Full text: Die Methoden der Volkszählung, mit besonderer Berücksichtigung der im preussischen Staate angewandten

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die Kosten des vorgeschlagenen Zählungsverfahrens lange nicht 
so gross sind, als die durch dieselbe dem Staate in Aussicht 
stehende Mehreinnahme aus den Zollvereinserträgnissen, so 
empfiehlt sich gewiss eine Methode auch aus finanziellen Grün 
den, die nicht blos den Zweck der Volkszählung, sondern 
auch den der Volksbeschreibung in so vollkommener Weise 
erreichen lässt. 
Uebrigens verdient es bemerkt zu werden, dass in dem 
selben Maasse, als die Wichtigkeit der Volkszählungen besser 
erkannt wird, auch immer grössere Mittel für diesen Zweck 
aufgewendet werden. Von den vereinigten Staaten Nordame 
rikas liegen die Censuskosten seit 1790 vor; sie sind ein vor 
trefflicher Beleg des eben Ausgesprochenen. Es kostete der 
Census 
von 1790 bei 3.929 872 Bewohnern 14 377 Dollars. 
1800 
1810 
1820 
1830 
1840 
1850 
5.305 952 
7.239 814 
9.638 131 
12.866 920 
17.063 353 
23.191 876 
66 109 
178 445 
208 526 
378 545 
833 371 
1.318 027 
In der Kostensumme des letzten Census von 1850 sind 
aber die Druckkosten noch nicht einmal begriffen. Sie über 
ragen sicher die Summe von 200 000 Dollars, denn im Jahre 
1840 beliefen sie sich bereits auf eine Höhe von 184 693 Dollars. 
Auf den Kopf der Bevölkerung reducirt nehmen die Kosten 
folgenden Verlauf: 
Im Jahre 1790 0,37 Cent. 
1800 1,25 
1810 2,46 » 
1820 2,16 , 
1830 2,94 » 
1840 4,88 
1850 5,68 » 
Ein Cent ist 0,43 Silbergroschen = 5,16 Pfennig. 
Um den Vergleich noch auf einige andere Länder auszu 
dehnen sei nur noch hinzugefügt, dass die Zählungskosten 
pro Kopf der Bevölkerung waren: 
in Belgien 1846 1,13 Silbergr. 
in England 1851 1,66 » 
in Amerika 1850 2,44 » (excl. Druckkosten). 
Dass die Zähler von den Kosten den Löwenantheil em 
pfangen geht aus dem englischen Tarife für ihre Leistungen 
klar genug hervor. Jeder derselben erhält in England bei der 
am 8. April d. J. stattfindenden Zählung: 
eine feste Remuneration von 1 Pfd. Sterl. = 6 Thlr. 20 Sgr., 
eine Zuschlags-Remuneration von 2 Shilling = 10 Sil 
bergroschen für jede 100 Personen über 400 im Zäh- 
lungsdistrict ; 
eine Zuschlags - Remuneration von \ Shilling = 5 Sgr. 
für jede englische Meile Weg über 5 Meilen, die er bei 
dem Austheilen der Listen zu machen hat, und eben so 
viel für denselben Weg beim Sammeln der Listen. 
Es ist nicht daran zu denken, dass solche, oder auch nur 
entfernt ähnliche Summen gegenwärtig in irgend einem deut 
schen Staate für die Volkszählungen in denselben verausgabt 
werden; und sehr die Frage ist es, ob es überhaupt nöthig 
ist sie zu verausgaben, ob nicht, wenn eben die Volkszählun 
gen zu Nationalunternehmungen gemacht werden, der Zweck 
mit ungleich weniger Kosten noch vollständiger zu er 
reichen sein möchte. Würde der Erfolg auch nicht sofort sich 
zeigen, mit der Zeit dürfte er sicher nicht ausbleiben. 
Am Schlüsse dieses Abschnittes über die Ausführung der 
Zählung sind nun noch zwei eng damit im Zusammenhang 
stehende Dinge zu berühren, das sind: die Zählung der Mili- 
tairbevölkerung und die Zählung in der Stadt Berlin. 
1) 
2) 
3) 
Hinsichtlich der Militairbevölkerung ist es der seit 
langer Zeit bestehende Brauch in Preussen, dieselbe durch die 
Militärbehörden zur Ziffer bringen zu lassen. Indessen er 
mitteln diese nicht die ganze Militairbevölkerung, sondern nur 
die active und ihre Angehörigen. Die pensionirten Officiers 
und deren Angehörige, sodann die zur Disposition gestellten 
Officiere werden wiederum von den Civilbehörden gezählt und 
endlich auch die auf längere Zeit beurlaubten Soldaten im 
activen Dienst. 
Es unterliegt nun gar keinem Zweifel, dass eine solche 
Spaltung des Zählungsgeschäfts zu allerlei Unrichtigkeiten 
führen muss. Uebergehungen sind dabei ebensowenig zu ver 
meiden als Doppelzählungen. Hierzu kommt, dass die Er 
mittelung der Zahl aber gar nicht der alleinige Zweck des 
Census ist, sondern dass er auch den Zweck der Volksbeschrei 
bung mit zu erfüllen hat. Von diesem Gesichtspunkte aus ist 
der Militairstand kein Stand, sondern ein Beruf. Jeder active 
Militair, der während der Zählung unter den Fahnen steht, ist 
eben nur als ein Organ der Landesvertheidigung zu betrachten. 
