Full text : Die Methoden der Volkszählung, mit besonderer Berücksichtigung der im preussischen Staate angewandten

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thümer  eines  Hauses  ist,  als  auch  die  Person,  welche,
wenn  sie  zur  Miethe  wohnt,  die  Miethe  zahlt,,  sei  es  für
das  ganze  Haus  oder  nur  für  einen  Theil  desselben.
8.  Es  ist  wünschenswerth,  dass  die  einzuziehenden  Nachrichten ­
  in  2  Kategorien  geschieden  werden.  Die  erste
soll  alles  Das  über  die  einzelnen  Bewohner  umfassen,  was
zu  wissen  in  jedem  Staate  unerlässlich  ist,  die  zweite
dagegen  Dasjenige,  was  ausserdem  noch  wünschenswerth
ist,  in  Erfahrung  zu  bringen.
9.  Als  unerlässliche  Gegenstände  der  Forschung  sind  zu  betrachten ­
  :
a.  Der  Name;
b.  das  Geschlecht;
c.  das  Alter  (entweder  durch  Angabe  desselben  in  Jahren ­
  oder  des  Geburtstages  und  Jahres);
d.  der  Verwandtschaftsgrad  zum  Familienhaupt;  (durch
Angabe,  ob  die  Person:  Vater,  Mutter,  Sohn,  Tochter ­
  etc.  ist)
e.  Familienstand;
f.  Beruf  oder  Beschäftigung;
g.  Geburtsort;  (bei  den  fremden  nicht  naturalisirten
Bewohnern  des  Staats  die  Angabe  des  Heimathslandes.)

h.  Körperliche  Beschaffenheit  (ob  blind  oder  taubstumm).
Hiergegen  werden  nicht  als  unerlässlich,  doch  aber  als
im  höchsten  Grade  erwünscht,  die  Nachrichten  folgender
Art  bezeichnet:
i.  Sprache,  die  gesprochen  wird  (also  Nationalität);
k.  Glaubensbekenntniss  ;
].  Art  des  Aufenthalts,  ob  dauernd  oder  vorübergehend  ;
m.  von  Kindern,  ob  sie  den  Unterricht  in  der  Schule
oder  im  Hause  empfangen;
n.  Geistesbeschaffenheit  (ob  irrsinnig  oder  blödsinnig).
10.  Es  ist  wünschenswerth,  dass  in  allen  Ländern  Ortscivilstandsregister
  (Einwohnerlisten)  eingeführt  und  fortwährend ­
  auf  dem  Laufenden  erhalten  werden.
11.  Ueber  die  Gebäude  sind  folgende  Nachrichten  einzuziehen:
a.  Ob  sie  bewohnt,  unbewohnt,  oder  im  Bau  begriffen ­
  sind.
b.  Von  den  bewohnten  Gebäuden  überhaupt  ist  anzugeben: ­
  Die  Zahl  der  Stockwerke,  Wohnzimmer  und
Fenster.  Ferner  der  Zweck  und  Benutzung  der  Gebäude, ­
  von  wie  viel  Familien  sie  bewohnt  sind.
c.  Von  den  unbewohnten  Gebäuden  ist  der  Grund,  weshalb ­
  sie  unbewohnt  sind,  anzugeben.
d.  Von  allen  andern  Gebäuden  ist  gleichfalls  die  Art
