fullscreen: Das Hotel- und Gastgewerbe

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2 ‚DAS HOTEL- UND GASTGEWERBE 
Interesse eines reibungslosen Verkehrs zwischen Inserent und 
Zeitung oder Zeitschrift wünschenswert wäre. Deshalb muß ich 
mich etwas ausführlicher mit ihr beschäftigen. Natürlich wird 
niemand dem Zeitungsverleger zumuten, für jede kleine Anzeige 
einen Beleg zu liefern. Dem Aufgeber der sogenannten „kleinen 
Anzeigen“, die ich in einem besonderen Abschnitt behandle, 
muß es schon überlassen werden, sich selbst vom richtigen 
Erscheinen ‚seines Inserats zu überzeugen, was ihm auch leicht 
möglich ist, wenn er am Orte des Zeitungssitzes wohnt. Befindet 
er sich aber in einer anderen Stadt, dann bekommt die Sache 
auch ein anderes Gesicht. In. solchem Falle würde ich, als 
kulanter Zeitungsverleger, mindestens bei Anzeigenbeträgen 
von 5 Mark an aufwärts Belege liefern. Diese kleinen Geschenke 
erhalten die Freundschaft. Chiffre-Anzeigen sind in solchen 
Fällen . sehr häufig. Ebenso häufig ereignet es sich, daß 
der Inserent nicht ein einziges Angebot erhält. Dann wird der 
auswärts Wohnende das unangenehme Gefühl nicht los: ist 
deine Anzeige überhaupt erschienen? Er kommt sich geschädigt, 
übervorteilt vor. Man darf nicht übersehen, daß die meisten 
Zeitungen eine ‚„Chiffregebühr‘“ neben der Anzeigengebühr 
erheben, die zwischen 50 Pfg. und 150 Pfg. schwankt. Gehen 
nun keine Offerten ein, so-sagt der Inserent sich nicht mit Un- 
recht: Die Zeitung hat für mich gar keine Arbeit geleistet und 
auch keine Portoausgaben gehabt; anständigerweise hätte sie 
mir dafür wenigstens einen Beleg schicken können, damit ich 
mich überzeugen konnte, daß und wie meine Anzeige er- 
schienen ist. 
Schließlich wohnt einem kompletten Beleg auch eine gewisse 
Werbekraft inne, woran im Zeitungsgewerbe noch zu wenig 
gedacht wird. Es wäre sicher mancher neue Abonnent zu ge- 
winnen, wenn er die, ihm seither vielleicht noch unbekannte 
Zeitung einmal studieren könnte. Derartige Möglichkeiten 
liegen namentlich bei solchen Zeitungen und Zeitschriften vor, 
bei denen irgendetwas, sagen wir der Stellenmarkt, oder der 
Häusermarkt, oder Kaufs- und Verkaufsangebote, dann im 
Textteil zum Beispiel die Auslandsberichterstattung, oder der 
Börsenteil, oder der lokale Teil, oder der Handelsteil, oder das 
Feuilleton usw. zu einer besonderen Spezialität ausgebildet sind. 
Bei größeren Aufträgen halte ich es für selbstverständliche 
Pflicht des Verlegers, Belege zu liefern, und zwar ohne daß er 
dazu erst besonders aufgefordert wird. Und zwar komplette
	        
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