den  nächstbesten
Zögling  zn  benutzen.
Schütz  sches  Familien  Stipendium.
von  dem  Thierarzte  Schütz  mit  seinem  aus  zwei  Wohnhäusern  in
Aachen  bestehenden  Jmmobiliar-Bermögen  begründet,  für  die  Descendenten ­
  seiner  und  der  Geschwister  feiner  Ehefrau  und  zwar  für  Knaben,
welche  sich  dem  Priestcrstande,  und  für  Mädchen,  welche  sich  dem  Klosterleben ­
  widmen.  Die  Berleihung  steht  dem  Verwaltnngs-Rathe  der
Studien-Stiftungen  in  Köln  zu.
Ş  ch  ü  tz  -  M  a  n  d  e  »  b  e  r  g  sche  Stiftung.
Prediger  Mandenberg  zu  Gottberg  (Lisco  Ş.  161.  295.)  begründete ­
  1717  mittelst  Testaments  für  seine  und  seiner  Gattin  geb.  Schütz
Familie  eine  Stiftung,  ans  welcher  Personen,  die  den  Namen  Mandenberg ­
  oder  Schütz  führen,  ein  Universitäts-Stipendium  im  Betrage
von  50—70  Thlr.  beziehen,  auch  etwa  100  Thlr.  jährlich  an  Unterstützungen ­
  für  Frauen  und  sonstige  Verwandte  gereicht  werden.  Das
Kammergericht  ist  Aufsichtsbehörde  dieser  „S  chütz-Mandenbergschen
  Stiftung".
Gottlieb  Schütze.
zu  Magdeburg  (t  1836)  setzte  10,000  Thlr.  Gold  mit  der  Bestimmung ­
  aus,  daß  das  Kapital  vom  Magistrat  zu  Magdeburg  verwaltet
und  der  Zinsbetrag  jährlich  unter  sogenannte  verschämte  Arme  vertheilt
würde.  Der  Ertrag  (400  Thlr.)  wird  jährlich  an  40—42  Hilfsbedürftige, ­
  50  Thlr.  Gold  werden  am  I.  Januar  an  die  im  Armenhause
befindlichen  Personen  vertheilt.  —  Bon  einem  Schütz  eschen  Legat  von
2000  Thlr.  Gold  erhalten  die  Prediger  der  Heiligen  Geistkirche  je
20  Thlr.,  das  Uebrige  die  Kirchenkaffr.
Swützei»  Sterbekasse  in  Schwerin  a.  W.
Sie  hat  einen  Fonds  von  2100  Thlr.
Şchnbmacher  Begräbiüßkasse  zu  Aordhauseii.
mit  1950  Mitgliedern,  welche  jährlich  4000  Thlr.  Beiträge  zahlen,
und  6300  Thlr.  Kapital.  Der  wöcheutliche  Beitrag  eines  Mitgliedes
beträgt  l  j  Sgr.  An  Anssteuer  werden  gezahlt  im  ersten  Jahre  10,
im  zweiten  15,  im  dritten  21  Thlr.;  nach  Ablauf  von  3  Jahren  28,
nach  Ablauf  von  13  Jahren  40  Thlr.  Der  16  te  Theil  aller  Mitglieder ­
  ist  beitragsfrei,  doch  tritt  diese  Vergünstigung  erst  nach  18  Iah-
            
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