Full text : Wie kann die heimische Cognacindustrie und der deutsche Weinbau gefördert werden?

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Darstellung  findet  man  auch  in  dem  Ravazschen  Werk  in
dem  Abschnitt  „Des  Eaux  de  vie“.  Dieses  Werk  ist  mit
Unterstützung  der  offiziellen  Vertretung  des  Cognachandels
im  Bezirk  Cognac,  dem  „Syndicat  de  Cognac“  herausgegeben
worden.
Mit  der  Einführung  der  Cognacfabrikation  an  anderen
Plätzen  Frankreichs  und  in  außerfranzösischen  Ländern  hat
sich  die  Art  der  Herstellung,  wie  sie  in  der  Stadt  Cognac
gehandhabt  wird,  auch  dorthin  übertragen.  In  Deutschland,
wo  seit  Jahren  darüber  gestritten  wird,  was  man  unter  der
Bezeichnung  Cognac  zu  verstehen  hat,  sind  auf  Anregung
des  Verbandes  deutscher  Cognacbrenner  in  Verbindung  mit
dem  Verband  selbstständiger  öffentlicher  Chemiker  Deutschlands ­
  zuerst  in  Gera  und  dann  am  8.  Januar  1901  in  Berlin
folgende  Beschlüsse  gefaßt  worden:
1.  Cognac  ist  ein  mit  Hilfe  von  Weindestillat  hergestellter ­
  Trinkbranntwein.
2.  Cognac,  welcher  unter  einer  Bezeichnung  in  den
Verkehr  gebracht  wird,  die  den  Anschein  erwecken  muß,
daß  es  sich  um  reines  Weindestillat  handelt,  darf  seinen
Alkoholgehalt  nur  dem  Destillat  aus  Wein  oder  Tresterwein
verdanken.
Die  Versammlung  erklärt,  daß  sie  den  Namen  „Cognac-Weinbrand“
  als  eine  geeignete  Bezeichnung  für  einen  derartigen ­
  Cognac  ansieht.
3.  Cognac  muß  wenigstens  38  Volumprozent  Alkohol
und  darf  nicht  mehr  als  2  g  Zucker,  als  Invertzucker  bestimmt, ­
  und  nicht  mehr  als  1,5  g  zuckerfreies  Extrakt  in
100  ccm  enthalten.
Der  Zusatz  von  Glyzerin  zum  Cognac  als  Süßungsmittel ­
  ist  nicht  gestattet.
            
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