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fülle des Volks, sondern die Summe der erlebten Altersjahre
einer Generation ist erst das entscheidende Kriterium.
3) Hinsichtlich der körperlichen Beschaffenheit ist
zu erwähnen, dass man bei den Zählungen zwar mehr als den
Sinnesmangel ins Auge fassen und zur Ziffer bringen kann,
allein ausser Ersterem Alles andere doch nur ungenau. Auf
die Erhebung von Nachweisen über innere Krankheitsverhältnisse
ist von vornherein ganz zu verzichten, und was die Aufzeichnung
von Nachrichten über Gliedermangel oder mangelhaften
Gebrauch der Glieder anlangt, die wohl in einzelnen
Staaten zu geschehen pflegt, so steht die Wichtigkeit der
Ergebnisse mit den Mühen, Vorwürfen und Spötteleien ihrer
Gewinnung in keinem Verhältniss. Die preussischen Tabellen
sind daher in genannter Richtung so vollständig als möglich,
ja sogar dadurch, dass sie gewisse Altersclassen der Mangelsinnigen
unterscheiden, vollständiger als die vieler anderer Staaten.
Nur Frankreich steht Preussen noch voran, indem dessen
Zählungen auch noch unterscheiden, ob der Sinnesmangel dem
betreffenden Individuum angeboren oder erst später überkommen
ist.
4) Die preussischen Tabellen schweigen dagegen über zwei
sehr wichtige Dinge: die Blödsinnigkeit und Irrsinnigkeit.
Erstere identifient sich mit einem Mangel von Verstandeskräften,
letztere mit einem Ueberreize solcher. Beide
Verhältnisse greifen oft tief in das Familienleben ein. Aber
auch für den Staat ist ihre Kenntniss von höchster Wichtigkeit,
denn erstere kann zur Volkskrankheit werden ; der Cretinismus
ist es wenigstens. Letztere, die Irrsinnigkeit, ist nicht selten
die Folge eines einseitig ausgebildeten, hochverfeinerten Culturlebens.
Wo die eine oder die andere Ziffer constant wächst, da bedeutet
das nicht blos unglückliche Menschen, deren Zahl sich
um einige vermehrt, sondern ein solches Wachsthum ist ein
warnendes Symptom dafür, dass die socialen oder auch die
politischen und religiösen Verhältnisse irgendwo tief gestört
sind. Wie aber die physische Heilkunst ihr Werk schon
zur Hälfte gethan hat, wenn sie die Diagnose einer Krankheit
richtig stellte, ebenso besteht die Regierungskunst zu einem
guten Theil auch darin , die socialen und anderen Gebrechen
im Staat sicher zu erkennen. Jene beiden Angaben, die der
Blödsinnigkeit und Irrsinnigkeit nämlich, sollten daher in dem
staatlichen ißymptomencodex nicht fehlen.
5) Hinsichtlich des Religionsbekenntnisses der Bewohner
sind die jetzigen Tabellen ganz ausreichend. Sie sind
es aber nicht
6) hinsichtlich des Familienstandes. Dieses Wort ist
eine Uebertragung des französischen état civil ins Deutsche ; es
fasst diejenigen öffentlichen Verhältnisse des Individuums zusammen,
die in der Institution der Familie, resp. der Ehe wurzeln.
Die preussischen Tabellen geben nur die Zahl der Ehepaare
an; über alle die sonstigen hierher gehörigen Verhältnisse
geben sie keine Auskunft. Nun ist es wohl richtig, dass eine
Volkszählung, welche z. Th. nur durch die Mitwirkung der
zu befragenden Bewohner selbst zu Stande kommt, sich nicht
auf alle und keinesfalls auf diejenigen Verhältnisse mit erstrecken
darf, auch wenn sie von erheblicher Wichtigkeit
wären, die den Befragten einen Makel ins Gedächtniss rufen,
wie z. B. die uneheliche Geburt. Dass aber mit vollster
Sicherheit des Erfolgs darnach zu fragen ist, ob Jemand verwittwet
ist, ob Eheleute getrennt leben, ob sie von einander
geschieden sind, — das ist bereits durch eine grosse Zahl
der umfangreichsten Zählungen constatirt. Die Thatsachen,
welche dadurch bestimmten Ausdruck gewinnen, sind auch
zu wichtig, als dass die bezeichnete Lücke länger in den
preussischen Tabellen bestehen könnte. Es sind zwar die
Trauungen an und für sich der empfindlichste Barometer für
die öffentlichen Zustände, denn ihre Zahl wächst und fällt, je
nachdem diese Zustände besser oder schlechter werden; doch
giebt es neben den periodischen Störungen in der Zahl der Ehen
auch constante, die sich in der socialen Möglichkeit der Verehelichung
überhaupt wiederspiegeln. In der Combination mit
anderen Daten erschliessen die Angaben über den Familienstand
eine Fülle der interessantesten, das physische und sittliche
Familienleben (so weit es in die äussere Erscheinung
tritt) charakterisirende V erhältnisse.
7) Was nun den Stand und Beruf, den Erwerb und
das Vermögen anlangt, so gebührt den preussischen Tabellen
wohl unbestreitbar das Verdienst einer frühzeitigen verhältnissmässig
grossen Vollständigkeit. Auch die gegenwärtigen gewähren
hierüber mancherlei Einsicht, doch keine hinreichende.
