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Die meisten Gesellschaften stellten ihre Tätigkeit wieder ein;
viele, ohne überhaupt produktiv gewesen zu sein. 1882: 3127 dz.
betragend, stieg die Produktion 1887 und 1888 auf je IO080 dz.,
um schon 1892 wieder auf 3681 dz. zu sinken. Seitdem hob sie
sich wieder, machte aber 1898 nur erst ca. 10 % der deutschen
Rohölproduktion aus, während auf den Eisass ca. 90 % entfielen.
1899/1900 änderte sich jedoch das Bild, als mit Hilfe genügenden
soliden Kapitals (Deutsche Bank) ein neues, ergiebigeres Oelfeld,
eben die zweite Zone rechts der Wietze, aufgeschlossen wurde.
1903 betrug die Rohölproduktion von Wietze etwa 400000 dz. im
Gesamtwerte von 3,2 Millionen Mark, das sind rund 2 / 3 , 1904
etwa 680000 dz., das sind rund 3 / 4 der gesamten Rohölausbeute
Deutschlands. 1905 ging die Produktion allerdings auf rund 580000
dz. zurück, während die des Eisass sich ziemlich auf der Höhe
von 1904 hielt.
Neben den Aufschlüssen bei Wietze sind noch an anderen
Orten der Provinz Hannover und des Herzogtums Braunschweig
Oelvorkommen konstatiert worden, aber von weit geringerer
Mächtigkeit. Vielleicht sind tiefere Bohrungen von grösserem
Erfolge begleitet. Das Oelgebiet ist aber wahrscheinlich noch
grösser, als man bis jetzt annimmt.
Wenn man die Produktionsverhältnisse des Eisass und der
Lüneburger Pleide einander gegenüberstellt, so ergibt sich, dass
letztere trotz ihrer bedeutend grösseren Ergiebigkeit mit viel un
günstigeren äusseren Bedingungen zu ringen hat als die elsäs-
sische Industrie. Denn während z. B. dort die Oelgerechtsame
dem Berggesetz unterstehen, also verliehen werden, ist dies in
Hannover nicht der Fall. Oel kann hier nicht gemutet werden,
sondern gehört ähnlich wie Kali und Salz dem Grundeigentümer.
Dieser Mangel der Gesetzgebung verschaffte den Bauern eine sehr
günstige Stellung; sie forderten für die Abgabe ihrer Oelländereien
übermässig hohe Preise und Hessen sich ausserdem ein sehr hohes
»Fassgeld« bezahlen (bis zu 5 Mk. für jedes geförderte Fass).
Es ist klar, dass diese Umstände auf die Gestehungskosten sehr
ungünstig einwirken und der jungen Industrie schwere Fesseln
anlegen. Die preussische Regierung erliess zwar zur Abstellung
der grössten Missstände 1904 ein Gesetz, das die Erdölgewinnung
der Kontrolle der Bergbehörden unterstellt. Da jedoch das Ver
fügungsrecht des Grundeigentümers dadurch in keiner Weise be
schränkt wird, so kann man es nur als eine halbe Massregel an