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Zehntes Buch. Zweites Kapitel.
heidnischen Ljutizen und Abodriten, ja selbst die Russen, die
sich gleich den Deutschen gegen die Allgewalt eines polnischen
Herrschers wehrten, sind von ihm als Bundesgenossen begrüßt
worden. Das Ergebnis war trotz aller Anstrengungen traurig
genug; im Frieden zu Bautzen (1018) behielt Boleslaw mit
Ausnahme des schon früher verlorenen Cechenlandes alle seine
Besitzungen, ja seine Macht ward durch diesen Friedensschluß
frei zum Kampfe gegen die Russen: schon im August 1018 hat
er Kiew erobert. Für Deutschland aber war wiederum dit
Elbe die nordöstliche Grenze trotz aller Ansprüche und Versuche
auf das jenseitige Uferland. Hier lebten Abodriten und Ljutizen
nun wiederum frei ihrem Heidentum und der Verachtung der
Deutschen, während die sorbischen Gebiete einen kleinen Teil
des mächtigen polnischen Herzogtums — eines Königreichs seit
dem Jahre 1024 — bildeten.
Die spätere kaiserliche Politik hat die Verluste des 10. Jahr
hunderts nicht dauernd wett gemacht. Zwar versuchte Konrad II.
das UÜbergewicht der Polen zu stürzen und durch Abtretung
Schleswigs die Elbslawen von nordischer Hilfe zu isolieren. Beides
gelang, und die sorbischen wie die ljutizischen Gebiete, ja an⸗
scheinend auch das Land der Abodriten, wurden der Tributpflicht
gegen die Deutschen wiederum unterworfen. Indes mit diesen
bloßen Thatsachen begnügte sich Konrad; die aktive Politik der
Ottonen, die auf Verchristlichung und Kultivierung des
Landes ausging, hat weder er noch sein Sohn Heinrich III.
wieder aufgenommen. Vielmehr ward es von nun ab als
einzige Pflicht der deutschen Herrscher betrachtet, die staatlichen
Bildungen auf slawischem Boden in ihrem gegenseitigen Ringen
so im Gleichgewicht zu halten, daß sie die herrschende Stellung
der Deutschen in Mitteleuropa nicht mehr bedrohten. Dieser
Aufgabe hat namentlich Heinrich III. mit Erfolg noch gelebt.
Eine Folge der veränderten Reichspolitik mußte es sein, daß
auch den Elbslawen wenigstens in ihren nördlichen abodritischen
und ljutizischen, nicht unmittelbar zum Reiche gezogenen Stämmen
die Freiheit eigener Bewegung gewährt ward. So konnte sich