Full text : Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

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Die  Befolgung  der  sogenannten  Mittelstandspolitik  gab
Anlaß  zu  diesem  Vorgehen.  Es  trat  also  das  Bestreben  ein,
den  kleinen,  mehr  handwerksmäßigen  Betrieb  zu  schützen
gegenüber  dem  Großbetrieb.  Auch  der  dem  Reichstag  jetzt
vorliegende  Steuerentwurf  für  Norddeutschland  schlägt  diesen
Weg  ein.  Es  soll  hier  die  Württembergische  Staffelung  von
3,50  Mk.  bis  6,25  Mk.  in  Kraft  treten.  Erfüllt  nun  die  Staffelung
obigen  Zweck,  ist  sie  berechtigt  und,  wenn  dies  der  Fall,  bis
zu  welchem  Grad?  Stellen  wir  zunächst  folgendes  fest.  Man
nimmt  an,  daß  die  Großbrauereien  bei  einem  Malzverbrauch
von  12  000  Zentnern  beginnen.  Diese  Annahme  entstand
bei  Aufstellung  einer  Staffelung,  sie  kann  natürlich  angegriffen ­
  werden.  Tatsächlich  gehören  Brauereien  mit  einem
Malzverbrauch  von  10  000  bis  12  000  Zentnern  noch  zu  den
mittleren  Betrieben.  Das  Herzogtum  Meiningen  hat  nur
eine  Brauerei,  welche  den  Verbrauch  von  12  000  Zentnern
etwas  übersteigt.  Auch  Koburg  hat  nur  eine  einzige  Brauerei
init  größerem  Verbrauch,  und  zwar  die  Aktien-Brauerei
Coburg  mit  etwa  40  000  Zentnern.  Dagegen  besteht  die
kleinere  und  mittlere  Industrie  hier  in  weitem  Umfang.  Wir
sind  somit  die  geborenen  Vertreter  der  Kleinbrauereien.  Kann
daher  die  vorgeschlagene  Staffelung  der  Kleinbrauerei  nützen,
so  müssen  wir  für  sie  eintreten.
Fragen  wir  deshalb:
1.  Kann  die  Staffelung  den  Kleinbrauereien
Nutzen  bringen?  Diese  Frage  muß  verneint  werden.
In  Bayern  nahm  die  Zahl  der  Brauereien  vom  Jahr  1880
bis  1889  (d.  h.  vor  Einführung  der  Staffel)  um  249
oder  um  27,6  iin  Jahre  ab.  Nach  Einführung  der  Staffel
von  1890  bis  1903  betrug  die  Abnahme  1091  oder  81,6  im
Jahr.  Dagegen  war  in  dieser  Zeit  ein  wesentliches
Ansteigen  sowohl  des  bayerischen  Bierversands  als  der
bayerischen  Großbrauerei  festzustellen.  In  einer  Verhandlung,
welche  vor  einigen  Monaten  im  Reichsschatzamt  zwischen  Vertretern ­
  der  Regierung  und  der  Brauereien  stattfand,  konnte
deshalb  mit  vollem  Recht  die  Erklärung  seitens  der  letztcrn
abgegeben  werden:  Die  bayerische  Staffelung  hat  mit  ihrer
Mittelstandspolitik  bankerott  gemacht.
In  Württemberg  zeigte  sich  dasselbe  Ereignis.  Der
Rückgang  der  kleineren  und  mittleren  Brauereien  wurde  in
keiner  Weise  verhindert.  Vor  allen  Dingen  zeigte  die  Kleinbrauerei, ­
  die  nur  bis  zu  1000  Ztr.  Malz  verarbeitet,
eine  überraschende  Abnahme.  Auch  die  mittleren  Brauereien
zeigten  einen  erheblichen  Rückgang,  selbst  die  den  Großbetrieben ­
  zustrebenden  Brauereien  behaupteten  kaum  den  seitherigen ­
  Stand.  Norddeutschland  will  jetzt  die  württembcrgische
  Staffelung  einführen,  erstrebt  also  die  dortigen  Zu ­
            
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