Für die Donau-Dampfschiffahrts-Unternehmuug war die auf den ersten Blick über
raschende Frage der Auflassung der Seelinien, welche im Schosse der Regierung bereits
beschlossene Sache schien, aus geschäftlichen Erwägungen erwachsen.
Das Jahr 1842 hatte, trotz einer mächtig entwickelten Thätigkeit, trotz Verhütung von
grossen Unglücksfällen und trotz erfreulich zunehmender Schiffserträgnisse auf der oberen Donau,
ein ungünstiges Resultat geliefert. Das Reinerträgniss erreichte nur 109.000 fl. Der Grund
davon lag theils in den Verlusten, welche die Befahrung der untersten Donau verursachte, noch
mehr aber in den Ereignissen, welche die Unternehmung auf der See plötzlich und unerwartet
trafen und ihr nahezu jegliche Hoffnung auf eine weitere gedeihliche Entwicklung nahmen.
Die durch den Vertrag von Hunkiar-Iskelessi begründete russisch-türkische Intimität,
die von vornherein ihre Spitze gegen Oesterreichs Einfluss im Orient gekehrt hatte, begann nun
offen ihre Tendenzen zu enthüllen, und die Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft, als Pionnier der
österreichischen Macht auf dem Gebiete des Handels, hatte den ersten Stoss auszuhalten. Nachdem
es Russland nicht gelungen, dieselbe durch die Versandung der Sulina-Mündung von dem Orient
auszuschliessen, musste die Pforte vergehen; und sie that es nicht allein durch Aufmunterung und
Unterstützung der Concurrenz, sondern weit wirksamer durch ein neuerliches, anfänglich geheim,
später offen erlassenes Verbot an ihre Unterthanen, sich oder ihre Waaren auf österreichischen
Booten zu verschiffen; ein Verbot, das mit der grössten Strenge in Ausführung gebracht, ja zum
Theile selbst auf nichttürkische Unterthanen ausgedehnt wurde. Die Schritte, welche dagegen bei
den Behörden unternommen wurden, blieben lange erfolglos. Und als das Verbot wieder zurück
genommen wurde, gesellte sich zu den türkisch-russischen Bedrängern, als Dritte im Bunde, die
englische Concurrenz ; aber nicht mehr Einzelunternehmer, sondern die englisch - orientalische
Compagnie trat in die Schranken.
Mehr noch indessen, als der Verlust in Folge der türkischen Massnahmen — er betrug 1842
rund 103.000 fl. — und die englische Concurrenz, entmuthigte die Gesellschaft die veränderte
Haltung Oesterreichs. Es konnte ihr nicht entgehen, dass die österreichische Staatsverwaltung nur
mit halbem Herzen für die gesellschaftlichen Orientinteressen eintrat, seitdem sie auch den
österreichischen Lloyd zu schützen hatte, der, unter ihrem Protectorate in’s Leben gerufen, die
Pflege der österreichisch-levantinischen Beziehungen zu seiner Hauptaufgabe gemacht hatte. Es
konnte nicht einmal befremden, dass sich die Staatsverwaltung für diejenige der beiden Unter
nehmungen entschied, die lediglich den Seedienst besorgte, mit dem Centralsitze dem Schauplatze
ihrer Thätigkeit näher lag, und deren Bestand eine unerlässliche Vorbedingung für die Entwicklung
des ersten Hafenplatzes des Reiches bildete.
Desshalb konnte sich die Administration der Donau-Dampfschillährts-Gesellschaft, welche
in der Generalversammlung vom 13. Februar 1837 erklärt hatte, dass Concurrenz nur dort zu
fürchten sei, wo die Parteien nicht im gleichen Vortheile seien, nicht länger der Ueber-
zeugung verschliessen, dass ihr unter den obwaltenden Umständen die Fortsetzung ihrer Wirk
samkeit zur See grössere Opfer auferlegen würde, als sie zu tragen im Stande sei ; sie sah
es für ihre Pflicht an, die Actionäre zu einem ».kräftigen Entschlüsse«, d. h. zur Auflassung
der Seeschiffahrt aufzufordern.
Es bildet einen der leuchtendsten Züge in dem Charakterbilde des Grafen Széchenyi,
dass er, der die erste Anregung zur Aufnahme der Seelinien gegeben, als die Debatte über
diese grosse Frage begann, herbeieilte und die für die Auflassung sprechenden Gründe