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XXV 1.
wünscht gewesen wäre, clafs sie aber wegen der sonstigen
guten Wirkungen der Abolition gar nicht notwendig eintreten
inufste. —
Ergebnis des ersten Abschnitts.
Das Ergebnis der mitgeteilten Erwägungen kam in
dem bereits erwähnten Beschluis des Unterhauses zum Ausdruck:
Der auswärtige Sklavenhandel sollte sofort, und
der eigene vom 1. Januar 1796 ab verboten werden. Damit
war die Schädlichkeit des ersteren und die Entbehrlichkeit
des letzteren zum erstenmal von einer englischen gesetzgebenden
Körperschaft eingestanden worden. Doch hatte eff damit
für längere Zeit sein Bewenden. Der Beschlufs des Unterhauses
konnte nicht zum Gesetz werden ; denn das Oberhaus
nahm ihn nicht an. Die Ursache hierfür und für die Ablehnung
aller späteren Abolitionsbeschlüsse des Unterhauses
lag im wesentlichen in folgenden dreh Hinderungsgründen:
1. in der Entschädigungsfrage der durch die Abolition betroffenen
Grofshandels- und Rhederinteressen, 2. in dem Widerstande
der im Oberhaus vertretenen westindischen Plantagenbesitzer,
und 3. in der Furcht vor der Konkurrenz der ausländischen
Kolonialmächte. Letzterer Punkt bot vielleicht die
gröfsten Schwierigkeiten. Zwar hatte Frankreich in der Hochflut
der revolutionären Gedankenströmungen durch Turgot und
Mirabeau vorübergehend den Wunsch nach Abolition zu erkennen
gegeben. Doch blieb bei diesem Wunsche vorläufig
alles beim alten. Auch Portugal, Spanien und Holland
machten keine Miene dazu, förderten den Handel vielmehr in
jeder Weise. Hätte England allein seinen Anteil aufgegeben,
so hätten die übrigen Staaten nur den ihrigen um diesen Teil
vergröfsert. Der Sache der Menschlichkeit wäre damit geradezu
geschadet worden; denn den englischen Schiffen waren
doch wenigstens gewisse Schutzvorrichtungen zugunsten der
transportierten Neger vorgeschrieben, den fremden dagegen,
abgesehen von den portugiesischen, nicht. Nur internationale
Verhandlungen und Verträge konnten die Frage fördern. Bei
dem ungleich gröfseren Interesse aber, welches das Ausland
im Gegensatz zu Grofsbritannien an dem Fortbestand des
Handels hatten, boten sie wenig Aussicht auf Erfolg. So war
die Abolition 1792 praktisch auf den toten Punkt geraten;
kein Staat mochte vorangehen.