Full text: Russlands Bankerott

schaftlichen Aufgaben des Landes nachzu 
kommen, und sieht sich gezwungen, den Weg 
bedenklicher Operationen und völligen offi 
ziellen Zufammenbruches zu gehen. , 
Wir wollen hier die russischen Finanzen 
im einzelnen nicht untersuchen. Wir wollen 
nur einige Gründe angeben, die zum völligen 
Zusammenbruch des russischen Finanzsystems 
unvermeidlich führen müssen. Es gilt, die 
Sache hier viel mehr vom juridischen als vom 
finanziellen Standpunkt zu betrachten. Wir 
wollen die Frage beantworten, ob die Rechts 
ordnung Rußlands genügende Garantien zur 
Führung einer geregelten Staatswirtschast 
bietet. Oder umgekehrt, ist diese Rechts 
ordnung nicht der wichtigste Grund dafür, daß 
Rußland einer finanziellen Zerrüttung und 
einem unvermeidlichen Bankerott entgegengeht? 
Vor allem müssen wir einen sehr sonder 
baren Irrtum beseitigen. In Westeuropa ist 
man geneigt, unserem Budget dieselbe Be 
deutung beizumessen wie dem der kon 
stitutionellen Länder. Man glaubt daher, daß 
unser Budget einerseits, seiner materiellen 
Grundlage nach, wirklich alle Einnahmen und 
Ausgaben des Staates, alle ordentlichen und 
außerordentlichen Etatspositionen umfaßt, an 
dererseits, daß es, dem europäischen Budget 
gleich, die formelle Gesetzeskraft besitzt. Gegen 
diese beiden Irrtümer müssen wir im Namen 
der wissenschaftlichen Wahrheit Verwahrung ein 
legen und führen als Beweis dafür die Erlasse 
der russischen Regierung an, die, zum Teil in 
den offiziellen Sammelwerken enthalten, zum 
Teil abgesehen davon, das Eigentum der russi 
schen Wissenschaft geworden sind. 
Es ist wahr, nach § 6 des Etatregle 
ments von 1893, wird eine Ausgabe, die im 
allgemeinen Etat nicht angegeben ist, nur dann 
gestattet, wenn dafür ein „'Kreditzuschuß aller 
höchst gewährt ist; dieser Kredit aber wird auf 
dem Wege des Gesetzes" erlangt (§ 49). Es 
gibt aber keine Regeln ohne Ausnahme. Die
	        
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