170. Berechnung und Einhebung der Zollgebühr ¡gg
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12.Militär-Essectenals:M°nturen,Rüstungssiücke,Waffen
Munition, Hecrgeräthe, Pferde im Verkehre zwischen k. k Trnp.'
pcnkörpcrn in und außer dem Zollgebiete gegen Bestätigung des
betreffenden Mllitar-Commando. its. 21 ss. <s.)
. Ņ-tte-soch-rmsff (d i. Bettstellen und B-tts°u-nitur-n), welche von
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_ 2abakblätter für die Staatsniederlagen, ferner
Ķ och falz, Schießpul ver und Tabakf ab r ivate für die Staatsnrederlagen
oder von Bewohnern der Umgebungen der
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14. Der Verkehr mit Erzeugnissen der Staatsberqtnerļe
a.lS der k. k. Bcrschleiß-Fnctorie in Triest gegen Bcstätigung
der Letzteren. g. 21
Die Emfuhrzollfr-iheit der Erzeugnisse des nächst der Grenze Tirols
auf dem Igl. darr Gebiete liegenden k. k. Hütten, und Hammerwerkes
Kl-ser gegen Certcheate des Amtes oder Werkes und rücksichtlich lener
Produkte deren %i4nu»8 mit Werks,eichen (Werksmarken, vorgeschrieben
ist oder zulässig erscheint, auch gegen Vorhandensein dieser Gleichen
w-rd alz „och bestehend erklärt und zugleich gestattet, dass diese Zollrei»
R « dem Eintritte über d,e gesummte Zolllinie gegen das Kbnia-»ich
Baiern ,n Anwendung komme. (Bdgb. 18S7 Rr S7 )