fullscreen: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Anlage 1. 
Tgb. Nr. 
Eilavis Nr. 
Platz-Äbertragung für die Dresdner Bank 
Berlin 
Nur gültig, wenn ordnungsmäßig unterzeichnet 
AM 
Zugunsten von 
Auf Veranlassung von 
Dep..Kasse 
in Worten: AM 
' 
Berlin, den 193 
Für dieAbwicklungdesPlatz-Eilavisverkehrs gilt folgendes: 
1. Die beteiligten Firmen werden ihre gegenseitigen Überweisungen tunlichst 
unter Benutzung des einheitlichen Platz-Eilavisvordruckes bewirken. Werden 
andere Vordrucke verwendet, so müssen sie gleichwohl die deutliche Bezeich 
nung Platz-Eilavis tragen. 
2. Auf einem Platz-Eilavis dürfen nur dann mehrere Posten vereinigt 
sein, wenn sie zur Gutschrift für denselben Kunden bestimmt sind. 
3. Jeder Teilnehmer numeriert, täglich neu beginnend, die von ihm ausgestell 
ten Avise fortlaufend und verzeichnet sie unter Angabe der Nummer in einer 
„Zusammenstellung der Platz-Eilavise". Soweit unnumerierte Avise verwen- 
det werden, muß ihnen ein numeriertes „Sammel-Avis" beigefügt werden. 
4. Die Einzelavise und die Zusammenstellungen müssen ordnungsmäßig, d. h. 
von den besonders dazu namhaft gemachten Vertretern unterzeichnet sein, 
ebenso etwa einzeln ohne Zusammenstellung beförderte Platz-Eilavise. 
8. Die Platz-Eilavise werden ausgetauscht in der Frühabrechnung um 9 und in 
der Mittagsabrechnung um 742 ^Sonnabends 741). Weitere Lieferungen 
finden nach 7*12 bis spätestens 13Uhr(Sonnabends 7,11—12Uhr) statt, durch 
die im Einzahlungsraum des Girokontors eingerichtete Austauschstelle. 
Direkte Lieferung an die Mitglieder ist gestattet. Von der Austauschstelle im Giro 
verkehr nicht abgeholte Platz-Eilavise werden in der Schlußabrechnung verteilt.
	        
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