Full text : Die wirtschaftlichen und politischen Motive für die Abschaffung des britischen Sklavenhandels im Jahre 1806/07

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XXV  1.

Schritt  muiste  notwendig  ewige  Todfeindschaft  zwischen  Frankreich ­
  und  Grofsbritannien  nach  sich  ziehen.  Die  französische
Kriegserklärung  gab  Grofsbritannien  die  längst  ersehnte  Gelegenheit, ­
  über  seinen  Rivalen  herzufallen  und  die  seit  dem
Abfall  Nordamerikas  bestehenden  Tendenzen  —  den  britischen
Kolonialhandel  gänzlich  zu  überwältigen  —  in  ihr  Gegenteil
umzukehren.  „Die  einzige  Tatsache,  dafs  der  Zuckerhandel
Französisch-Domingos  1781  fast  2 ls  des  ganzen  auswärtigen
britischen  Handels  betragen  hätte 1 ,  würde  ausreichen,  den
ganzen  Revolutionskrieg,  vorzüglich  den  seit  1803  aufzuhellen!“
(Ross.  Ann.  1807,  9.  Stück,  S.  329).
Auf  eine  geschichtliche  Darstellung  der  kriegerischen  Ereignisse ­
  kann  in  dieser  nationalökonomischen  Arbeit  verzichtet
werden.  Nur  über  die  Mittel,  mit  welchen  England  seine
Handels-  und  Wirtschaftspolitik  in  Westindien  verteidigte,  sei
einiges  gesagt.  Sie  sind  typisch  für  seine  ganze  damalige
Kolonialpolitik  und  wohl  geeignet,  auf  die  Abolition,  als
wirtschaftskriegerische  Mafsregel  aufgefafst,  ein  Licht  zu
werfen.
Die  erste  Folge  des  Kriegsausbruches  für  die  britischen
Pflanzer  war  eine  weitere  Benachteiligung  gegenüber  ihren
ausländischen  Konkurrenten.  Die  gesamte  Ein-  und  Ausfuhr
der  britischen  Inseln  spielte  sich  gemäfs  den  gesetzlichen  Bestimmungen ­
  vom  4.  April  1788  ausschließlich  in  britischen
Schiffen  ab.  Liefs  sich  dies  törichte  Gebot  schon  im  Frieden
nur  mit  Mühe  und  zum  schweren  Nachteil  der  Pflanzer  aufrechterhalten, ­
  so  erwies  es  sich  jetzt  im  Seekriege  unhaltbar.
Französische  Kreuzer  kaperten  und  belästigten  die  britischen
Schiffe  bei  jeder  Gelegenheit  und  stellten  den  Aufsenhandel
der  englischen  Zuckerinseln  oft  in  Frage.  Wäre  er  wie  früher
in  amerikanischen,  d.  h.  in  neutralen  Fahrzeugen  geführt
worden,  so  hätten  die  Franzosen  sich  nicht  an  ihm  vergreifen
können.  Für  die  französischen  Inseln  traf  letztere  Voraussetzung ­
  zu.  Seit  dem  Abkommen  vom  30.  August  1784  (Artikel ­
  2  und  3,  Arnould  I,  S.  333)  wurde  ein  grofser  Teil  ihres
Außenhandels  von  neutralen  amerikanischen  Schiffen  besorgt
und  war  dadurch  gegen  englische  Handstreiche  geschützt.  Der
französische  Pflanzer  erfreute  sich  derselben  Sicherheit  wie  im
Frieden,  während  der  englische  allen  Wechsel  fällen  des  Krieges
ausgesetzt  war.  Infolgedessen  stiegen  die  britischen  Frachtkosten ­
  für  die  nach  Europa  gesandten  Kolonialwaren  beträchtlich ­
  und  verteuerten  ihre  ohnehin  schon  viel  zu  hohen  Zuckerpreise ­
  dermaßen,  dafs  sie  immer  schwerer  Absatz  fanden.
Die  energischen  Bemühungen  und  Petitionen  der  englischen ­
  Pflanzer  um  Abhilfe  dieses  unerträglichen  Zustandes

1  Der  britische  Handel  hatte  damals  wegen  des  Krieges  enorme
Einbufse  erlitten.
            
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