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Die Arbeiter Louis Meinert, Arthur Lehmann, Alfred Reiman»
und Alfred Kugler wurden darauf unter Auszahlung von
sechs Kontraktbruchschichten sofort entlassen, d. h. es wurde ihnen
nicht erst gekündigt, sondern sie erhielten sofort ihre Abkehrpapiere.
Die Entlassenen suchten nun Arbeit auf den Werken
Mariannensglück und Marga, doch wurden sie nicht angenommen.
Da sie nun annehmen mußten, daß eine Vereinbarung
zwischen den Werken bestehe, wonach sie sich untereinander verpflichteten,
von den benachbarten Gruben Abgekehrte nicht anzunehmen,
nahmen sie Arbeit als Bauarbeiter auf.
Zwei der Arbeiter gaben später diese Arbeit aus und sprachen
mit den Abkchrpapieren als Bauarbeiter aus Grube Marga
wieder um Arbeit vor. Aus Grund ihrer neuen Papiere, aus
denen man nicht ersah, daß sie früher auf dem Eintrachtwerk
gearbeitet hatten, wurden sie auch eingestellt. Dies spricht dafür,
daß die Werke eine Vereinbarung getroffen haben, Entlassene
eines Werkes, das die Vereinbarung mit abschloß, nicht einzustellen.
Unser Bezirksleiter Briewig von Senftenberg teilte dieses
am 29. Mai dem Königlichen Oberbergamt in Halle mit, das
unterm 21. Juni 1916 folgende Antwort erteilte:
Halle a. S., den 21. Juni 1916.
Auf die Eingabe vom 29. vorigen Monats dient Ihnen nach stattgehabter
Untersuchung zum Bescheide, daß die Entlassung der Arbeiter
Lehmann, Meinert, Kugler und Reimann auf/Grube Klara bei Welacto
unter Beobachtung der Bestimmungen der Arbeitsordnung, also
ordnungsmäßig erfolgt ist. Ferner haben unsere Ermittelungen auf
Grube Mariannensglück ergeben, daß die Nichtannahme der Arbeiter
daselbst keineswegs auf einer gegenseitigen Vereinbarung der Werksverwaltung
beruht, sondern aus anderen Gründen von der Anlegung
abgesehen worden ist. Eine Aussperrung der Arbeiter hat somit nicht
stattgefunden.
Wenn nun behauptet wird, daß die fraglichen Arbeiter aus das
Straßenpflaster geworfen worden seien, so ist demgegenüber zu bemerken,
daß bei der gegenwärtigen außerordentlich großen Nachfrage
nach Arbeitskräften jedem Arbeiter reichlich Gelegenheit geboten ist,
lohnende Arbeit zu finden; auch im vorliegenden Falle haben nach
N)rer Angabe die Arbeiter nach ihrer Entlassung von Grube Klara
alsbald wieder anderweit Arbeit gefunden.
Unsere Bestrebung, die Verwaltung der Grube Klara zur Wiederannahme
der entlassenen Arbeiter zu bewegen, hat keinen Erfolg gehabt.
gez.: Scharf.
Dazu müssen wir bemerken, daß die Werke laut Arbeitsordnung
wohl Arbeiter ohne Kündigung entlassen können, die
nch nichts zu schulden kommen ließen, wenn ihnen sechs Schichten