Full text : Laienbrevier der National-Ökonomie

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vie  Bedeutung  des  Tausches  im  Ñrbeits-  u.  lvertbildungsprozeß

fein  Zachgut,  10000  ha  Land  abtritt,  so  wird  doch
niemand  behaupten  wollen,  hier  liege  ein  Tausch  von
Mare  gegen  Ware  vor.  Die  Gesellschaft  gibt  nur  ein
Recht  weiter,  das  ihr  nie  hätte  gegeben  werden  dürfen.
Nun  wäre  auch  diese  Erkenntnis  noch  von  keiner
volkswirtschaftlichen  Bedeutung,  wenn  Waren  und  Rechte
auf  alle  Handlungen,  die  der  Mensch  mit  ihnen  vornimmt, ­
  gleichartig  reagierten.  Das  ist  aber  nicht  der
Fall.  Die  Wirkungen  sind  gänzlich  verschieden.
Zunächst  ist  es  nicht  einerlei,  ob  ich  jemandem
eine  Ware  vorenthalte  oder  ein  Recht.  Für  jede  Ware
läßt  sich  Ersatz  finden,  aber  welchen  Ersatz  gibt  es  für
einen  Menschen,  dem  man  das  Recht  der  Benutzung
des  Grund  und  Bodens  verweigert?
Niemand  schädigt  seinen  Mitmenschen  dadurch,  daß
er  ihm  eine  Zache  vorenthält,  die  er  hervorgebracht  hat;
denn  sonst  müßte  dieser  sogar  das  Nichthervorbringen
einer  Zache  übelnehmen  können;  wer  aber  seinen  Mitmenschen ­
  den  weg  zu  den  Quellen  der  Ñrbeit  versperrt,
die  er  selbst  nicht  zu  nutzen  imstande  ist  oder  nicht  nutzen
will,  der  schädigt  nicht  nur  seinen  Nächsten,  sondern
sein  ganzes  Volk.  Ebenso  wie  die  Freiheit  des  Tun
und  Handelns  nur  soweit  reicht,  als  die  Freiheit  anderer
dadurch  nicht  beeinträchtigt  wird,  kann  die  Freiheit
der  Benutzung  des  Grund  und  Bodens  zur  Befriedigung
eigener  Bedürfnisse  nur  unter  der  Voraussetzung  anerkannt ­
  werden,  daß  anderen  dieselbe  Freiheit  nicht
verkümmert  wird.  5o  ungefähr  hat  der  englische  Philosoph ­
  Herbert  Spencer  in  seinem  Social  Statics  den
Grundsatz  formuliert.
Niemand  wird  bestreiten  wollen,  daß  jemand,  der
eine  Ware  kauft,  damit  machen  kann,  was  er  will.
Tr  erwirbt  sowohl  das  Recht  des  Gebrauches  wie  das  des
            
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