eines Kalendermonats; ferner sind zulässig innerhalb eines Tages
im Gesamtbeträge von höchstens 1000 Mark, innerhalb eines
Kalendermonats aber nicht über 3000 Mark: die sonstigen oben
erwähnten Geschäfte.
Auch diese Bestimmungen genügten aber in keiner Weise,
das weitere Sinken unserer Valuta aufzuhalten. Sie hatten über
haupt keine bemerkbare Wirkung auf den Kurs, der in der Schweiz
von 84 Centimes Anfang Februar 1917 auf 75 Centimes Ende
Mai sank. Innerhalb von 14 Tagen fiel er dann weiter um nahezu
10 Punkte auf 66 Centimes Mitte Juni und erreichte nach vorüber
gehender unbedeutender Erholung feinen Tiefpunkt Anfang August
mit 62 Centimes, das sind beinahe 50% der Parität. Nach einer
scharfen Aufwärtsbewegung bis 69 Centimes, die aber nur wenige
Tage anhielt, stellte sich der Kurs mit geringen Schwankungen auf
etwa 65 Centimes, um dann im Oktober mit 61 1 / 2 Centimes vor
übergehend einen Stand zu erreicheil, der unter der löälfte der
Parität war.
Die Gründe dafür liegen einmal darin, daß die Devisenord
nung als solche überhaupt nicht ausreicht, ein Sinken des Kurses
zu verhindern, geschweige denn ein Wiederansteigen herbeizuführen,
dann aber auch darin, daß sie nicht einheitlich und energisch genug
angewendet wurde. Für die Kontrolle über die Durchführung des
Gesetzes waren keine Bestimmungen getroffen. Die militärischen
Postüberwachungsstellen übernahmen die dazu erforderliche Brief
kontrolle eigentlich ohne Auftrag und wichen in der Auslegung uild
Ausführuilg sehr voneinander ab. Eine Zentralisation unt> Auf
sicht über diese militärische Tätigkeit, die den verschiedenen General
kommandos llnterstellt war, fehlte, denn diese hatten für diese Tätig-
keit naturgemäß lvenig Verständnis. Die bei der Reichsbank ge
schaffene Devisenzentrale bzw. das Reichsbankdirektorium waren
aber in ihren Auslegungen der Devisenordnung und ihren Ent-
scheidlmgen keineswegs einheitlich. Durch Reisen ins Ausland,
dort getroffene persönliche Verabredungen, durch den Grenz
verkehr, vor allem aber durch die Tätigkeit der militärischen Ein
käufer im Ausland entzog sich ein erheblicher Teil des Zahlungs
verkehrs der Kontrolle der militärischen Postüberwachungssielle»
und damit, selbst wenn diese die Handhabung der Devisenordnung
eirergisch betrieben, was, wie gesagt, keineswegs überall der Fall
war, der Aufsicht und Genehmigung der Devisenzentrale. Außer-
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