Full text: Die wirtschaftlichen und politischen Motive für die Abschaffung des britischen Sklavenhandels im Jahre 1806/07

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XXV 1. 
Schritt muiste notwendig ewige Todfeindschaft zwischen Frank 
reich und Grofsbritannien nach sich ziehen. Die französische 
Kriegserklärung gab Grofsbritannien die längst ersehnte Ge 
legenheit, über seinen Rivalen herzufallen und die seit dem 
Abfall Nordamerikas bestehenden Tendenzen — den britischen 
Kolonialhandel gänzlich zu überwältigen — in ihr Gegenteil 
umzukehren. „Die einzige Tatsache, dafs der Zuckerhandel 
Französisch-Domingos 1781 fast 2 ls des ganzen auswärtigen 
britischen Handels betragen hätte 1 , würde ausreichen, den 
ganzen Revolutionskrieg, vorzüglich den seit 1803 aufzuhellen!“ 
(Ross. Ann. 1807, 9. Stück, S. 329). 
Auf eine geschichtliche Darstellung der kriegerischen Er 
eignisse kann in dieser nationalökonomischen Arbeit verzichtet 
werden. Nur über die Mittel, mit welchen England seine 
Handels- und Wirtschaftspolitik in Westindien verteidigte, sei 
einiges gesagt. Sie sind typisch für seine ganze damalige 
Kolonialpolitik und wohl geeignet, auf die Abolition, als 
wirtschaftskriegerische Mafsregel aufgefafst, ein Licht zu 
werfen. 
Die erste Folge des Kriegsausbruches für die britischen 
Pflanzer war eine weitere Benachteiligung gegenüber ihren 
ausländischen Konkurrenten. Die gesamte Ein- und Ausfuhr 
der britischen Inseln spielte sich gemäfs den gesetzlichen Be 
stimmungen vom 4. April 1788 ausschließlich in britischen 
Schiffen ab. Liefs sich dies törichte Gebot schon im Frieden 
nur mit Mühe und zum schweren Nachteil der Pflanzer auf 
rechterhalten, so erwies es sich jetzt im Seekriege unhaltbar. 
Französische Kreuzer kaperten und belästigten die britischen 
Schiffe bei jeder Gelegenheit und stellten den Aufsenhandel 
der englischen Zuckerinseln oft in Frage. Wäre er wie früher 
in amerikanischen, d. h. in neutralen Fahrzeugen geführt 
worden, so hätten die Franzosen sich nicht an ihm vergreifen 
können. Für die französischen Inseln traf letztere Voraus 
setzung zu. Seit dem Abkommen vom 30. August 1784 (Ar 
tikel 2 und 3, Arnould I, S. 333) wurde ein grofser Teil ihres 
Außenhandels von neutralen amerikanischen Schiffen besorgt 
und war dadurch gegen englische Handstreiche geschützt. Der 
französische Pflanzer erfreute sich derselben Sicherheit wie im 
Frieden, während der englische allen Wechsel fällen des Krieges 
ausgesetzt war. Infolgedessen stiegen die britischen Fracht 
kosten für die nach Europa gesandten Kolonialwaren beträcht 
lich und verteuerten ihre ohnehin schon viel zu hohen Zucker 
preise dermaßen, dafs sie immer schwerer Absatz fanden. 
Die energischen Bemühungen und Petitionen der eng 
lischen Pflanzer um Abhilfe dieses unerträglichen Zustandes 
1 Der britische Handel hatte damals wegen des Krieges enorme 
Einbufse erlitten.
	        
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