XXVI. Kleidungen, Wäsche und PuUwaaren, etc.
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Tarifmässige Benennung
Italien.
Schmuckfedern, bearbeitete (Vertr. mit Frankreich)
dto. rohe
Hüte :
a) aus reiner Seide oder gemischt mit
anderen Stoffen, ausgenommen aufge-
pntzte Frauenliüte
h) aus was immer von einem andern Stoff Í g
(ausgenommen Stroh- und aufgeputzte j g)
Frauenhüte) |
c) Frauenhüte, aufgeputzte . . . . ' >
Strohhüte mit Ausnahme der aufgeputzten
Frauenhüte
Mützen
Alle genähten Gegenstände aus Leinen, Baum
wolle, Schafwoll- und Seidengeweben sind
wie die Gewebe, aus denen sie bestehen,
II
|! Kg.
II 1
Ij 1
ll
Stück
100
'S II
Zoll
allge
meiner
Lira Cent.
35 I —
3 —
150
trags-
mässiger
100
ßoo
100
100
100I 10 —
100I100 —
Lira ¡Cent.
15 —
150 —
100 —
500 —
100 —
mit einem Zollzuschlag v. 10“ o zu verzollen, i
Anmerkung: Genäht« Gegenstände, die aus Geweben be- '
stehen, welche verschiedenen Zollsätzen unterliegen , ohne Ij
dass sich feststellen liesse, welches derselben im Gewichte |
vorherrscht, müssen nach dem höchsthesteuerten Gewebe j
verzollt werden. Ebenso müssen genähte Gegenstände i
ans BanmwollstofTen . wenn selbe nicht anf Grundlage des
Gewichtes im Verbaltniss zur GberHäcbe und nach der An- ; ||
zahl der in einem Baume von 5 yuadratmillimeter Breite ;i
ersichtlichen Faden classificirt werden können, mit dem | :i
Zoll der höchsthesteuerten Classe belegt werden. | J
Genähte Gegenstände, wenn sie gebraucht sind, zahlen
wie die betreffenden Gewebe, wenn sie jedoch als unbrauch
bar erkannt werden, unterliege i sie der Behandlung als Hadern. ¡
In der Ausfuhr frei. ¡
Niederlande. ¡
Kleider, Wäsche und Putzgegenstände werden ,
vom Werthe mit 5“/o Zoll belegt.
In der Ausfuhr frei. ,
Portugal. i
Kleidungen, Putzwaaren werden verzollt nach ,
dem Hauptbestandtheil des Stoffes, aus j
welchem selbe erzeugt sind, und zwar mit ¡
einem Zuschlag von 50“'«.
Cravatten aus Baumwolle, Wollen, Leinen und
Seidenstoffen mit einem Zuschlag von 10“ o.
(Französisch-portugiesisclier Handelsvertrag.)
Kopfputz für Damen vom Werthe 20“u.
Damenhüte garnirt oder nicht vom Werthe 20“,o*
Hüte, Mützen und andere Männerkopfbedeckung
jeder Art vom Wertlie 25“/o, |
Künstliche Blumen u. Schmuckfedeniu. alle anderen j
sie ersetzende Gegenstände vom W« rtlie 25“,o.
ln der Ausfuhr frei.
425
425
426
Rumänien.
Blumen, künstliche und Schmuckledern .
Kleidungen, fertige und Wäschwaaren
Modeartikel und garnirte Hüte , . . .