Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

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Zehntes Buch. Zweites Kapitel. 
heidnischen Ljutizen und Abodriten, ja selbst die Russen, die 
sich gleich den Deutschen gegen die Allgewalt eines polnischen 
Herrschers wehrten, sind von ihm als Bundesgenossen begrüßt 
worden. Das Ergebnis war trotz aller Anstrengungen traurig 
genug; im Frieden zu Bautzen (1018) behielt Boleslaw mit 
Ausnahme des schon früher verlorenen Cechenlandes alle seine 
Besitzungen, ja seine Macht ward durch diesen Friedensschluß 
frei zum Kampfe gegen die Russen: schon im August 1018 hat 
er Kiew erobert. Für Deutschland aber war wiederum dit 
Elbe die nordöstliche Grenze trotz aller Ansprüche und Versuche 
auf das jenseitige Uferland. Hier lebten Abodriten und Ljutizen 
nun wiederum frei ihrem Heidentum und der Verachtung der 
Deutschen, während die sorbischen Gebiete einen kleinen Teil 
des mächtigen polnischen Herzogtums — eines Königreichs seit 
dem Jahre 1024 — bildeten. 
Die spätere kaiserliche Politik hat die Verluste des 10. Jahr 
hunderts nicht dauernd wett gemacht. Zwar versuchte Konrad II. 
das UÜbergewicht der Polen zu stürzen und durch Abtretung 
Schleswigs die Elbslawen von nordischer Hilfe zu isolieren. Beides 
gelang, und die sorbischen wie die ljutizischen Gebiete, ja an⸗ 
scheinend auch das Land der Abodriten, wurden der Tributpflicht 
gegen die Deutschen wiederum unterworfen. Indes mit diesen 
bloßen Thatsachen begnügte sich Konrad; die aktive Politik der 
Ottonen, die auf Verchristlichung und Kultivierung des 
Landes ausging, hat weder er noch sein Sohn Heinrich III. 
wieder aufgenommen. Vielmehr ward es von nun ab als 
einzige Pflicht der deutschen Herrscher betrachtet, die staatlichen 
Bildungen auf slawischem Boden in ihrem gegenseitigen Ringen 
so im Gleichgewicht zu halten, daß sie die herrschende Stellung 
der Deutschen in Mitteleuropa nicht mehr bedrohten. Dieser 
Aufgabe hat namentlich Heinrich III. mit Erfolg noch gelebt. 
Eine Folge der veränderten Reichspolitik mußte es sein, daß 
auch den Elbslawen wenigstens in ihren nördlichen abodritischen 
und ljutizischen, nicht unmittelbar zum Reiche gezogenen Stämmen 
die Freiheit eigener Bewegung gewährt ward. So konnte sich
	        
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