Full text : Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

26

muß  hier  viel  verheerender  wirken.  In  Süddeutschland  ging
man.  bei  der  Staffelung  zugunsten  der  kleineren  Brauereien
von  den  früher  allgemein  bezahlten  Höchstsätzen  ans  geringere
Sähe  herab.  Trotzdem  vermehrter  Rückgang  der  Kleinbrauereien.
Das  ist  aber  auch  ganz  einfach  zu  erklären.  Die  großen
Brauereien  wurden  bezüglich  Steuerzahlung  schlechter  gestellt.
Sie  versuchten  dies  auszugleichen  durch  Erhöhung  des  Umsatzes
um  jeden  Preis.  Und  in  dem  so  aufgenommenen  Kampf  müssen
die  Kleinbrauereien  stets  unterliegen.  Hier  in  Norddeutschland
soll  nun  aber  und  muß  —  wird  der  Höchstsatz  auf  6.25  Mt.
gestellt  —  die  jetzige  Steuer  schon  in  der  untersten  Stufe
fast  verdoppelt  werden.  Das  wird  und  muß  hier  zu  einem
unerwartet  raschen  Zusammenbruch  der  kleinen  Brauereien
führen.  Wir  haben  deshalb  diese  Staffelung  in  Vertretung
der  Kleinbrauereien  nicht  zu  unterstützen,  wir  haben  sie  zu
bekämpfen.  Wer  in  Fachkreisen  nähere  Aufklärung  hierüber  sucht,
lese  das  ganz  vorzügliche  Buch  von  Professor  Dr.  E.  Struve
(Verlag  Paul  Parey):  „Zur  Frage  der  Brausteuerstaffelung".
Die  da  gemachten  Angaben  sind  so  erschöpfend  und  so  beweiskräftig. ­
  daß  man  erklären  muß:  Die  Frage  ist  hierdurch  erledigt. ­

Die  Richtigkeit  unserer  obigen  Angaben  hat  auch  die  Vereinigung ­
  der  Kleinbrauer  Norddeutschlands  vollständig  erkannt.
Sie  schlug  deshalb  bei  der  Staffelung  eine  Ermäßigung  der
Steuer  für  die  Kleinbrauereien  vor,  sie  verlangte  Staffelung
von  1,25  Mk.  bis  3  Mk.  für  den  Zentner  Malz.  Das  könnte
in  der  Tat  den  Rückgang  wohl  verlangsamen,  aushalten  wird
sie  ihn  aber  auch  nicht.  Hier  find  ganz  andere  Mittel  anzuwenden, ­
  die  wir  noch  besprechen  wollen.  Träte  nun  aber
diese  Staffelung  von  1,25  Mk.  bis  3  Mk.  ein  und  gliederte  sich
dergestalt,  daß  die  kleinen  und  mittleren  Brauereien  nicht  höher
belastet  würden,  so  würde  natürlich  auch  das  erhoffte  Mehraus
  der  Steuer  in  Wegfall  kommen.  Es  wäre  dann  aber
auch  zu  erwägen,  ob  hier  nicht  noch  ganz  andere  Rücksichten
zu  nehmen  sind,  über  die  einfach  hinwegzugehen  nicht  ohne
Bedenken  sein  dürfte.
Fragen  wir  deshalb  weiter:
2.  Liegt  eine  innere  Berechtigung  zu  einem
Steuerschutz  durch  Staffelung  vor?  Es  ist  richtig,  daß
es  den  größeren  Brauereien  früher  als  den  kleineren  Betrieben ­
  gelang,  durch  verbesserte  technische  Einrichtungen  sich
Vorteil  zu  verschaffen.  Das  heißt  also,  die  größeren  Brauereien ­
  erzielten  früher  als  die  anderen  eine  höhere  Ausbeute,
sie  erhielten  damit  nutzbringenderen  Betrieb,  sie  brauten
billiger.  Das  hat  sich  aber  längst  ausgeglichen.  Die  technische
Gesamteinrichtung  einer  Großbrauerei  ist  natürlich  ein  ganz
anderes  Ding  als  die  bescheidene  Anlage  eines  Kleinbetriebes,
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.