Full text : Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

170.  Berechnung  und  Einhebung  der  Zollgebühr  ¡gg
ZWMMMWMU
12.Militär-Essectenals:M°nturen,Rüstungssiücke,Waffen
Munition,  Hecrgeräthe,  Pferde  im  Verkehre  zwischen  k.  k  Trnp.'
pcnkörpcrn  in  und  außer  dem  Zollgebiete  gegen  Bestätigung  des
betreffenden  Mllitar-Commando.  its.  21  ss.  <s.)
.  Ņ-tte-soch-rmsff  (d  i.  Bettstellen  und  B-tts°u-nitur-n),  welche  von
mm
HIS!
_  2abakblätter  für  die  Staatsniederlagen,  ferner
Ķ  och  falz,  Schießpul  ver  und  Tabakf  ab  r  ivate  für  die  Staatsnrederlagen
  oder  von  Bewohnern  der  Umgebungen  der
Mst'sr  -  »-Ş»  *f
14.  Der  Verkehr  mit  Erzeugnissen  der  Staatsberqtnerļe
  a.lS  der  k.  k.  Bcrschleiß-Fnctorie  in  Triest  gegen  Bcstätigung
  der  Letzteren.  g.  21
Die  Emfuhrzollfr-iheit  der  Erzeugnisse  des  nächst  der  Grenze  Tirols
auf  dem  Igl.  darr  Gebiete  liegenden  k.  k.  Hütten,  und  Hammerwerkes
Kl-ser  gegen  Certcheate  des  Amtes  oder  Werkes  und  rücksichtlich  lener
Produkte  deren  %i4nu»8  mit  Werks,eichen  (Werksmarken,  vorgeschrieben
  ist  oder  zulässig  erscheint,  auch  gegen  Vorhandensein  dieser  Gleichen
w-rd  alz  „och  bestehend  erklärt  und  zugleich  gestattet,  dass  diese  Zollrei»
  R  «  dem  Eintritte  über  d,e  gesummte  Zolllinie  gegen  das  Kbnia-»ich
  Baiern  ,n  Anwendung  komme.  (Bdgb.  18S7  Rr  S7  )
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.