Object: Die deutsche Wirtschaft

Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Handels. 91 
und Eisenwarenhandlung und schließlich die Galanterie- und Spiel- 
waren- (Nürnberger) Handlung. 
Wie bereits ausgeführt, bereitete die Vervollkommnun gg der 
Verkehrstechnik der Entwicklung des Handels einen günstigen 
Boden. Jedoch ließ die wachsende Verkehrsmöglichkeit neben dem 
privilegierten Handel einen starken Schmuggelhandel entstehen. Schon 
im Mittelalter beschränkt sich der Handel, wo er es kann, nicht allein 
auf den Verkehr mit seiner Heimat und nicht allein auf den Export und 
Import von Gütern von und nach dem Heimatlande, sondern suchte ein 
weiteres Feld der Betätigung im Austausch der Güter zwischen zwei frem- 
den Ländern: der Transithandel, Je mehr sich der Handel durch 
Vermittlung der Schiffahrt ausdehnen konnte, je größere Bedeutung 
gewannen auch die Märkte. Der Markt ist noch älter als die Stadt. 
Seine örtliche und zeitliche Beschränkung knüpft an die Ankunft von 
Karawanen an, und der Fremde spielt auf diesem Markt die größte 
Rolle. Die berühmtesten Märkte des Mittelalters waren die Messen 
der Champagne, wo sich die Flandrer mit den Italienern trafen, um 
flandrische Tuche gegen italienische Spezereien auszutauschen. In 
Deutschland erlebten im 16, und 17. Jahrhundert Frankfurt a. M,, 
Frankfurt a, d. O, und Leipzig ihre Blütezeit, weil sich hier östlicher 
und westlicher Verkehr trafen. Die bedeutendste Messe von Rußland 
war im 19, Jahrhundert die in Nishnij Nowgorod, welche dem euro- 
päisch-asiatischen Verkehr diente, 
Die Verdichtung des Verkehrs ermöglichte schließlich dem wan- 
dernden Händler, seßhaft zu werden. Die mittelalterliche 
Stadt ist oft eine Siedlung der Handel- und Gewerbetreibenden; denn 
die Stadt bietet den Vorteil eines ständigen Marktes, Durch die Ein- 
richtung der Wochenmärkte sicherte sich der Städter die Möglichkeit 
des Einkaufs der Produkte des umliegenden Landes, In größeren 
Städten finden wir schließlich eine Reihe von Spezialmärkten; für den 
Verkauf bestimmter Waren, Brot, Fleisch, Tuch usw., wurden besondere 
Hallen zur Verfügung gestellt, Allen Stadtbürgern bleibt der 
Handel im Großen mit aus der Ferne kommenden 
Waren gestattet. Die Stadt behält sich lediglich die Kontrolle dieses 
Handels vor, indem sie den Gebrauch der öffentlichen Wage oder die 
Lagerung im öffentlichen Kaufhaus vorschreibt, wobei städtische Ab- 
gaben erhoben werden. Der Klein-Absatz bleibt nach wie vor der 
zunftmäßig abgeschlossenen Krämerschaft vorbehalten. Mit der 
Entwicklung des Marktverkehrs und der Städte bildet sich das 
Straßenrecht, welches die Händler zwingt, gewisse Straßen zu 
benutzen. Das Stapelrecht wird von den Städten geschaffen mit 
Rücksicht auf den Konsum der Bürger; dieses verlangt, daß die fremde
	        
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