„i. Die Erbschaft ohne Testament.
Die einzige Erbschaft ohne Testament, die als Anreiz
zur Arbeit notwendig ist, ist die directe Erbschaft. Jede
andere ist zu diesem Anreiz überflüssig, solange das Recht
des Testamentes besteht.
Daher fordern wir gesetzliche Abschaffung des Erbrechtes
in der Seitenlinie; Uebergang alles Eigentums
in öffentlichen Besitz, wenn ein directer Erbe fehlt und
kein Testament vorhanden ist.
2. Das testamentarische Erbrecht.
Das testamentarische Erbrecht ist als Anreiz zur
Arbeit, als erster socialer Motor nötig.
In Wahrheit führt diese Form des Erbrechtes fortwährend
zur Verminderung des Collectivbesitzes und zur
Vermehrung des Einzelbesitzes, folglich zum Pauperismus
der Massen.
Aber die Gesellschaft, die allein die Eigentumsordnung
und die Organisation der Familie garantiert, kann
auf diese Art von Erbschaft eine möglichst hohe Abgabe
legen, und zwar so hoch, dass sie nicht gerade den Anreiz
zur Arbeit erstickt.
Wir wollen diese Abgabe auf nur 25 0/0 festsetzen.
„Es ist klar, dass jemand, der durch ein Testament
100000 Francs erbt, beim Erhalt von 75000 Francs keine
Ungerechtigkeit zu erdulden glaubt, wenn er weiss, dass
er selbst an seinem Teil bei allen testamentarischen Erbschaften
ausnahmslos ebenfalls Anteil hat.
Also fordern wir Schaffung einer Erbschaftssteuer
von 25 % auf alle testamentarischen Erbschaften.“
Es versteht sich von selbst, dass die Höhe dieser
Abgabe, die Möglichkeit ihrer sofortigen Einführung und,
um es mit einem Worte zu sagen, der Radicalismus dieser
Reform des Erbrechtes in hohem Masse von ähnlichen
Fortschritten der Gesetzgebung in den benachbarten
Ländern und von einer Menge anderer Umstände, die
hier aufzuführen zu weitläufig wäre, abhängig sein würde.