Full text: Die Nationalökonomie in Frankreich

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Die gegenwärtige Lage der liberalen Schule 
der staatlichen Eisenbahnverwaltung Karriere gemacht und ist 
Spezialist auf dem Gebiete des Tarifwesens. Er hat seine volks 
wirtschaftlichen Vorlesungen in Form eines umfangreichen Lehr 
buches der Nationalökonomie, dessen methodologische und 
doktrinelle Eigentümlichkeiten Beachtung verdienen, ver 
öffentlicht *). 
Colson teilt die Nationalökonomie 2 ) nach Analogie der ra 
tionellen und angewandten Mechanik in eine allgemeine Theorie 
der wirtschaftlichen Erscheinungen (Band I) und in eine „Ver 
tiefung“ einiger wichtigerer Fragen (Band II—IV) ein. Er 
begründet diese Einteilung damit, daß das Ineinandergreifen 
aller wirtschaftlichen Erscheinungen es unmöglich mache, eine 
Frage gründlich zu erörtern, ohne eine gewisse Kenntnis von 
allen anderen zu besitzen. Darum sei es nötig, einen Gesamt 
überblick vorauszuschicken. Dieser Gesamtüberblick ist in Wirk 
lichkeit, was Colson zugibt, eine streng deduktive Wirtschafts 
theorie, welche inhaltlich die Lehren der älteren Klassiker er 
neuert. Die Fragen, auf welche Colson im zweiten Teile näher 
eingeht, sind nach folgendem Gesichtspunkt gruppiert: alle 
*) L. C. Colson, Cours ¿'Economie politique professe à l’école nationale 
des Ponts et Chaussées, 6 Bde., Paris 1901—1905, 2. Ausi. 1907 — (im Er 
scheinen begriffen). 
Von sonstigen Werken Colsons nennen wir: L’Organisation financière des 
Ports maritimes en Angleterre, Paris, 1888. — Les Chemins de Fer et le Budget, 
Paris, 1896. — Transports et Tarifs (Leçons professées à l’Ecole des hautes 
études commerciales), 3. Ausi. Paris, 1908. 
2 ) Der Ingenieur verrat sich schon in der Definition, die Colson von 
der Nationalökonomie gibt. Er definiert sie nämlich als die Wissenschaft „von 
den Gesetzen, welchen die Erzeugung, die Verteilung, der Umlauf und der Ver 
brauch der Güter, sowie die Leistung von persönlichen Diensten unterworfen 
sind, insoweit diese Gesetze aus dem Geisteszustand der in Gesellschaft lebenden 
Menschen folgen.“ Durch letzteren Zusatz soll die politische Ökonomie gegen 
über den technischen und anthropologischen Wissensgebieten abgegrenzt werden. 
Ein Beispiel erläutert am besten das, was gemeint ist: Bodenmeliorationen, z. B. 
chemischer Dünger, sind ein wesentliches Produktionselement; doch gehört die 
Kunde davon in das Gebiet der technischen Wissenschaften. Die Lehre von den 
Bewirtschaftungsformen des Grundeigentums dagegen (ob Teilbau, Erbpacht, 
Zeitpacht oder Selbstbewirtschaftung) gehört in die Nationalökonomie, weil der 
Einfluß der Bewirtschaftungsform auf den Produktionsertrag von der, je nach 
seiner Stellung zum Grund und Boden verschiedenen geistigen Disposition des 
Bewirtschafters abhängt. Colson, Cours d’économie politique, 2. Ausi., Bd. I, 
p. 16 ff.
	        
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