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Das Umlaiifsclireiben, von den Herren Andrews und Prichard gezeichnet, datirt
vom 24. Jänner 1829; dasselbe hatte einen für die damaligen Verhältnisse entschieden
günstigen Erfolg. Die Actien waren bald bis auf 30 genommen, und unter den Zeichnern
befanden sich Mitglieder des A. li. Kaiserhauses, an der Spitze Kronprinz Erzherzog
Ferdinand, hervorragende Staatsmänner, wie Fürst Metternich, Patrioten und
Geschäftsleute ersten Ranges — ein Zeichen des Beifalles, dessen sich das neue Unternehmen
in den besten Kreisen zu erfreuen hatte. Wie bedächtig und vorsichtig aber damals selbst
die Führer der haute finance vorgingen, beweist der Umstand, dass die Herren Arnstein &
Eskeles und mit ihnen die überwiegende Mehrzahl der Subscribenten ihren Beitritt mit
einem oder höchstens zehn Antheilen an den Vorbehalt knüpften, dass »keine solidarische
Haftung in diesem Unternehmen Platz greife, und in keinem Falle ein Nachschuss auf die Actien
gefordert werden könne«. Nur die Firma Schuller & Cie. stellte die Bedingung, dass gleich
vom Beginne des Unternehmens an eine Administration aufgestellt werde, welche die Arbeiten
und zweckmässige Verwendung der Gelder genau überwachen sollte.
Am 13. März 1829 konnte bereits die constituirende Generalversammlung der
neuen Actiengesellschaft stattfinden. Die Einladung zu derselben erfolgte im Aufträge der
Herren Barone Puthon, Geymüller und Eskeles durch den k. k. nieder
österreichischen Regierungsrath Sonnleithner. In dieser Versammlung, welcher 14 Sub
scribenten anwohnten, wurde beschlossen, zum Zwecke der ungesäumten Herbeischaffung der
zum Baue eines Schifies erforderlichen Materialien 20% auf jede Actie einzufordern, ein aus
5 Mitgliedern bestehendes Comité zu wählen, welches mit der Aufgabe betraut werde, den mit
den Herren Andrews und Prichard zu errichtenden Vertrag zu vereinbaren, sowie die
Statuten zu entwerfen.
In dieses Comité wurden gewählt die Freiherren von Geymüller, Puthon, Friesenhof,
Si na und Herr Benvenutti. Freiherr von Puthon und Freiherr von Friesenhof
übernahmen es auch, einen von Andrews in Anssicht genommenen Platz am Erdberg
zur Ablagerung des Schiffbauholzes zu besichtigen und eventuell zu erwerben. Den beiden
Proponenten aber blieb es überlassen, auf Grund ihres Erfindungspatentes das ausschliessliche
Privilegium zur Ausübung der Schiffahrt auf der Donau und ihren Nebenflüssen zu erwerben,
um dasselbe sodann an die zu creirende Gesellschaft abzutreten.
Die Statuten waren, anlehnend an das Circularschreiben, rasch entworfen; auch die
Ordnung des Verhältnisses zu Andrews und Prichard .bot keine Schwierigkeiten. Das
zu bauende Schiff wurde den Genannten verpachtet, was bei der Unbekanntschaft mit dem neuen
Transportmittel der sicherste Ausweg schien; allein der Bau des Schiffes verzögerte sich weit
über die ursprünglich in Aussicht genommene Frist hinaus. Die k. k. allgemeine Hofkammer
dagegen trug Bedenken, ein Privilegium zu ertheilen, bevor nicht wenigstens ein Boot
hergestellt und in commissioneller Fahrt erprobt war.
Die Herren Andrews und Prichard erhielten deshalb unter dem 1. September 1829
nur die bedingte Zusicherung eines Vorrechtes zur Befahrung der Donau und ihrer Seitenflüsse
mit Dampfschiffen nach der ihnen bereits privilegirten Construction und konnten auch nur diese
am 19. December 1829 an die im Entstehen begriffene Actiengesellschaft abtreten.
Endlich war das im Baue begriffene Boot vollendet und konnte seine Probefahrt am
17. September 1830 antreten. Von diesem Tage lief denn auch das Privilegium, welches
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