Full text : Die wirtschaftlichen und politischen Motive für die Abschaffung des britischen Sklavenhandels im Jahre 1806/07

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XXV  1.

wünscht  gewesen  wäre,  clafs  sie  aber  wegen  der  sonstigen
guten  Wirkungen  der  Abolition  gar  nicht  notwendig  eintreten
  inufste.  —
Ergebnis  des  ersten  Abschnitts.
Das  Ergebnis  der  mitgeteilten  Erwägungen  kam  in
dem  bereits  erwähnten  Beschluis  des  Unterhauses  zum  Ausdruck: ­
  Der  auswärtige  Sklavenhandel  sollte  sofort,  und
der  eigene  vom  1.  Januar  1796  ab  verboten  werden.  Damit
war  die  Schädlichkeit  des  ersteren  und  die  Entbehrlichkeit
des  letzteren  zum  erstenmal  von  einer  englischen  gesetzgebenden ­
  Körperschaft  eingestanden  worden.  Doch  hatte  eff  damit
für  längere  Zeit  sein  Bewenden.  Der  Beschlufs  des  Unterhauses ­
  konnte  nicht  zum  Gesetz  werden  ;  denn  das  Oberhaus
nahm  ihn  nicht  an.  Die  Ursache  hierfür  und  für  die  Ablehnung ­
  aller  späteren  Abolitionsbeschlüsse  des  Unterhauses
lag  im  wesentlichen  in  folgenden  dreh  Hinderungsgründen:
1.  in  der  Entschädigungsfrage  der  durch  die  Abolition  betroffenen ­
  Grofshandels-  und  Rhederinteressen,  2.  in  dem  Widerstande ­
  der  im  Oberhaus  vertretenen  westindischen  Plantagenbesitzer, ­
  und  3.  in  der  Furcht  vor  der  Konkurrenz  der  ausländischen ­
  Kolonialmächte.  Letzterer  Punkt  bot  vielleicht  die
gröfsten  Schwierigkeiten.  Zwar  hatte  Frankreich  in  der  Hochflut ­
  der  revolutionären  Gedankenströmungen  durch  Turgot  und
Mirabeau  vorübergehend  den  Wunsch  nach  Abolition  zu  erkennen ­
  gegeben.  Doch  blieb  bei  diesem  Wunsche  vorläufig
alles  beim  alten.  Auch  Portugal,  Spanien  und  Holland
machten  keine  Miene  dazu,  förderten  den  Handel  vielmehr  in
jeder  Weise.  Hätte  England  allein  seinen  Anteil  aufgegeben,
so  hätten  die  übrigen  Staaten  nur  den  ihrigen  um  diesen  Teil
vergröfsert.  Der  Sache  der  Menschlichkeit  wäre  damit  geradezu ­
  geschadet  worden;  denn  den  englischen  Schiffen  waren
doch  wenigstens  gewisse  Schutzvorrichtungen  zugunsten  der
transportierten  Neger  vorgeschrieben,  den  fremden  dagegen,
abgesehen  von  den  portugiesischen,  nicht.  Nur  internationale
Verhandlungen  und  Verträge  konnten  die  Frage  fördern.  Bei
dem  ungleich  gröfseren  Interesse  aber,  welches  das  Ausland
im  Gegensatz  zu  Grofsbritannien  an  dem  Fortbestand  des
Handels  hatten,  boten  sie  wenig  Aussicht  auf  Erfolg.  So  war
die  Abolition  1792  praktisch  auf  den  toten  Punkt  geraten;
kein  Staat  mochte  vorangehen.
            
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