Nothwendig ist, dass man hierbei nicht blos mehr oder weniger
willkührlich einzelne Berufszweige erfasse, sondern dass man
von jedem Bewohner im Staate die so eben genannten Verhältnisse
erforsche. Zur gründlichen Auffassung der ganzen
nationalökonomischen Lage eines Landes und zur Beurtheilung
seines wirthschaftlichen und finanziellen Fortschreitens ist deren
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Kenntniss geradezu unentbehrlich. Eine sorgfältig und verständig
gearbeitete Zählung der Bewohner nach Berufs- und
Erwerbsclassen ist nicht blos die sicherste Basis für eine
brauchbare Gewerbe- und Handelsstatistik, sondern in Ermanglung
letzterer sogar ein Surrogat dafür, denn es ist nicht
schwer, aus einer so geordneten Zählung mit ziemlicher Sicherheit
auf die Grösse der Production und Consumtion einer Bevölkerung,
mithin auch auf deren internationale Tauschbeziehungen,
zu schliessen. Die landwirtschaftliche Statistik ruht
ebenfalls auf der Basis einer guten Bevölkerungsstatistik.
Wenn man die ganze Bevölkerung in Standes- und Berufsgruppen
unterbringen will, so muss dies logisch geschehen.
Gegen dieses Gebot verstossen die preussischen
Tabellen leider hier und da. Die neuvereinbarten zollvereinsländischen
Tabellen lassen bedauerlicherweise den so eben
hervorgehobenen Zweck gleichfalls ziemlich ausser Acht; sie
confundiren wie es die preussischen auch thun: Gewerbestatistik
mit Statistik der Bevölkerung nach Stand und Beruf,
und so sind keine von beiden das Eine oder das Andere
ordentlich und vollständig. Dem älteren preussischen Formular,
welches nach und nach entstand und so zu seiner
jetzigen Ausdehnung heran wuchs, gereicht es aus den vorn
entwickelten Gründen weniger zum Vorwurf, dass es eine
Mischung verschiedener Zwecke repräsentirt, das zollvereinsländische
ist aber davon nicht ganz freizusprechen. Die Beschlüsse
des Wiener statistischen Congresses scheinen ganz
ohne Einfluss auf die endliche Feststellung der Rubriken geblieben
zu sein, ebenso dürften auch Hinblicke auf musterhafte
Vorlagen fast ganz unterlassen worden sein. Vor einer strengen
Kritik können daher diese neuen Formulare aus vielen
Gründen nicht bestehen. Es wäre vor allen Dingen nothwendig
gewesen, erst die Bevölkerungsstatistik in dem bezeichneten
Sinne auszubilden, ehe man an eine Gewerbe - und
Handelsstatistik ging, deren Haupteigenschaft doch immer wieder
die Unvollständigkeit und Unbestimmtheit sein wird. Niemand
dürfte nämlich darüber einen Zweifel hegen, dass eine
Industriestatistik, dafern sie Anspruch auf Vollständigkeit machen
will, wenigstens Aufschluss geben müsste :
1) über die Sitze der Industrie und der industriellen Bevölkerung
;
2) über die Zahl der industriellthätigen lebenden und todten
Maschinenkräfte ;
3) über den Umfang der Production und Consumtion;
mit anderen Worten also über die Elemente jeder Production:
Natur, Arbeit, Capital und Absatz.
Legt man diesen Massstab an die preussischen wie auch
an die Zollvereinsformulare, so giebt sich sofort zu erkennen,
dass in beiden der Begriff der Industrie einestheils zu eng gefasst,
anderntheils willkührlich in die Breite gezogen worden ist. Zu
eng insofern, als die Nationalökonomie den Begriff der Industrie
auch auf die Landwirtschaft, Viehzucht, Forstwirtschaft,
Jagd, Fischerei, den Bergbau und Steinbruchbetrieb,
sodann auch auf den Handel und Verkehr ausdehnt. Das
ganze Versicherungswesen fällt gleichfalls der Industrie anheim,
und im allerweitesten Sinne des Worts ist Alles, was
des Erwerbs wegen geschieht, also das gesammte Bereich der
menschlichen Arbeit, Industrie. Und mit Recht. Denn Das
kann keinen durchgreifenden Unterschied begründen (am allerwenigsten
in der Statistik der Bevölkerung), dass die Einen
mit ihrer Arbeit materielle und tauschbare Güter produciren,
die Andern immaterielle. Gehören aber nicht geistige Bildung,
welche die Lehrer und Gelehrten produciren, Schutz des Eigenthums,
welchen die Beamten und die Militairmacht produciren,
nicht eben so zu den nothwendigsten Lebensbedürfnissen wie
Nahrung und Kleidung? Nur der Sprachgebrauch verhindert,
die Dinge beim rechten Namen zu nennen. Dem Sinne und
Wesen der Sache nach fällt die Erzeugung der immateriellen
Güter unzweifelhaft in das Gebiet der Industrie. Um
so richtiger ist es daher, sämmtliche Berufsarten, die es überhaupt
giebt, nur einer Classification zu unterwerfen und sie
nicht, wie es bisher geschehen ist, und auch noch durch die
Zollvereinstabellen bis zur Wendung zum Bessern zu geschehen
hat, über eine Menge von Tabellen zu zerstreuen, und
dennoch die wichtigsten dabei unberührt zu lassen. Es fehlt
nämlich in letzteren die Industrie des Ackerbaues etc. gänzlich,
eben so fehlen auch alle die Berufszweige zur Hervorbringung
immaterieller Güter.
Wenn es sich um eine Classification sämmtlicher Berufszweige
handelt, so kann man zwar wie in allen Classificationsfällen
von verschiedenen Standpunkten ausgehen. Man kann
die Erzeugungsmethode, das wesentlichste Rohmaterial, den
Zweck des Products, zur Basis der Eintheilung wählen. Für
und gegen jede Eintheilung werden sich Gründe auffinden lassen.
Allein keinem Zweifel unterliegt es, dass diejenige die
richtigste ist, welche in ihren Consequenzen zu den geringsten