Full text : Die Methoden der Volkszählung, mit besonderer Berücksichtigung der im preussischen Staate angewandten

Anomalien  führt  und  Zusammengehöriges  im  wirklichen  Leben
nicht  auseinander  reisst.  Oft  genug  wird  dies  ohnehin  wegen
der  Doppel-  und  mehrfachen  Beschäftigungen  der  Einzelnen
nicht  zu  umgehen  sein.
Es  mögen  hier  einige  Classificationen  Platz  finden.  Zuerst
die  alle  Berufsarten  umfassende  französische  Classification,
welche  für  1856  folgende  Classen  aufstellte.
I.  Ackerbau.  Viehzucht.  Forstwirtschaft.
II.  Industrie  im  engern  Sinne,  mit  den  Unterabteilungen ­
  für
1.  Textilindustrie.
2.  Bergbau-  und  Steinbruchbetrieb.
3.  Metallfabrieation  (Hüttenwesen).
4.  Metallwaarenfabrication.
5.  Lederindustrie.
6.  Holzindustrie.
7.  Ceranfische  (mineralurgische)  Industrie.
8.  Industrie  für  chemische  Producte.
9.  Bauindustrie.
10.  Möbel-  und  Wohnungsausstaffirungs-Industrie.
11.  Industrie  für  Bekleidung  und  Putz.
12.  Industrie  zur  Bereitung  von  Nahrungsmitteln.
13.  Verkehrsindustrie.
14.  Industrie  im  Dienste  der  Wissenschaften  und  Künste.
15.  Industrie  für  Luxus  und  Vergnügen.
16.  Industrie  für  Kriegsartikel.
17.  Industrie  der  Beerdigungen.
18.  Sonstige  in  1  —  17.  nicht  untergebrachte  Berufszweige. ­

HI.  Handel  mit  den  Unterabtheilungen  für  Handel
1.  mit  Baugegenständen.
2.  »  Mobiliargegenständen.
3.  »  Bekleidungs-  und  Toilettegegenständen.
4.  »  Nahrungsartikeln.
5.  »  Heizungs-  und  Beleuchtungsgegenständen.
6.  im  Dienste  der  Wissenschaften  und  Künste.
7.  mit  Transportartikeln.
8.  »  Gegenständen  des  Luxus  und  Vergnügens.
9.  »  verschiedenen  Artikeln.
IV.  Berufszweige,  welche  dem  Ackerbau,  den  Gewerben ­
  und  dem  Handel  gemeinsam  dienen.
(Hier  finden  die  Bankiers,  Mäkler,  Beamte  der
grossen  industriellen  Credit-  und  Capitalgesellschaften
ihren  Platz.)
V.  Proféssions  liber  ales.
1.  Der  Justiz  angehörige  Personen.
2.  Medicinalpersonen.
3.  Unterrichtertheilende.
4.  Gelehrte  und  Künstler.
5.  Armee  und  Flotte.
6.  Staats-  und  Gemeindebeamte.
VI.  Geistlichkeit.
ATI.  Personen  ohne  Beruf  und  Berufsangabe.
Wieder  anders,  doch  nicht  minder  characteristisch  für
England,  wie  das  französische  für  Frankreich,  ist  der  englische
Schematismus  der  Berufsarten.  Folgende  sind  die  etwas  kaleidoscopisch
  untereinandergeschüttelten  Classen  desselben:
I.  Personen  im  Dienste  der  Staats-  und
Gemeindeverwaltung.
1.  Staatsbeamte.
2.  Communalbeamte.
3.  Colonialbeamte.
II.  Landesverteidigung.
1.  Armee.
2.  Marine.
III.  Gelehrte  Professionen  mit  ihrem  Hilfsp
  ersonah
1.  Geistliche.
2.  Juristen.
3.  Mediciner.
4.  Kirchendiener.
5.  Hilfspersonal  der  Juristen.  Fxpedienten.
6.  Hilfspersonal  der  Mediciner:  (Droguisten,  Apotheker, ­
  chirurgische  Instrumentenverfertiger.
IV.  Beflissene  der  Literatur,  der  Künste  und
Wissenschaften.
1.  Autoren,  Schriftsteller,  Publicisten.
2.  Künstler.
3.  Privatgelehrte  aller  Art.
4.  Lehrer  aller  Art.
V.  Häuslicher  Beruf.
Hier  rangiren  die  Frauen,  Wittwen,  Kinder  und
Verwandte,  die  in  der  Familie  leben,  Schüler  etc.

