Full text: Die Geldvermehrung im Weltkriege und die Beseitigung ihrer Folgen

eines Kalendermonats; ferner sind zulässig innerhalb eines Tages 
im Gesamtbeträge von höchstens 1000 Mark, innerhalb eines 
Kalendermonats aber nicht über 3000 Mark: die sonstigen oben 
erwähnten Geschäfte. 
Auch diese Bestimmungen genügten aber in keiner Weise, 
das weitere Sinken unserer Valuta aufzuhalten. Sie hatten über 
haupt keine bemerkbare Wirkung auf den Kurs, der in der Schweiz 
von 84 Centimes Anfang Februar 1917 auf 75 Centimes Ende 
Mai sank. Innerhalb von 14 Tagen fiel er dann weiter um nahezu 
10 Punkte auf 66 Centimes Mitte Juni und erreichte nach vorüber 
gehender unbedeutender Erholung feinen Tiefpunkt Anfang August 
mit 62 Centimes, das sind beinahe 50% der Parität. Nach einer 
scharfen Aufwärtsbewegung bis 69 Centimes, die aber nur wenige 
Tage anhielt, stellte sich der Kurs mit geringen Schwankungen auf 
etwa 65 Centimes, um dann im Oktober mit 61 1 / 2 Centimes vor 
übergehend einen Stand zu erreicheil, der unter der löälfte der 
Parität war. 
Die Gründe dafür liegen einmal darin, daß die Devisenord 
nung als solche überhaupt nicht ausreicht, ein Sinken des Kurses 
zu verhindern, geschweige denn ein Wiederansteigen herbeizuführen, 
dann aber auch darin, daß sie nicht einheitlich und energisch genug 
angewendet wurde. Für die Kontrolle über die Durchführung des 
Gesetzes waren keine Bestimmungen getroffen. Die militärischen 
Postüberwachungsstellen übernahmen die dazu erforderliche Brief 
kontrolle eigentlich ohne Auftrag und wichen in der Auslegung uild 
Ausführuilg sehr voneinander ab. Eine Zentralisation unt> Auf 
sicht über diese militärische Tätigkeit, die den verschiedenen General 
kommandos llnterstellt war, fehlte, denn diese hatten für diese Tätig- 
keit naturgemäß lvenig Verständnis. Die bei der Reichsbank ge 
schaffene Devisenzentrale bzw. das Reichsbankdirektorium waren 
aber in ihren Auslegungen der Devisenordnung und ihren Ent- 
scheidlmgen keineswegs einheitlich. Durch Reisen ins Ausland, 
dort getroffene persönliche Verabredungen, durch den Grenz 
verkehr, vor allem aber durch die Tätigkeit der militärischen Ein 
käufer im Ausland entzog sich ein erheblicher Teil des Zahlungs 
verkehrs der Kontrolle der militärischen Postüberwachungssielle» 
und damit, selbst wenn diese die Handhabung der Devisenordnung 
eirergisch betrieben, was, wie gesagt, keineswegs überall der Fall 
war, der Aufsicht und Genehmigung der Devisenzentrale. Außer- 
128
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.