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Rücksicht auf die neuerdings sich mehr uud mehr vollziehende Trennung
des Rohrbaues von der Verarbeitung des Rohres lvüre es von doppeltem
Interesse, über die Wirksamkeit solcher Anstalten zu hören, welche aus die
Kreditfähigkeit des Grundbesitzes einen merbareu Einfluß zu üben pflegen.
ti. Zölle und Stenern.
Unter den Klagen in den Berichten aus Cuba kehren fort uud fort
die über die drückende Höhe der Abgaben wieder.
Die Nachrichten über die inneren Steuern sind nur dürftig und be
schränken sich auf folgendes:
Ländliche wie städtische Grundstücke unterliegen einer Steuer von
16o/o des Ertrages, mit Ausnahme der mit Tabak und mit Zuckerrohr be
pflanzten Flächen, welche nur 2% zu entrichten haben. Ferner wird er
hoben eine Abgabe von 6% von dem Nettoerträge des Verkaufes oder
Austausches unbeweglicher Güter oder der Sklaven, so wie ein 6 proeentiger
Zuschlag zu dieser Steuer. Sodann eine hohe Steuer beim Besitzwechsel
durch Erbschaft; eine Steuer von den sogenannten cédulas personales d. h.
Legitimationspapieren, zu deren Führung jeder Arbeiter verpflichtet ist;
eine Steuer von 10°/ 0 auf liquide Renten, auf städtische Liegenschaften und
vom Rindvieh. Die Einnahme aus der Stempelsteuer ist für das Budget
von 1885/86 auf 2 '/4 Million pesos veranschlagt, die Steuer auf die
Lotterie nahezu 2*/ g Millionen pesos. In der encyclopaedia britannica
wird sogar ein impost, on cockfights erwähnt, der sich aber sonst nirgend
angeführt findet, auch mehr den englischen als den spanischen Gebräuchen
entsprechen würde. Aus dem Jahre 1868 wird eine allgemeine Erhöhung
der unmittelbaren Abgaben um 10% gemeldet, welche zur Steigerung der
Unzufriedenheit beigetragen zu haben scheint. Nach einem Berichte aus
dem Jahre 1870 sollen die direkten Steuern damals die Höhe von 25%
des Einkommens erreicht haben; für das 2. und 3. Quartal mußten die
Steuern bis zu 16"/o ermäßigt und für das 4. Quartal ganz erlassen
werden.
Durch Verordnung vom 26. December 1882 wurde die Abgabe vom
Personen- und Frachtverkehr also geregelt: 10% von dem Fahrpreise für
die Passagiere auf den Eisenbahnen und den zur Küsten- und Lokalfahrt
benutzten Dampfschiffen; 3% von dem Frachtgelde beim Waarentransport,
bey bei dem Güterverkehr im Küsten- und Außenhandel von 2,50 bis
6,25 pesetas Frachtgeld 12% c von der peseta, von 6,25 bis 12,50 pesetas
Frachtgeld 25 c, bei 12,50 bis 25 pesetas Frachtgeld 50 c, und bei je
25 pesetas mehr Frachtgeld nach 50 c von der Peseta. Es läßt sich nicht
übersehen, ob diese Verkehrsabgabe im vollen Umfange wirklich zur Geltung