VI.  Personen  zu  Befriedigung  persönlicher
und  individueller  Bedürfnisse.
1.  Kost-  und  Logisgeber.
2.  Persönliche  Dienste  Leistende.
3.  Gewerbe  für  Kleidung,  Putz  und  Wäsche.
VII.  Personen,  welche  Geld-  und  Tauschgeschäfte
treiben  und  vermitteln.
VIH.  Personen  bei  den  Verkehrsgewerben.
IX.  Personen  bei  derLand-,  Garten-  und  Forstwirtschaft, ­
  Viehzüchter.
X.  Viehhändler.
XI.  Mechanische  Künstler  und  Handwerker
excl.  die,  welche  animalische  Producte
vertreiben
(mit  17  Unterclassen).
XII.  Personen,  welche  animalische  Producte
darstellen  und  vertreiben
(mit  7  Unterclassen).
XIII.  Personen,  welche  vegetabilische  Producte
dar  stellen  und  vertreiben
(mit  13  Unterclassen).
XIV.  PeYsonen,  welche  mineralische  Producte
darstellen  und  vertreiben
(mit  14  Unterclassen).
XV.  Personen  mit  unbestimmtem  und  wechselndem ­
  Beruf.
XVI.  Personen  von  Rang  und  Vermögen  ohne
Beruf.
XVn.  Personen  ohne  Beruf  und  zu  Lasten  der
Gemeinden  etc.  lebend,  Insassen  von  Versorgungs-,
  Straf-  und  sonstigen  ähnlichen
Anstalten.

Als  Repräsentant  einer  deutschen  Classification  aller
Berufsarten  möge  noch  folgende,  im  Wesentlichen  für  die
königlich  sächsische  Volkszählung  vom  Jahre  1849  angenommene
Eintheilung  eine  Stelle  finden.  Sie  ist
I.  Ackerbau  und  Viehzucht  etc.  (Bodenindustrie.)
1.  Landwirtschaft  und  Viehzucht.
2.  Forstwirtschaft,  Jagd.
3.  Fischerei.  *
II.  Industrie  (im  engeren  Sinne).
1.  Gewinnung  unorganischer  Rohproducte.
2.  Metallerzeugung  (Metallurgische  Industrie)-3.
  Maschinenfabrikation  und  Fabrikation  von  Transportmitteln. ­

4.  Fabrikation  von  Instrumenten.
5.  Fabrikation  von  Metallwaaren  (exd-  Maschinen
und  Instrumente).
6.  Mineralurgische  Industrie  (Erzeugung  von  Stein-,
Kalk  -,  Gyps  -,  Thon-  und  Glasearen).
7.  Fabrikation  chemischer  und  ph&rmaceutischer  Fiducie, ­
  von  Fetten,  Gelen  und  Hasen.
8.  Fabrikation  von  Consumtibilien  und  labaken-9.
  Textilindustrie  (Spinnerei  und  Weberei,  Färberei,
Appretur  etc.).  ,
10.  Fabrikation  von  Kleidung,  Wasche,  Putz  (soweit
dieselben  aus  Geweben  und  Geflechten  bestehen).
11.  Fabrikation  von  Leder  und  Lederarbeiten,  von
Gummi-,  Filz-  und  Pelzwaaren.
12.  Industrie  zur  Erzeugung  von  Holz,  Horn,  Fischbein, ­
  Elfenbein  und  ähnlichen  Waaren.
13.  Industrie  zur  Erzeugung  und  Verarbeitung  von
Papier,  Pappe  und  ähnlichem  Material.
14.  Polygraphische  Gewerbe.
15.  Baugewerbe  (für  Hoch-,  Wasser-  und  Wegebau).
16.  Personen  mit  unbestimmtem  Gewerbe  (Handlanger
der  Industrie,  Tagearbeiter).
III.  Handel.  p
1.  Handel  mit  Erzeugnissen  der  Landwirtschaft  (r  roducfcenhandel
  ).
2.  Handel  mit  Nutz-  und  Bauholz,  mit  ßrenniio  z.
3.  Handel  mit  Metallen  und  metallischen  Halbfabrikaten.
4.  Handel  mit  Maschinen  und  Transportmitteln.
5.  Handel  mit  Instrumenten  aller  Art-6.
  Handel  mit  Metallwaaren  (exd-  Maschinen  une
Instrumenten).
7.  Handel  mit  Stein,  Kalk,  Gyps,  TTmn-  und  Giaswaaren.


8.  Handel  mit  chemischen  und  pharmaceutischen  Pro
9.  Handel  mit  Consumtibilien  mK l  T  abaken.
10.  Handel  mit  Erzeugnissen  der  Textilindustrie.
1L  Handel  mit  Kleid^g,  Wasche,  Putz  (soweit  si
aus  Geweben  und  Geflechten  bestehen).

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