Full text : Die Entwickelung zum Socialismus

„i.  Die  Erbschaft  ohne  Testament.
Die  einzige  Erbschaft  ohne  Testament,  die  als  Anreiz
zur  Arbeit  notwendig  ist,  ist  die  directe  Erbschaft.  Jede
andere  ist  zu  diesem  Anreiz  überflüssig,  solange  das  Recht
des  Testamentes  besteht.
Daher  fordern  wir  gesetzliche  Abschaffung  des  Erbrechtes ­
  in  der  Seitenlinie;  Uebergang  alles  Eigentums
in  öffentlichen  Besitz,  wenn  ein  directer  Erbe  fehlt  und
kein  Testament  vorhanden  ist.
2.  Das  testamentarische  Erbrecht.
Das  testamentarische  Erbrecht  ist  als  Anreiz  zur
Arbeit,  als  erster  socialer  Motor  nötig.
In  Wahrheit  führt  diese  Form  des  Erbrechtes  fortwährend ­
  zur  Verminderung  des  Collectivbesitzes  und  zur
Vermehrung  des  Einzelbesitzes,  folglich  zum  Pauperismus
der  Massen.
Aber  die  Gesellschaft,  die  allein  die  Eigentumsordnung ­
  und  die  Organisation  der  Familie  garantiert,  kann
auf  diese  Art  von  Erbschaft  eine  möglichst  hohe  Abgabe
legen,  und  zwar  so  hoch,  dass  sie  nicht  gerade  den  Anreiz
zur  Arbeit  erstickt.
Wir  wollen  diese  Abgabe  auf  nur  25  0/0  festsetzen.
„Es  ist  klar,  dass  jemand,  der  durch  ein  Testament
100000  Francs  erbt,  beim  Erhalt  von  75000  Francs  keine
Ungerechtigkeit  zu  erdulden  glaubt,  wenn  er  weiss,  dass
er  selbst  an  seinem  Teil  bei  allen  testamentarischen  Erbschaften ­
  ausnahmslos  ebenfalls  Anteil  hat.
Also  fordern  wir  Schaffung  einer  Erbschaftssteuer
von  25  %  auf  alle  testamentarischen  Erbschaften.“
Es  versteht  sich  von  selbst,  dass  die  Höhe  dieser
Abgabe,  die  Möglichkeit  ihrer  sofortigen  Einführung  und,
um  es  mit  einem  Worte  zu  sagen,  der  Radicalismus  dieser
Reform  des  Erbrechtes  in  hohem  Masse  von  ähnlichen
Fortschritten  der  Gesetzgebung  in  den  benachbarten
Ländern  und  von  einer  Menge  anderer  Umstände,  die
hier  aufzuführen  zu  weitläufig  wäre,  abhängig  sein  würde.
            
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