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Speisefette und -öle.
b) Sonstige Untersuohungsverfahren. Außer den vorgenannten sind noch
eine große Anzahl von Untersuchungsverfahren in der Literatur beschrieben worden. Wir
müssen darauf verzichten, diese hier sämtlich anfzuführen, da sie teils noch wenig erprobt
sind, teils nur grobe Verfälschungen erkennen lassen, die auch durch die oben aufgeführten
Untersuchungsverfahren entdeckt werden können.
Ein auch im Haushalte leicht anwendbares Verfahren, um Margarine bezw. über
haupt künstlich emulgiertes Fett und daher auch die sog. „wiederaufgefrischte Butter“
von natürlicher Butter zu unterscheiden, das auch bei der Untersuchung im Laboratorium
als Anhaltspunkt mit dienen kann, beruht auf dem Verhalten der Butter beim Aus
schmelzen. Natürliche Butter liefert beim Auslassen ein klares, durchsichtiges über
stehendes Fett, während dieses bei Margarine bezw. überhaupt bei künstlich emulgierten
Fetten — daher auch bei der sog. „wiederaufgefrischten“ Butter — trübe ist und bleibt.
C. Bischoff hat für diese Prüfung eine besondere Schmelzvorriohtung anfertigen lassen.
Es empfiehlt sich daher für die Untersuchung des Butterfettes auf
Reinheit folgender Untersuchungsgang;
Man bestimmt von dem zu untersuchenden Butterfette zunächst die Eeichert-
Me iß Ische Zahl und die Verseifungszahl und prüft dasselbe außerdem auch noch
mittels der Furfurol-Eeaktion auf Sesamöl und mittels der Halphenschen Reaktion
auf Baumwollsamenöl. Je nach dem Ausfall dieser Prüfungen sind alsdann folgende
3 Fälle zu unterscheiden:
a) Liegt die Reichert-MeißIsche Zahl unter einer gewissen Grenze, die
man je nach der Herkunft der Butter, der Jahreszeit und der Sorgfalt, die hei der
Untersuchung geboten ist, auf 22, 24 oder 26 annehmen kann, oder fällt — auch
bei höherer Eeichert-Meißlscher Zahl — eine der vorgenannten beiden Farben-
Eeaktionen positiv aus, so unterwirft man 50—100 g des Fettes der Phytosterin
acetat-Probe.
b) Zeigt sich bei verhältnismäßig niedriger Eeichert-Meißlscher Zahl
zwischen dieser und Verseifungszahl gleichzeitig ein für reines Kuhbutterfett
abnormes Verhältnis (vergl. S. 569), so führt man ebenfalls die Phytosterinacetat-Probe
und auch die Bestimmung der Polenskeschen „Neuen Butterzahl“ (S. 558) aus.
c) Gibt die Untersuchung nach 2 und 3 keinen Anhaltspunkt für die An
wesenheit von Pflanzenfetten, so liegt noch die Möglichkeit einer Verfälschung mit
tierischen Fremdfetten vor, und es kann dann, falls nicht auffallend niedrige
Reichert-Meißlsche Zahlen gefunden werden, nur durch weitere Ermittelungen
Uber die Herkunft der Butter (nötigenfalls durch die Stallprobe) und unter Umständen
durch die Untersuchung im Polarisationsmikroskope ein Urteil über die Reinheit
des Butterfettes erlangt werden.
2, Untersuchung des Butterfettes auf fremde Farbstoffe.
Nach der amtlichen Anweisung vom 1. April 1898 zum Gesetze betr. den
Verkehr mit Butter usw. vom 15. Juni 1897 verfährt man in folgender Weise:
„Die Gegenwart fremder Farbstoffe erkennt man durch Schütteln des ge
schmolzenen Butterfettes mit absolutem Alkohol oder mit Petroleumäther vom
spezifischen Gewicht 0,638. Nicht künstlich gefärbtes Butterfett erteilt diesen
Lösungsmitteln keine oder nur eine schwach gelbliche Färbung, während sie sich
bei gefärbtem Butterfette deutlich gelb färben.
Zum Nachweise gewisser Teerfarbstoffe werden 2—3 g Butterfett in 5 ccm
Äther gelöst und die Lösung in einem Probierröhrchen mit 5 ccm konzentrierter
Salzsäure vom spezifischen Gewicht 1,125 kräftig geschüttelt. Bei Gegenwart
gewisser Azofarbstoffe färbt sich die unten sich absetzende Salzsäureschicht
deutlich rot.“