Full text: Antike Wirtschaftsgeschichte

8 Erstes Kapitel. Übersicht über d. wirtschaft!. Entwickl. d. Orients usw. 
Hunderts gelangte sie dazu, eine selbständige Disziplin zu werden, 
in jener Epoche, die wir hier nicht mehr schildern wollen, weil sie 
bereits in die Gegenwart und in ihre Kämpfe hineinragt. So 
schließen wir denn diesen flüchtigeil historischen Überblick, der nicht 
mit den Ideen bekannt machen sollte, welche auf dem Gebiete der 
alten Wirtschaftsgeschichte die Gelehrten leiteten — das wäre ohne 
vorhergegangene Darstellung des Gegenstandes nicht gut möglich—, 
sondern nur zeigen sollte, von welchem Interesse die Forscher 
jeweils geleitet waren, wenn sie sich unserem Gebiete zuwendeten, 
nicht eine Geschichte der Ideen, sondern eine der Interessen 
sollte hier skizziert werden. 
Erstes Kapitel. 
Übersicht über die wirtschaftliche Entwicklung 
des Orients bis zur Schaffung des griechisch- 
orientalischen W irtsch asts systems. 
(Vis Ende 4. Jahrhunderts.) 
„Herrlich ist der Orient 
Übers Mittelmeer gedrungen." 
Goethe, West-östlicher Divan. 
Bon den Ländern der alten Welt hat sich Ägypten am längsten 
verhältnismäßig selbständig entwickelt. Die Wirtschaftsverhält 
nisse können wir erst seit der Zeit der Pyramidenbauer, die zu 
Anfang des dritten Jahrtausends regierten, genauer verfolgen. 
Damals war Ägypten ein Kulturstaat mit einer im größten 
Stile planmäßig geordneten Naturalwirtschaft. In einem 
System von Magazinen, die mit einem ausgebildeten öffentlichen 
und privaten Verwaltungsapparat in Verbindung standen, sammel 
ten die Herrscher die dem Staate zukommenden Leistungen der 
Untertanen, die großen Grundbesitzer die Produkte ihrer Be 
sitzungen, von denen auch ein Teil an den König abgeführt werden 
mußte. Diese Magazine dienten überdies dazu, Reserven für Hun 
gersnöte aufzusammeln. Ein großer Teil der Bevölkerung emp 
fing aus diesen Magazinen rentenartige Naturalbezüge, sei 
es, daß einer Mitglied der sehr zahlreichen Beamtenschaft war 
oder einer Priestergemeinschaft angehörte, sei es, daß er in dau 
ernder Abhängigkeit von einem der großen Grundbesitzer stand 
oder auf Grund eines Vertrages, z. B. eines Lohnvertrages An-
	        
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