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Das Generalkommando teilte folgendes als Ergebnis der
eingeleiteten Untersuchung mit:
Münster i. W., den 9. Oktober 1916.
An den Verband der Bergarbeiter Deutschlands, Bochum.
In Sachen gegen Unbekannt wegen Mißhandlung von Kriegsgefangenen
auf der Zeche Westerholt eröffne ich Ihnen unter Bezugnahine
auf die am 28. Setember 1916 nach dort gesandte beglaubigte
Abschrift der Einftellungsverfügung vom 23. September 1916 noch
folgendes:
Da bereits mehrfach in den letzten Monaten infolge grundloser
Beschuldigungen von Mitgliedern seitens des Verbandes dem Generalkommando
Anzeigen unterbreitet worden sind, die nicht nur zur Einleitung
umfangreicher Verfahren, sondern sogar zu Anklageerhebungen
gegen deutsche Soldaten geführt haben, deren Unschuld durch die Gerichtsverhandlungen
dargetan wurde, wird dringend ersucht, daß der
Verband seine Mitglieder mit aller Strenge darauf hinweist, daß derartige
Anzeigen in Zukunft unterbleiben oder doch nur erhoben werden,
wenn tatsächlich begründeter Anlaß zu Beschwerden vorliegt. Dies um
so mehr, als im vorliegenden Falle die sämtlichen vom Verbände benannten
Zeugen keinerlei Mißhandlungen seitens des Kommandoführers
oder der Wachmannschaften wahrzuhalten in der Lage waren.
Es wird insbesondere noch darauf hingewiesen, daß es nicht Sache
des Verbandes ist, die Angelegenheiten der Kriegsgefangenen zu vertreten,
sondern die Interessen seiner deutschen Mitgliederschaft zu
fordern. (Unterschrift.)
Aus dieser Antwort ersieht man, wie leicht Zeugen in der
Kriegszeit umfallen.
Eingabe wegen Maßregelung von Bergarbeitern.
An das Königliche Kriegsministerium, Berlin.
Ew. Exzellenz!
Die ergebenst unterzeichneten Vorstandsmitglieder fühlen
sich veranlaßt, dem Königlichen Kriegsministerium Mitteilung
davon zu machen, daß trotz der Kriegszeit noch immer Maßregelungen
von Arbeitern stattfinden und auch die Sperre aus einzelnen
Gruben noch besteht. So wird von unserer Bezirksleitung
des Senftenberger Reviers berichtet, daß aus dem Eintracht-Werke
Grube Klara bei Welzow Arbeiter eine Eingabe
verfaßten, wonach sie die 12 Stunden, die sie in der Fabrik II
beschäftigt sind, voll bezahlt haben wollten, da meist ununterbrochen
in den Pausen, die nicht mitbezahlt werden, gearbeitet
werden muß und das Essen nebenbei verzehrt wird. Trotz dieser
zwölfstündigen Arbeitszeit wird nur Lohn für 10 Stunden gezahlt.
Die Unterschriften wurden im Betriebe gesammelt, da es
sich doch um eine Arbeitsangelegenheit handelte.