Full text: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XXVI. Kleidungen, Wäsche und PuUwaaren, etc. 
187 
290 
302 
150 
301 
88 
Tarifmässige Benennung 
Italien. 
Schmuckfedern, bearbeitete (Vertr. mit Frankreich) 
dto. rohe 
Hüte : 
a) aus reiner Seide oder gemischt mit 
anderen Stoffen, ausgenommen aufge- 
pntzte Frauenliüte 
h) aus was immer von einem andern Stoff Í g 
(ausgenommen Stroh- und aufgeputzte j g) 
Frauenhüte) | 
c) Frauenhüte, aufgeputzte . . . . ' > 
Strohhüte mit Ausnahme der aufgeputzten 
Frauenhüte 
Mützen 
Alle genähten Gegenstände aus Leinen, Baum 
wolle, Schafwoll- und Seidengeweben sind 
wie die Gewebe, aus denen sie bestehen, 
II 
|! Kg. 
II 1 
Ij 1 
ll 
Stück 
100 
'S II 
Zoll 
allge 
meiner 
Lira Cent. 
35 I — 
3 — 
150 
trags- 
mässiger 
100 
ßoo 
100 
100 
100I 10 — 
100I100 — 
Lira ¡Cent. 
15 — 
150 — 
100 — 
500 — 
100 — 
mit einem Zollzuschlag v. 10“ o zu verzollen, i 
Anmerkung: Genäht« Gegenstände, die aus Geweben be- ' 
stehen, welche verschiedenen Zollsätzen unterliegen , ohne Ij 
dass sich feststellen liesse, welches derselben im Gewichte | 
vorherrscht, müssen nach dem höchsthesteuerten Gewebe j 
verzollt werden. Ebenso müssen genähte Gegenstände i 
ans BanmwollstofTen . wenn selbe nicht anf Grundlage des 
Gewichtes im Verbaltniss zur GberHäcbe und nach der An- ; || 
zahl der in einem Baume von 5 yuadratmillimeter Breite ;i 
ersichtlichen Faden classificirt werden können, mit dem | :i 
Zoll der höchsthesteuerten Classe belegt werden. | J 
Genähte Gegenstände, wenn sie gebraucht sind, zahlen 
wie die betreffenden Gewebe, wenn sie jedoch als unbrauch 
bar erkannt werden, unterliege i sie der Behandlung als Hadern. ¡ 
In der Ausfuhr frei. ¡ 
Niederlande. ¡ 
Kleider, Wäsche und Putzgegenstände werden , 
vom Werthe mit 5“/o Zoll belegt. 
In der Ausfuhr frei. , 
Portugal. i 
Kleidungen, Putzwaaren werden verzollt nach , 
dem Hauptbestandtheil des Stoffes, aus j 
welchem selbe erzeugt sind, und zwar mit ¡ 
einem Zuschlag von 50“'«. 
Cravatten aus Baumwolle, Wollen, Leinen und 
Seidenstoffen mit einem Zuschlag von 10“ o. 
(Französisch-portugiesisclier Handelsvertrag.) 
Kopfputz für Damen vom Werthe 20“u. 
Damenhüte garnirt oder nicht vom Werthe 20“,o* 
Hüte, Mützen und andere Männerkopfbedeckung 
jeder Art vom Wertlie 25“/o, | 
Künstliche Blumen u. Schmuckfedeniu. alle anderen j 
sie ersetzende Gegenstände vom W« rtlie 25“,o. 
ln der Ausfuhr frei. 
425 
425 
426 
Rumänien. 
Blumen, künstliche und Schmuckledern . 
Kleidungen, fertige und Wäschwaaren 
Modeartikel und garnirte Hüte , . . .
	        
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