Full text : Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

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erhöhung.  Deshalb  ist  gar  nicht  daran  zu  denken,  daß  von  diesem
Gewinn  auch  noch  die  erhöhteBrausteuergetragen  werden  könnte.
Wie  diese  Verhältnisse  nun  einmal  liegen,  so  ergibt  sich
ganz  von  selbst,  daß  —  bei  unseren  Absatzverhältnissen  —
auch  ein  Gewinn  von  7  und  8  Mk.  fürs  Hektoliter  zur
Übernahme  der  neuen  Lasten  nicht  ausreicht.  Auch  bei  diesen
Gewinnergebnissen  sind  die  Einnahmen  der  Gastwirte  noch  so
außerordentlich  bescheiden,  daß  hiervon  nichts  mehr  genommen
werden  kann.  Ain  schlechtesten  gestellt  sind  dabei  die  selbständigen ­
  Gastwirte,  die  Häuserbesitzer.  Das  kommt  daher,  weil
die  Gastwirtschaften  der  Brauereien  durchschnittlich  nicht  über
LpCt.Gewinn  abwerfen.  DiePächterwirtschafteusomit  vielbilliger
als  die  Besitzer.  Daher  erklärt  es  sich  auch,  daß  immer  mehr  Gastwirtschaften ­
  zum  Verkauf  angeboten  werden  und  zum  Verkauf
gelangen.  Die  Zinsen  sind  von  den  Besitzern  nicht  mehr  herauszubringen. ­
  Das  ist  soweit  gegangen,  daß  die  Brauereien  für
diese  Ankäufe  kaum  mehr  aufnahmefähig  sind.  Übertriebene
Konkurrenz  führte  außer  den  oben  berührten  Beweggründen  auf
diesen  Weg,  jetzt  halten  es  die  Brauereien  kaum  mehr  länger
aus.  Diese  Vorgänge  sind  nach  jeder  Richtung  hin  bedauerlich.
Denn  es  würde  doch  vor  allen  Dingen  erwünscht  sein,  wieder  zu
selbständigen,  vollkommen  unabhängigen  Wirten  zu  kommen.
Das  läßt  sich  aber  nur  dadurch  erreichen,  daß  ihr  Verdienst
nicht  nur  nicht  weiter  geschmälert,  sondern  im  Gegenteil  aufgebessert ­
  werde.  Aus  dem  allem  geht  hervor,  daß  die
Übernahme  der  erhöhten  Brausteuer  seitens  der  Wirte  als  vollkommen ­
  ausgeschlossen  zu  betrachten  ist.
Alles  wird  teurer.  Jeder  schlägt  auf.  Die  Beamten
rufen  nach  Gehaltserhöhungen,  und  sie  erhalten  diese  auch.
Nur  der  Gastwirt  soll  alle  seine  Sachen  immer  billiger
geben.  Das  geht  einfach  nicht.  Auch  dem  Gastwirte  gebührt
doch  ein  bescheidener  Gewinnanteil.  Die  Brauereien  werden
eine  Verteuerung  zu  tragen  haben  von  2,20  Mk.  fürs
Hektoliter;  um  diesen  Betrag  wird  sich  der  Einkaufspreis
der  Gastwirte  höher  stellen.  Wie  soll  das  nun  weiter  gedeckt
werden?  Diese  Frage  dürfte  hier  iin  einzelnen  nicht  zu  beantworten ­
  sein.  Es  kann  nicht  Aufgabe  dieser  Besprechung
sein,  hier  bestimmte  Vorschlüge  zu  machen.  Das  ist  Sache  der
Gastwirte.  Hier  kann  und  soll  nur  daraus  hingewiesen  werden,
einmal,  daß  auch  die  Gastwirte  unmöglich  die  Brausteuer
tragen  können,  und  dann,  daß  da,  wo  das  Bier  bis  heute
mit  10  Pf.  für  6 /io  Liter  verkauft  wird,  auch  noch  ein  Aufschlag
erfolgen  niuß  zugunsten  des  Gastwirtes.
Damit  dürfte  wohl  bewiesen  sein,  daß  die  Brausteuer
eine  Verbrauchssteuer  sein  muß,  das  heißt  sie  müßte  im
Falle  ihrer  Erhöhung  von  dem  Verbraucher,  von  dem  Biertrinker, ­
  getragen  werden.
            
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