Full text : Die kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen

Die  kommunale  Vermögensbesteuerung  in  Hessen.  17

kreditierte  Kapital,  das  unter  Umständen  ja  heutzutage  bei  der  enormen
Expansion  der  Kreditorganisation  vielfach  von  außerhalb  stammt,  beim
Schuldner  fassen  und  zu  den  Gemeindekosten  heranziehen.  Es  gibt
Orte,  beispielsweise  rasch  emporgeblühte  und  in  Mode  gekommene
Kurplätze,  wo  die  Gebäude,  namentlich  die  Hotels,  bis  unters  Dach
mit  Hypotheken  überlastet  sind,  und  wo  die  Darlehensgeber,  für  die
ersten  Hypotheken  die  großen  Hypothekenbanken,  für  die  Realschulden
an  zweiter  und  dritter  Stelle  Privatkapitalisten,  zwar  nicht  rechtlich, ­
  aber  ökonomisch  betrachtet,  nichts  anderes  als  Miteigentümer,
bei  übertriebenen  Taxen,  spekulativer  Wertsteigerung  und  entsprechend
hoher  Verschuldung  sogar  die  hauptsächlichsten  Interessenten  derjenigen
Ertragsquellen  sind,  denen  die  lokalen  Aufwendungen  der  Kommune
vorwiegend  zugute  kommen.  Es  ist  wohl  begreiflich,  daß  man  sucht,  sich
mit  der  Steuerforderung  an  den  Schuldner,  den  man  immer  packen  kann,
zu  halten,  auch  für  denjenigen  Wertbestandteil,  der  ihm  gar  nicht  gehört.
An  den  Gläubiger,  der  auswärts  sitzt  und  boatrrs  p>ossick6N8  ist,  kann
man  eben  nicht  heran.  Wir  haben  in  Oberhessen  ein  Schulbeispiel  der
Art.  Es  ist  das  bekannte  Bad  Nauheim.  Glücklicherweise  sind  die
dortigen,  fast  amerikanischen  Verhältnisse  nicht  typisch,  sonst  könnte  einem
angst  und  bange  werdend  Wo  anders  ist  der  Grund-  und  Häuserbesitz
nicht  annähernd  so  überwertet  und  durch  Hypotheken  ausgehöhlt,  wie
dort,  und  es  dürfte  doch  wohl  nicht  angängig  sein,  das  Verbot  des
Schuldenabzugs  immer  wieder  damit  zu  begründen,  daß  ohne  eine
solche  Einrichtung  die  eine  Kommune  Nauheim  eine  rationelle  Steuerpolitik ­
  nicht  treiben  könne.  Das  Land  heißt  doch  nicht  Hessen  Nauheim,
sondern  Hessen-Darmstadt!  Ich  bestreite  übrigens,  daß  es  selbst  in  Nauheim
  nicht  mit  einem  gewissen  Schuldenabzug  auch  ginge.  Der  Ausfall
an  Grundvermögenssteuer  mußte  eben  anderweitig  gedeckt  werden.  Die
verständigste  Durchführung  des  Prinzips  von  Leistung  und  Gegenleistung ­
  ist  immer  noch  die  Präzipualbestenerung.  Nach  ihr  müßten
die  Grundbesitzer  Zug  um  Zug  für  die  Kosten,  die  sie  der  Gemeinde
verursachen  in  der  Form  von  Straßenbeiträgen,  Beiträgen  zu  Entwässerungsanlagen, ­
  für  Wasserleitungen  und  bergt,  herangezogen
werden.  Man  kann  auch  vielleicht  die  Gas-,  Wasser-  und  Elektrizitätswerke
  mehr  als  bisher  privatwirtschaftlich  betreiben,  man  soll  die
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