345—346. Anweisung ausländisch unverzollter Gegenstände.
à 239
CO
m
Wurde, die vollzogene Amtshandlung auf dem Rücken
gleitscheines mit den Worten „Gesehen und richtig Ge,
ZU bestätigen und beizufügen: Diese Sendung ist biune.. ^
Stunden zu dem (Eintrittsamt des Nachbarstaates) zu ste
3)ie zur Auflassung der Sicherstellung oder Haftung für
Durchfuhrsendungen erforderliche Anstrittsbestätigung ist von dem
Austrittsamte erst dann auszufertigen, wenn die Sendung innerhalb
der auf dem drücken des Begleitscheines vorgezeichneten Frist
gu beut Soümntc beg übn mcí^^eg bet
ht denselben zu geschehen hat, gestellt, ttrtb hierüber die Bestätigung
des erwähnten Amtes beigebracht worden ist.
(Z. Cart. v. 23. April 1867, Art. 12 ». o. 9. März 1868, §. 10.)
». .^ ur Einholung der vorstehenden Bescheinigung sind dem gegenübergen
en ^mgaugsamte die über die Waaren lautenden Abfertiguugsdiesseitigen
Aemter mit zu überweisen.
lVdgb. 18j4, Nr. 2, 1867, Nr. 30, Z. 8 ». F. M. Erl. Ose», v. 22. Okt. 1867,.
%r. 50885.)
s" ví düsem Sinne sind auch die im Schleichhandel angehaltenen ausa»:»»®;
Wķen, deren Wiederausfuhr erwiesen werden muß, darstellen.
(Vdgli. 1855, Nr. 42.)
t') Beweis über den Austritt der Durchfuhrwaaren.
346. Ueber den erfolgten Austritt der Durchzugswaaren
Pflegen die Zollämter von Amtswegen gegenseitig die Verständigung.
%imtBen Şe^oncn, nntet bete» ^»»9 bic %nmehnnn
^ eingeleitet nrntbe, stub ¡ebo^ bet:
den Beweis über ben stattgefllndenen Austritt wohl aufbeníeíben
nitf ¡ebcgimítge ^^f^otbcnmg 0110^1061.
[ en ‘ ®. lc f c Verpflichtung erlischt nach Ablauf eines Jahres von
dem Zeltpttncte, tu welchem die Waare hätte austreten sollen
an gerechnet. Nach dieser Frist können die genannten Personen
nn Grunde der Waarenerklärung oder der Bürgschaftsurkunde
GW ibegcn beg Äbgmtgg bet iBcibetfc übet ben ^^1% bet
BdAte ïnebet ^nm (Mage beg @tngcingggoííeg, noch m einet
Geldstrafe verhalten werden. Dagegen bleibt, wenn nicht blos
¡ws bem Ganges beg 0cn)ci;cg ìtbet ben Ängtritt bet SBnate
oeten nnbefngtcg gntiiabieiben hn goGgebiete gefoígett, fonbetn
# anbeten Sßegen bet ^elueig festem ibttb, bn# bie mm
àrchzuge erklärte Waare im Lande zurückbehalten und der