74 2.Buch. .Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes u. das Budget.
tigung haben. In England nahm die Detaillierung der Posten unter
Karl II. ihren Anfang, damit nicht die zur Fortführung des Krieges
gegen die Niederlande bewilligten Summen zur Deckung der Kosten
des königlichen Haushaltes verwendet werden mögen. Wenn einer-
seits ohne Detaillierung der Staatshaushalt nicht die nötigen Auf-
klärungen bietet, so ist natürlich eine zu weitgetriebene Detaillie-
rung gleichfalls von Nachteil. Der Staatshaushalt der größeren
Staaten hat einen so kolossalen Umfang, daß derselbe bei mäßiger
Detaillierung mehrere hundert Posten umfaßt, deren eingehende
Behandlung einen bedeutenden Teil der den Debatten gewidmeten
Zeit in Anspruch nimmt. Wird die Detaillierung zuweit getrieben,
so kann es dahin kommen, daß — wenn ansonst keine Schranken
für die Budgetdebatte festgesetzt sind — die Verhandlungszeit des
Parlaments zum großen Teil durch die Budgetdebatte in Anspruch
genommen wird und für die eigentlichen legislatorischen Arbeiten
nur wenig Zeit erübrigt. Auch darf ja die Detaillierung nicht
weitergeführt werden, als es möglich, mit einiger Wahrscheinlichkeit
die künftige Gestaltung zu fixieren. Nun ist es aber natürlich un-
möglich, z. B. die letzte Aufteilung gewisser Einnahmen und Aus-
gaben, die sich in wenigen Mark und Heller ausdrücken kann,
durchzuführen. Auch muß in Betracht gezogen werden, daß eine
übertriebene Detaillierung die Beweglichkeit der Regierung hemmt,
was selbst auf die Verantwortlichkeit derselben ungünstig zurück-
wirkt. Es ist dann der Verantwortlichkeit des Ministeriums nichts
überlassen und so wird dasselbe zum mechanischen Vollstrecker des
Budgets. Darum kann die Detaillierung, die der ökonomischen
Führung des Staatshaushaltes dienen soll, gerade zur Ursache der
Verschwendung werden. „Trop de division, conduit a trop de de-
penses“, sagte Thiers. So fand ich im englischen Budget Posten
von wenigen Schilling (Einnahme des Museums für Kataloge usw.).
Im allgemeinen weist aber das englische Budget keine zuweit ge-
triebene Detaillierung auf. Sehr weitgehend ist die Detaillierung
im italienischen, holländischen, dänischen Budget *).
Die detaillierte Festsetzung des Budgets hätte keinen Zweck,
wenn die Regierung das Recht hätte, die votierten Beträge nach
Belieben zu verwenden. Das Recht der Regierung, die votierten
Beträge für andere Zwecke zu verwenden, nennen wir das UÜber-
') Das Dietionnaire des finances' (Budget) sagt über die Detaillierung
folgendes: „La specialite est limitee par le bon sens. Qu’elle decompose des
chapitres qui sont trop massifs, mais qu'elle ne pulverise point le budget jus-
qu’äa le faire voter mille francs par mille francs, en ötant aux ministres toute
action sur la manutention des services et toute responsabilite.“