Reichsverfassung und Wirtschaft, 127
zogenen Abkehr von den Lehren des wirtschaftlichen Liberalismus in
besonders eindrucksvoller Formulierung. Freilich klingt sie stark an
die Worte Bismarcks, mit denen dieser sein großes Werk der Sozialversicherung
begleitete, an, „daß dem Staat auch die Aufgabe obliegt,
durch zweckmäßige Einrichtungen und durch Verwendung der zu seiner
Verfügung stehenden Mittel der Gesamtheit das Wohlergehen aller
seiner Mitglieder und namentlich der Schwachen und Hilfsbedürftigen
positiv zu fördern‘), Ob die schwache, je nach der Änderung in der
Zusammensetzung der jeweiligen Reichstagsmehrheit schwankende
Hand des demokratisch-parlamentarischen Staatswesens diesen schönen
Worten beständig nachzuhandeln vermögen würde, war eine Frage, die
man sich selbstverständlich an der Schwelle des Neubaus, ohne Bewußtsein
von dem Einfluß der Änderung des Staatswesens auf dessen
Betätigungsmöglichkeit und der Tragweite des Versailler Vertrags nicht
vorlegen konnte, Es handelt sich eben, wie so oft in dem zweiten
Hauptteile unserer Verfassung, um gute Vorsätze, mit denen auch ganz
andere Wege, als der Idealismus der Nationalversammlung in Aussicht
nahm, gepflastert sein können.
Auch die programmatischen Erklärungen, die das Arbeiterrecht
betreffen, drücken sozialen, nicht sozialistischen Geist aus. Die Worte
des Artikels 165 Abs. 1:
„Die Arbeiter und Angestellten sind dazu berufen, gleichberechtigt in Gemeinschaft
mit den Unternehmern an der Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen
sowie an der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung der produktiven Kräfte mitzuwirken“
geben den Gedanken der an der Schwelle der Revolution gegründeten,
heute freilich nur noch als Ruine bestehenden Zentralarbeitsgemeinschaft
wieder, Diese Zentralarbeitsgemeinschaft aber bedeutete auf
der Unternehmerseite den Verzicht auf den ja schon lange durch die
wachsende Macht der Gewerkschaften unterhöhlten Standpunkt vom
„Herrn im Hause”, auf seiten der wirtschaftlichen Vertretung der
Arbeiterschaft, der Gewerkschaften, das Bekenntnis zu einer Reformpolitik
auf dem Boden der geltenden Wirtschaftsordnung, die Anerkennung
des kapitalistischen Unternehmers und die Abwendung von der
sozialistischen Auffassung, daß die Leitung im Unternehmen denen
gebührt, die die tägliche Arbeit leisten, oder, wie es in völliger Verkennung
der in der Wirtschaft wirkenden Kräfte hieß, die „Werte
schaffen‘, Jetzt, wo frühere Widerstände, insbesondere auch bei der
politischen Vertretung weiter Arbeiterkreise, der Sozialdemokratie, die
Abneigung, das Dogma vom zielbewußten Klassenkampf durch Reform-*)
Siehe Bredt, S. 325.