Full text: Die Genussscheine nach schweizerischem Recht

80 
(les (^Kapitalangebotes sieb berstellen, und tolglicb jede einseitige 
Wirkung auf den Zinsfuss entfallen, i) Ein Ibiterscbied wird 
allerdings darin liegen, dass die Bescliaftung eines ( apitais 
auf dein Wege eines Anlebens mit directen Kosten verbunden 
ist, was bei dem im Wege der Notenemission bereingezogenen 
*) Um (lies deutlicher zu machen, möge ein coneret.es Beispiel 
diirchgeführt werden. Ein bestimmter Staat soll zur Deckung von Kriegs 
kosten ein Anlehen hrauchen. Der Zinsfuss in dem hetretienden Lande betrage 
5%, in den Nachbarländern 4®/o. Wenn nun der Staat ein fünfpercentige« An 
lehen aufnimmt, so wird dasselbe im Auslande untergeh rächt werden, dagegen 
wird das Ausland, insolange als dieses neue Anlehen nicht vollständig placirt ist, 
keine anderen Capitalien nach dem betrellenden Lande senden, was ohne dieses 
Anlehen unstreitig der Fall gewesen wäre. Der Zinsfuss im Inlande wird unver 
ändert bleiben, im Auslande wird derselbe durch das Anlehen gesteigert Werden, 
und diese Steigerung wird eben die Zuflüsse der ausländischen Capitalien 
hemmen. Für den Erlös des Anlehenshetrages wird der Staat im Auslande ent 
weder seinen Kriegsbedarf direct eintauschen und überhaupt eine Nachti age 
nach irgend welchen Erzeugnissen im Inlamle nicht hervorruten, oder er wird 
seinen Kriegsbedarf trotz des Anlehens im Inlande aufbringen; dann aber muss 
die Anlehenssumme vom Auslande in andern Gütern entrichtet werden, und 
der Steigerung der Frodaction zu unjwodiictivem Kriegsgehrauch, die eine 
Erhöhung des Zinsfusseshervorrufen würde, steht ein Nachlassen der Production 
auf anderen Gebieten gegenüber, so dass das Gleichgewicht nicht gestört wird. 
Emittirt der Staat dagegen Noten, so kann er hiefür wieder seinen 
Kriegsbedarf im Auslande kaufen (d. h. er wird mit den Noten zuerst das 
)letallgeld und mit dem Metallgelde den Kriegsbedarf kaufen); oder er kauft 
den Kriegsbedarf im Innern, dann werden für das verdrängte Metallgeld ander 
weitige Güter hereinströmen und abermals wird der Steigerung der Production 
zu Kriegszwecken ein Nachlassen derselben auf anderen Gebieten gegenüher- 
stehen, die Anforderungen an das .arbeitende Capitel werden sich nicht er 
höhen, der Zinsfuss wird der nämliche bleiben. Ganz dasselbe gilt, wenn man 
annimmt, dass es nicht unproductive, sondern productive Zwecke seien, zu 
denen der Staat im Wege einer Anleihe oder der Notenemission sich das 
Capital verschaflen will. Haut er z. H. eine Eisenbahn ans dem Erlöse eines 
Anlehens, so wird sich der Zinsfuss, wenn er das Anlehen im Auslande auf 
nimmt, nicht ändern, und ebensowenig, wenn er die Schienen mit dem gegen 
Noten eingetauschten Metallgelde im Auslande bezahlt oder auch, wenn er sie 
gegen seine Noten direct im Inlande kauft, da in diesem Falle für das frei 
werdende Metallgeld andere Güter hereinströmen. Bringt er dagegen das An 
lehen im Inlande unter, so wird er allerdings dadurch den Zinsfuss erhöhen, 
aber dies kann ihm nur gelingen, wenn der Zinsfuss früher mässiger war als 
im Auslande, und in einem solchen Falle würde das hetreIfende Land das aus 
der Notenemission freiwerdende Metallgeld nicht zum Einkäufe von Producteii, 
sondern zum Einkäufe von Werthpa]deren benützen, der Steigerung der Produc 
tion aus dem erhöhten Schienenhedarfe stünde keine durch die Producten- 
einfuhr herheigeführte Ermässigung anderweitiger Productionen gegenüber und
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.