Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

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\XX11I.  Kürschuerwaaren.

I

Tarif  »lässige  Benennung

Schweiz.
29  II  Häute  und  Felle,  gegärbte,  zugerichtete,  noch  in
Haaren,  zu  Sattler-  und  Kürschnerarbeit  etc.,
Rauchwerk
In  der  Ausfuhr  ¿0  Happen.
Schweden.
Häute  und  Felle:  Alle  Arten  zubereitete  Felle,
die  nicht  zu  Pelzen  dienen  (mit  Ausnahme
von  Sohlenleder,  Randsohlleder,  weissgegärbtem
  Leder,  sowie  sämischem  Leder)  .  .  .
Sohlenleder  sowie  Bindsohlenleder,  auch  weissgegärbtes
  (alaungares)  sowie  Sämischleder  .
Leder  anderer  Sorten,  auch  lackirtes  ....
Lederwaaren,  nicht  besonders  aufgeführte  werden
mit  20o/o  Aufschlag  auf  Leder  verzollt,  aus
welchem  sie  an  gefertigt  sind.
Lederne  Handschuhe  aller  Art  und  mit  Leder
überkleidete  Zeughandschuhe
Handschuhleder,  auch  zugeschnittene  Handschuhe
Schuhe  von  Wollfilz  mit  Ledersohlen  ....
„  „  „  ohne  Ledersohlen,  wie
Wollfilz
„  von  Seide  und  Halbseide
„  von  anderem  Zeuge,  nebst  denjenigen
von  Saffian,  Corduan,  gefärbtem,  gepresstem ­
  oder  bedrucktem  Leder  ....
„  mit  Pechdraht  genäht,  sogen.  Seestiefel
„  mit  Holzsohlen
„  anderer  Arten  (von  Wollfilz  und  Segeltuch)
Sattlerwaaren,  nicht  besonders  aufgetührte.  aller
Art
Mützenschirme
In  der  Ausfuhr  frei.
Türkei.
Häute,  Felle  und  Leder  von  Ochsen,  Kühen,
trockene
Sohlenleder,  alles  andere  Leder,  Lederwaaren
aller  Gattungen  vertragsmässig  v.Werthe  8%.
,  ln  der  Ausfuhr  frei.

1  1

allgemeiner ­


vertrags-



Kg.
100
Kg.

Frlt.  Rapp

Frk.  ¡Rapp.

Kron.|  Oere  1  Krön.

1  ii  —

—  i  47
15
50

Oere

2  40
—  ,  «10
2  —

1  40

Oka
1

94
50
60

l’iant.  l’ava  Piaat.  Para
--  :  89  :

XXXIII.  KUrschnerwaaren.

220J

Oesterreich-Ungarn.
Pelzwerk,  zugerichtet,  nicht  confectionirt;
a)  aus  gemeinen  Fellen  .  .  .  .  .
h)  aus  feinen  Fellen

Kg.
100
100

fl.  kr.
10  —
50  —

fl.  kr.
            
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