Das begründet keine Ausnahme, dass dieselbe eine allgemeine 
Staatspflicht ist. Ausser diesem Beruf sind ja alle übrigen 
Verhältnisse der Militairbevölkerung dieselben, wie die der 
Civilbevölkerung. Sie lebt theils in Familien, theils in Extra 
haushaltungen, sie ist verschieden nach Alter, Confession, Ab 
stammung und Sprache, alles Dinge, die von ihr so gut zu 
erheben und nachzuweisen sind, wie von der Civilbevölkerung. 
Darum ist es dringend nöthig, dass die Specialzählung der 
Militairbevölkerung durch die Militairbehörden aufhöre, dass 
jeder Officier und Officiersrang bekleidende Militair, ferner 
jeder verheirathete Militair niederen Grades als ein Haus 
haltungsvorstand angesehen werde, der die erforderlichen Angaben 
über sich und die Seinigen in eine gewöhnliche Haushaltungs 
liste einzutragen hat. Alle Uebrigen aber, soweit sie in Caser- 
nen wohnen, sind Mitglieder von Extrahaushaltungen und wer 
den in Extralisten für Casernen etc. verzeichnet. Im Falle 
Truppen bei Privatbewohnern einquartiert sind, sind sie als 
deren Aftermiether zu betrachten. Nur allein auf solche Weise 
kann die Militairbevölkerung an den Orten ihres Aufenthalts 
mit Sicherheit nach Zahl und Beschaffenheit ermittelt werden. 
Der andere Punkt, die Zählung in Berlin, hat bei 
jedem Census Anlass zu Differenzen gegeben und seit mehr 
als 20 Jahren kehren bei jeder Zählung die Streitigkeiten über 
die Richtigkeit der Volkszahl der Residenz wieder. Wäre der 
Fehler, der das Streitobject bildet, ein kleiner, so würde er 
nicht so gebieterisch durchgreifende Massregeln zur Richtig 
stellung der Zahl erfordern, er ist aber zu Zeiten schon ein 
sehr grosser gewesen und hat gegen 30 000 betragen, d. h. 
6—8 Procent der Gesammtbevölkerung der Residenz. 
Für grosse Städte mit einer mehr oder weniger beträcht 
lichen latitirenden Bevölkerung ist die wichtigste Regel der 
Zählung die, dass die Aufnahmen auf den Zustand in einer 
sehr kurzen Zeit reducirt werden. So wird also die Bevölke 
rung Berlins zu ermitteln sein, wie sie in der Mitternacht vom 
2. auf den 3. December war. In Folge dessen ist jeder Haus 
haltungsvorstand zu verpflichten, in seiner Haushaltungsliste 
über diejenigen theils Angehörigen, theils Aftermiether, theils 
blosse Schlafleute Auskunft zu geben, welche in der Nacht vom 
2. bis 3. December seiner Haushaltung im Sinne der Zählungs 
verordnung angehörten. Ebenso haben die Inhaber von Her 
bergen, Gasthäusern die nämliche Angabe über die von ihnen 
Beherbergten oder Logirten in den hierfür bestimmten Extra 
listen zu machen. Wird mit Strenge auf Erfüllung dieser Vor 
schriften gehalten, so kann es sich nur noch um die Bewoh 
ner der Residenz handeln, die in der genannten Nacht weder 
in einer Familien- noch in einer Extrahaushaltung zubringen. 
So weit dies auf der Reise Befindliche ( die Nacht hindurch 
Fahrende) betrifft, finden die hierfür getroffenen Bestimmungen 
Anwendung, so weit es aber Vagabondirende sind, so ist deren 
Zahl freilich nur schwer zu ermitteln. Indess eine Nacht vom 
2. zum 3. December ist gerade nicht sehr einladend zum Her 
umstreifen im Freien. Wird demnach ein Fehler begangen, 
so kann er nicht sehr gross sein und keinesfalls in die Tau 
sende gehen. Nur durch eine Zählung mittelst Haushaltungs 
listen lässt er sich auf ein Minimum herabdrücken. In Lon 
don , Paris, Brüssel wird die Bevölkerung ebenfalls durch 
Haushaltungslisten zur Ziffer gebracht und das Verfahren bei 
der Austheilung, Ausfüllung und Wiedereinsammlung ist kein 
anderes als das vorn beschriebene. Nur geschieht die Zählung, 
wie allenthalben in England, Frankreich und Belgien, durch 
besondere Zähler. Indess nicht diese Einrichtung allein ver 
bürgt die grössere Genauigkeit und Zuverlässigkeit, sondern 
die Massregeln, welche hinsichtlich der Zutheilung der Listen 
an die Haushaltungsvorstände getroffen werden, sind es, worauf 
es bei der Sache ankommt. 
Dass man in einer Stadt von der hohen Bedeutung Berlins 
gleichzeitig mit der und durch die Volkszählung auch noch 
viele andere, die communlichen Interessen berührende Verhält 
nisse erheben könne, ist ebenso selbstverständlich, als es 
wünschenswert!! ist, dass Berlin in Bezug auf eine Special 
statistik nicht hinter Paris und Wien zurückstehe. Berlin ist 
sicher berufen, in der Statistik der grossen Städte eine der 
hervorragendsten Stellen einzunehmen. 
V. Schlussresultate. 
Der Inhalt vorliegender Denkschrift ist in folgende Sätze 
zusammenzufassen, die als eben so viele Vorschläge angesehen 
werden können:
	        
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