fullscreen: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

Schadenersatz gezahlt werden. Daß das Eintrachtwerk diese i 
Schichten zahlte, beweist, daß sie ihre Arbeit verrichteten, auch 
sonst nicht gegen die Arbeitsordnung verstoßen haben, sonst hätte 
inan ihnen die sechs Schichten nicht bezahlt. Der Grund ihrer 
Entlassung ist demnach darin zu suchen, daß sie für die Arbeits 
stunden auch Bezahlung verlangten, was nicht mehr wie recht j 
und billig war. Das Oberbergamt gibt selbst zu, daß heute Ar 
beitermangel herrscht, die Werke verlangen auch immer wieder 
Kriegsgefangene zur Bewältigung der Arbeit, einheimische Ar 
beiter entläßt man aber plötzlich, wenn sie ihr gutes Recht wahr 
nehmen, für geleistete Arbeit Zahlung zu verlangen. Bei solchen 
plötzlichen Entlassungen trägt der Abkehrschein aber ein Datum, 
aus dem man ersehen kann, daß keine Kündigung, sondern plötz 
liche Entlassung vorliegt und fällt es den davon Betroffenen 
schwer, auf einem anderen Werke Arbeit zu erhalten. Die plötz 
liche Entlassung unter Auszahlung von sechs Schichten kann auch 
als ein Einschüchterungsversuch für die übrigen Belegschaftsmit 
glieder angesehen werden, wodurch bezweckt wird, diese von be- - 
rechtigten Forderungen abzuhalten. Nichtig ist, daß die Ent 
lassenen wieder Arbeit fanden, aber erst nach erfolglosen Ver 
suchen bei anderen Braunkohlenwerken, indem sie dann not 
gedrungen Bauarbeit annahmen. Traurig ist es aber, daß von 
den Werken immer über Arbeitermangel geklagt wird, man aber 
einheimische Arbeiter, wenn sie die gemachten Arbeitsstunden 
bezahlt verlangen, auf die Straße setzt und dann, wenn die s 
Werksverwaltung selbst den Arbeitsmangel verursacht, um 
Kriegsgefangene ersucht, die entstandene Lücke zu füllen. 
Unserer Ansicht nach hätte das Königliche Oberbergamt das 
Eintrachtwerk auffordern sollen, Beschwerden der Arbeiter zu 
prüfen und bei Berechtigung derselben ihren Wünschen entgegen 
zukommen, aber nicht die Beschwerdeführer kurzweg zu entlassen, 
denn dadurch wird nur Aufregung in die Reihen der Berg 
an beiter getragen, aber nicht der so nötige Burgfriede gefördert. 
Auch die engere Sperre besteht dort zwischen den Werken, 
denn bei dem herrschenden Arbeitermangel müßte man auf 
Marga doch froh gewesen sein, praktische einheimische Arbeiter i' 
zu bekommen, sie aber nicht abzuweisen und dann erst einzu 
stellen, wenn sie mit Entlassungsscheinen aus anderen Berufs- 
zNeigen versehen sind. Daraus ersieht man schon, daß, ivenn 
man für ein solches Vorgehen nicht den Namen Sperre gebrau- s 
chen soll, doch zwischen den Werken ein Einverständnis über die 
nicht Einzustellenden herrscht. 
Wir erlauben uns nun, das Königliche Kriegsministerium 
zu ersuchen, Anweisung an die in Betracht kommenden Werke, 
besonders an das Eintrachtwerk, ergehen zu lassen, Beschwerden
	        
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