Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Die  Arbeiter  Louis  Meinert,  Arthur  Lehmann,  Alfred  Reiman»
  und  Alfred  Kugler  wurden  darauf  unter  Auszahlung  von
sechs  Kontraktbruchschichten  sofort  entlassen,  d.  h.  es  wurde  ihnen
nicht  erst  gekündigt,  sondern  sie  erhielten  sofort  ihre  Abkehrpapiere. ­
  Die  Entlassenen  suchten  nun  Arbeit  auf  den  Werken
Mariannensglück  und  Marga,  doch  wurden  sie  nicht  angenommen. ­
  Da  sie  nun  annehmen  mußten,  daß  eine  Vereinbarung
zwischen  den  Werken  bestehe,  wonach  sie  sich  untereinander  verpflichteten, ­
  von  den  benachbarten  Gruben  Abgekehrte  nicht  anzunehmen, ­
  nahmen  sie  Arbeit  als  Bauarbeiter  auf.
Zwei  der  Arbeiter  gaben  später  diese  Arbeit  aus  und  sprachen ­
  mit  den  Abkchrpapieren  als  Bauarbeiter  aus  Grube  Marga
wieder  um  Arbeit  vor.  Aus  Grund  ihrer  neuen  Papiere,  aus
denen  man  nicht  ersah,  daß  sie  früher  auf  dem  Eintrachtwerk
gearbeitet  hatten,  wurden  sie  auch  eingestellt.  Dies  spricht  dafür,
daß  die  Werke  eine  Vereinbarung  getroffen  haben,  Entlassene
eines  Werkes,  das  die  Vereinbarung  mit  abschloß,  nicht  einzustellen. ­

Unser  Bezirksleiter  Briewig  von  Senftenberg  teilte  dieses
am  29.  Mai  dem  Königlichen  Oberbergamt  in  Halle  mit,  das
unterm  21.  Juni  1916  folgende  Antwort  erteilte:
Halle  a.  S.,  den  21.  Juni  1916.
Auf  die  Eingabe  vom  29.  vorigen  Monats  dient  Ihnen  nach  stattgehabter ­
  Untersuchung  zum  Bescheide,  daß  die  Entlassung  der  Arbeiter
Lehmann,  Meinert,  Kugler  und  Reimann  auf/Grube  Klara  bei  Welacto
  unter  Beobachtung  der  Bestimmungen  der  Arbeitsordnung,  also
ordnungsmäßig  erfolgt  ist.  Ferner  haben  unsere  Ermittelungen  auf
Grube  Mariannensglück  ergeben,  daß  die  Nichtannahme  der  Arbeiter
daselbst  keineswegs  auf  einer  gegenseitigen  Vereinbarung  der  Werksverwaltung ­
  beruht,  sondern  aus  anderen  Gründen  von  der  Anlegung
abgesehen  worden  ist.  Eine  Aussperrung  der  Arbeiter  hat  somit  nicht
stattgefunden.
Wenn  nun  behauptet  wird,  daß  die  fraglichen  Arbeiter  aus  das
Straßenpflaster  geworfen  worden  seien,  so  ist  demgegenüber  zu  bemerken, ­
  daß  bei  der  gegenwärtigen  außerordentlich  großen  Nachfrage
nach  Arbeitskräften  jedem  Arbeiter  reichlich  Gelegenheit  geboten  ist,
lohnende  Arbeit  zu  finden;  auch  im  vorliegenden  Falle  haben  nach
N)rer  Angabe  die  Arbeiter  nach  ihrer  Entlassung  von  Grube  Klara
alsbald  wieder  anderweit  Arbeit  gefunden.
Unsere  Bestrebung,  die  Verwaltung  der  Grube  Klara  zur  Wiederannahme ­
  der  entlassenen  Arbeiter  zu  bewegen,  hat  keinen  Erfolg  gehabt. ­
  gez.:  Scharf.
Dazu  müssen  wir  bemerken,  daß  die  Werke  laut  Arbeitsordnung ­
  wohl  Arbeiter  ohne  Kündigung  entlassen  können,  die
nch  nichts  zu  schulden  kommen  ließen,  wenn  ihnen  sechs  Schichten
            
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