der  Benutzung  anzugeben.
12.  Es  ist  überall  genau  zu  definiren,  was  als  Gebäude  angesehen ­
  werden  soll  oder  nicht.
13.  Es  ist  unnöthig,  in  den  Tabellen  die  Orte,  die  weniger
als  2000  Einwohner  haben,  unter  den  Städten  aufzuführen.
14.  Wo  ausser  den  oben  genannten  Nachrichten  über  die
Bewohner  und  die  Gebäude  noch  andere  zur  vollkommenen ­
  Erkenntniss  der  wirtschaftlichen  und  socialen  Zustände ­
  beitragende,  gelegentlich  der  Volkszählung  und
ohne  wesentliche  Vermehrung  der  Kosten  derselben  erhoben ­
  werden  können,  da  ist  es  höchst  wünschenswerth,
dass  dies  geschehe.
Nachdem  im  Obigen  das  notwendig  in’s  Auge  zu  fassende
Ziel  der  preussischen  Bevölkerungsstatistik  bezeichnet  und  die
Wege  angegeben  worden  sind,  auf  welchen  es  erreicht  werden
kann,  ist  jetzt  ein  Entschluss  zu  fassen.  Wie  könnte  er  anders
lauten,  als  dass  die  amtliche  Statistik  Preussens  ohne  Verzug
dazu  schreite,  seine  Volkszählungen  und  Volksbeschreibungen
so  zu  gestalten,  dass  sie  den  Vergleich  mit  keinem  Werke
ähnlicher  Art  zu  scheuen  brauchen  ?  Eingedenk  des  Spruches,
dass  wer  den  Zweck  will,  auch  die  Mittel  wollen  muss,  heisst
Das  also  mit  andern  Worten:
In  Rücksicht  auf  die  bestehenden  Verhältnisse  und  die
Mittel  des  Landes  sind  Haushaltungs-,  Haus-  und  Ortslisten
für  die  Zählung  zu  verwenden  und  haben  diese  Listen  die
Fragen  zu  enthalten,  durch  deren  pünktliche  und  richtige  Beantwortung ­
  der  physische,  sittliche,  geistige,  sociale  und  ökonomische ­
  Zustand  der  gesammten  preussischen  Bevölkerung  aufs
Genaueste  in  Erfahrung  gebracht  werden  kann.
Es  wurde  schon  bei  Beschreibung  der  Methoden  im  Allgemeinen ­
  angegeben,  welchen  Inhalts  die  bei  Anwendung  derselben ­
  erforderlichen  Listen  in  der  Hauptsache  sein  müssen.
Um  jedoch  über  die  Fassung  der  letzteren  keinen  Zweifel
bestehen  zu  lassen,  ist  es  am  Besten,  nicht  blos  den  Wortlaut ­
  selbst,  sondern  auch  die  ganze  Einrichtung  der  Listen  der
Beurtheilung  zu  unterwerfen.  Das  ist  hierdurch  geschehen.
'Beilage  II.  enthält  sub  A.,  B.  und  C.  die  Entwürfe  zu  den
Formularen  der  Orts-,  Haus-  und  Haushaltungslisten.  Jeder
der  Listen  sind  die  nötkigen  Erläuterungen  und  Vorschriften

