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2 ‚DAS HOTEL- UND GASTGEWERBE
Interesse eines reibungslosen Verkehrs zwischen Inserent und
Zeitung oder Zeitschrift wünschenswert wäre. Deshalb muß ich
mich etwas ausführlicher mit ihr beschäftigen. Natürlich wird
niemand dem Zeitungsverleger zumuten, für jede kleine Anzeige
einen Beleg zu liefern. Dem Aufgeber der sogenannten „kleinen
Anzeigen“, die ich in einem besonderen Abschnitt behandle,
muß es schon überlassen werden, sich selbst vom richtigen
Erscheinen ‚seines Inserats zu überzeugen, was ihm auch leicht
möglich ist, wenn er am Orte des Zeitungssitzes wohnt. Befindet
er sich aber in einer anderen Stadt, dann bekommt die Sache
auch ein anderes Gesicht. In. solchem Falle würde ich, als
kulanter Zeitungsverleger, mindestens bei Anzeigenbeträgen
von 5 Mark an aufwärts Belege liefern. Diese kleinen Geschenke
erhalten die Freundschaft. Chiffre-Anzeigen sind in solchen
Fällen . sehr häufig. Ebenso häufig ereignet es sich, daß
der Inserent nicht ein einziges Angebot erhält. Dann wird der
auswärts Wohnende das unangenehme Gefühl nicht los: ist
deine Anzeige überhaupt erschienen? Er kommt sich geschädigt,
übervorteilt vor. Man darf nicht übersehen, daß die meisten
Zeitungen eine ‚„Chiffregebühr‘“ neben der Anzeigengebühr
erheben, die zwischen 50 Pfg. und 150 Pfg. schwankt. Gehen
nun keine Offerten ein, so-sagt der Inserent sich nicht mit Un-
recht: Die Zeitung hat für mich gar keine Arbeit geleistet und
auch keine Portoausgaben gehabt; anständigerweise hätte sie
mir dafür wenigstens einen Beleg schicken können, damit ich
mich überzeugen konnte, daß und wie meine Anzeige er-
schienen ist.
Schließlich wohnt einem kompletten Beleg auch eine gewisse
Werbekraft inne, woran im Zeitungsgewerbe noch zu wenig
gedacht wird. Es wäre sicher mancher neue Abonnent zu ge-
winnen, wenn er die, ihm seither vielleicht noch unbekannte
Zeitung einmal studieren könnte. Derartige Möglichkeiten
liegen namentlich bei solchen Zeitungen und Zeitschriften vor,
bei denen irgendetwas, sagen wir der Stellenmarkt, oder der
Häusermarkt, oder Kaufs- und Verkaufsangebote, dann im
Textteil zum Beispiel die Auslandsberichterstattung, oder der
Börsenteil, oder der lokale Teil, oder der Handelsteil, oder das
Feuilleton usw. zu einer besonderen Spezialität ausgebildet sind.
Bei größeren Aufträgen halte ich es für selbstverständliche
Pflicht des Verlegers, Belege zu liefern, und zwar ohne daß er
dazu erst besonders aufgefordert wird. Und zwar komplette