Full text: Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

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474. AppreturS» und Losungs-Verfahren. 
im Verkehre mit den Zollvereinsstaaten, Italien und der Schweiz 
d) auf Glocken und Lettern, altes Blei, d. i. Schrotten, 
Röhren und Blechen zum Umgießen, Stroh zum Flechten, Wachs 
zum Bleichen, Seidenabfälle zürn Hecheln (Kümmeln), Cocons 
(bozzoli) zum Abhaspeln, Rohfeide zum Filtren (Verarbeiten zum 
Drgnn&m unb SEmnio), u. g. b(o8 unter ^eß^aítmtg ber ^emi4tg' 
nienge, ohne daß die Identität der ein- oder ausgeführten Gegen 
stände erwiesen zu werden braucht; 
im Verkehre mit Italien 
e) auf Gewebe und Garne zum Waschen, Bleichen, Walken; 
im Verkehre mit den Zollvereinsstaaten 
f) auf Gewebe und Garne zum Waschen, Bleichen, Färben, 
^Mfe», spretimi, Bcbmcfeu imb ©tiefen, (game gum (Striefen, 
Gefpinnste (einfchließig der erforderlichen Zuthaten) zur Herstelluug 
bon (Spiken unb sßofamentirmanren, $äute unb ^e%e gur !ßebcr^ 
mib ŞefgmerWercituug, ^^arne in ge^eerteu (audO Qe^íicAtetcn) 
Jetten nebst dem erforderlichen Schußgarne zur Herstellung von 
Geweben; 
im Verkehre mit den Zollvereinsstaaten und Italien 
g) auf Gegenstände zum Lackiren, Poliren und Bemalen; 
rnsoferne in den Fällen e, f, g die Identität der aus- und wieder 
eingeführten Gegenstände außer Zweifel ist; 
lì) auf sonstige zur Reparatur, Bearbeitung und Veredlung 
bestimmte und nach Erreichung jenes Zweckes zurückgeführte Ge- 
genfKinbe, menu bie ^,1%^ 0ef#en#t unb bie Benennung 
berfeíbeu mmeränbert bieibt, unb bie 3bentitöt ber nu9, ober mie' 
ber ®egcnftäube außer ämeifei bleibt 
1868, ^ ^ H. 3u(i 
kMMMMW 
(E>tg. v. 9. Mnrz 1868, Dchlhprot. Z. 6.) 
or - 5 c ^şoņà'"î Bewilligungen, welche in Absicht auf das 
Ausmaß der Zollgebühr zur Erleichterung des Grenzverkehrs oder 
des Bezugs der Erfordernisse für die Grenzbewohner bestehen, blei- 
5en unberührt. (§.2263. ^ 
Anmerkung. Solche Bewilligungen sind - 
L M-n'L!°S.'Z-n?V7'L;-L'iI°ÄpAN° STK
	        
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