zur  Benutzung  eben  so  beigedruckt,  wie  es  auf  den  wirklichen
Listen  zu  geschehen  hat.  Wie  bei  der  Austheilung,  Ausfüllung
und  Wiedereinsammlung  dieser  Listen  fh  Werke  gegangen
werden  soll,  wird  alsbald  zu  besprechen  sein.  Jetzt  möge  vor
Allem  ein  Blick  auf  die  Resultate  geworfen  werden,  welche
auf  dem  empfohlenen  Wege  zu  gewinnen  sind.

III.  Der  statistische  und  staatswirthschaftllche  Gewinn
bei  der  vorgeschlagenen  Zählungsmethode.
Die  in  vorliegender  Schrift  enthaltenen  Vorschläge  zur
Abänderung  einzelner  Gebräuche  im  bisherigen  Zählungsverfahren, ­
  ja  auch  die  Annahme  einer  systematisch  durchgebildeten ­
  Methode  und  eines  einheitlichen  Planes  werden  eine  um
so  grössere  Beachtung  dann  verdienen,  wenn  der  administrative ­
  und  wissenschaftliche  Gewinn  bei  Befolgung  jener  Methode
und  der  Ausführung  jenes  Planes  ein  erheblicher  ist.  Das  ist
er  offenbar.  Die  Erheblichkeit  lässt  sich  aber  am  Besten  aus
dem  Nachweis  desjenigen  Materials  beurtheilen,  welches  direct
aus  der  Concentration  und  Zusammenstellung  der  im  vorigen
Abschnitt  beschriebenen  Listen  hervorgeht.
Hoffmann  theilt,  wie  vorn  ausführlich  nachgewiesen,  seine
statistische  Tabelle  in  die  Hauptabschnitte  :  I.  Gebäude,  II.  Bevölkerung, ­
  III.  Religiöse  Verhältnisse  der  Einwohner,  IV.  Unterrichtsanstalten ­
  ,  V.  Polizeianstalten  und  VI.  Erwerbsmittel,
eine  Eintheilung,  die  nach  und  nach  der  selbstständigen  Existenz ­
  der  bekannten  acht  Tabellen  gewichen  ist,  die  bislang  von
dem  statistischen  Bureau  von  3  zu  3  Jahren  veröffentlicht  wurden, ­
  nämlich  :
I.  Die  statistische  Tabelle  (enthaltend  die  Nachrichten
von  den  Gebäuden,  der  Volkszahl  und  dem  Viehstande ­
  ),
II.  die  Uebersicht  der  verschiedenen  Wohnplätze,
III.  die  Uebersicht  der  persönlichen  und  gewerblichen
Verhältnisse  der  Juden,
IV.  die  Bevölkerungsliste,  d.  s.  die  Nachrichten  über  die
im  Laufe  der  je  letzten  3  Jahre  Geborenen,  Getrauten ­
  und  Gestorbenen,
V.  die  Kirchen-  und  Schultabelle,
VI.  die  Sanitätstabelle,
VII.  die  Gewerbetabelle  der  mechanischen  Künstler  und
Handwerker  etc.,  und
VIII.  die  Gewerbetabelle  der  Fabrikationsanstalten  und
Fabrikunternehmungen  aller  Art.
Die  Tabellen  IV.,  V.  und  VI.  gehen  nicht  aus  der  Volkszählung ­
  hervor,  ihre  Grundlagen  sind  anderen  Ursprungs.  Zur
Vergleichung  des  bisherigen  Gewinns  aus  den  Resultaten  des
Census  bleiben  daher  blos  die  Tabellen  I.,  II.,  III.,  VII.  und
VIII.  Es  würde,  wollte  man  sich  bei  einer  Kritik  des  logischen ­
  Aufbaus  und  der  Gruppirnng  dieser  Tabellen  aufhalten,
nur  Das  zu  wiederholen  sein,  was  schon  vorn  auseinander  gesetzt ­
  wurde.  Auch  schon  äusserlich  entspricht  daher  eine  Eintheilung ­
  ihren  Zwecken  besser,  welche  sich  eine  schärfere
Trennung  des  Stoffs  zur  Aufgabe  macht.  Ohne  Zweifel  ist
das  bei  einem  Systeme  von  Tabellen  der  Fall,  deren  Titel  die
folgenden  sind:
I.  Bevölkerung.
1.  Zahl  der  Bewohner  jedes  Orts.
2.  Geschlecht  und  Alter  der  Bewohner  in  einjähriger
Abstufung  der  Altersclassen  (nach  Provinzen).
3.  Geschlecht  und  Alter  in  fünfjähriger  Abstufung  der
Altersclassen  (nach  Kreisen).
4.  Körperliche  und  geistige  Beschaffenheit  der  Bewohner;
d.  h.  Taubstumme  und  Blinde,  Blödsinnige  und  Irrsinnige. ­

5.  Religionsbekenntniss.
6.  Familienstand.
7.  Stand  oder  Beruf,  unterschieden  nach  den  Hauptgruppen: ­
  Ackerbau,  Industrie,  Handel,  Verkehr,  persönliche
Dienstleistung,  Gesundheitspflege,  Erziehung  und  Unterricht, ­
  Künste  und  Wissenschaften,  Cultus,  innere
Staats-  und  Gemeindeverwaltung  (Polizei),  Justiz,
Armee  und  Flotte,  Personen  ohne  Beruf  und  Berufsausübung, ­
  Personen  ohne  Beruf.
8.  Art  des  Aufenthalts,  Anwesenheit  und  Abwesenheit,
Art  des  Beisammenwohnens.
9.  Sprache  und  Nationalität.
10.  Auswanderung  aus  Preussen:
a.  Zahl,  Geschlecht  und  Alter  der  Auswanderer,
b.  Stand  und  Beruf,
c.  Ziel  der  Auswanderung.
11.  Einwanderung  nach  Preussen:
a.  Zahl,  Geschlecht  und  Alter  der  Einwandernden,
            
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