Schadenersatz gezahlt werden. Daß das Eintrachtwerk diese i
Schichten zahlte, beweist, daß sie ihre Arbeit verrichteten, auch
sonst nicht gegen die Arbeitsordnung verstoßen haben, sonst hätte
inan ihnen die sechs Schichten nicht bezahlt. Der Grund ihrer
Entlassung ist demnach darin zu suchen, daß sie für die Arbeits
stunden auch Bezahlung verlangten, was nicht mehr wie recht j
und billig war. Das Oberbergamt gibt selbst zu, daß heute Ar
beitermangel herrscht, die Werke verlangen auch immer wieder
Kriegsgefangene zur Bewältigung der Arbeit, einheimische Ar
beiter entläßt man aber plötzlich, wenn sie ihr gutes Recht wahr
nehmen, für geleistete Arbeit Zahlung zu verlangen. Bei solchen
plötzlichen Entlassungen trägt der Abkehrschein aber ein Datum,
aus dem man ersehen kann, daß keine Kündigung, sondern plötz
liche Entlassung vorliegt und fällt es den davon Betroffenen
schwer, auf einem anderen Werke Arbeit zu erhalten. Die plötz
liche Entlassung unter Auszahlung von sechs Schichten kann auch
als ein Einschüchterungsversuch für die übrigen Belegschaftsmit
glieder angesehen werden, wodurch bezweckt wird, diese von be- -
rechtigten Forderungen abzuhalten. Nichtig ist, daß die Ent
lassenen wieder Arbeit fanden, aber erst nach erfolglosen Ver
suchen bei anderen Braunkohlenwerken, indem sie dann not
gedrungen Bauarbeit annahmen. Traurig ist es aber, daß von
den Werken immer über Arbeitermangel geklagt wird, man aber
einheimische Arbeiter, wenn sie die gemachten Arbeitsstunden
bezahlt verlangen, auf die Straße setzt und dann, wenn die s
Werksverwaltung selbst den Arbeitsmangel verursacht, um
Kriegsgefangene ersucht, die entstandene Lücke zu füllen.
Unserer Ansicht nach hätte das Königliche Oberbergamt das
Eintrachtwerk auffordern sollen, Beschwerden der Arbeiter zu
prüfen und bei Berechtigung derselben ihren Wünschen entgegen
zukommen, aber nicht die Beschwerdeführer kurzweg zu entlassen,
denn dadurch wird nur Aufregung in die Reihen der Berg
an beiter getragen, aber nicht der so nötige Burgfriede gefördert.
Auch die engere Sperre besteht dort zwischen den Werken,
denn bei dem herrschenden Arbeitermangel müßte man auf
Marga doch froh gewesen sein, praktische einheimische Arbeiter i'
zu bekommen, sie aber nicht abzuweisen und dann erst einzu
stellen, wenn sie mit Entlassungsscheinen aus anderen Berufs-
zNeigen versehen sind. Daraus ersieht man schon, daß, ivenn
man für ein solches Vorgehen nicht den Namen Sperre gebrau- s
chen soll, doch zwischen den Werken ein Einverständnis über die
nicht Einzustellenden herrscht.
Wir erlauben uns nun, das Königliche Kriegsministerium
zu ersuchen, Anweisung an die in Betracht kommenden Werke,
besonders an das Eintrachtwerk, ergehen zu lassen, Beschwerden