Full text : Wie kann die heimische Cognacindustrie und der deutsche Weinbau gefördert werden?

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Als  Farbstoff  ist  zulässig,  was  durch  die  natürliche
Faßlagerung  und  durch  Zusatz  von  gebranntem  Zucker  in
den  Cognac  gelangt.
4.  Ein  Cognac,  der  unter  dein  Namen  „Medizinal-Cognac“
  in  den  Handel  gebracht  wird,  hat  den  Vorschriften
des  Deutschen  Arzneibuches  zu  entsprechen.
5.  Cognacähnliche  Getränke,  die  mittels  künstlicher
Essenzen  sowie  Ätherarten  und  ätherischen  Ölen  hergestellt
sind,  sind  als  Kunstcognac  zu  bezeichnen.
6.  Als  französischer  Cognac  oder  unter  den  diesem
Begriff  entsprechenden  Bezeichnungen  ist  in  Deutschland
nur  ein  aus  Frankreich  importierter  und  im  Originalzustande
belassener  Cognac  zu  verstehen.
Auf  Cognac  aus  anderen  außerdeutschen  Ländern
finden  diese  Bestimmungen  ebenfalls  sinngemäße  Anwendung. ­

Diese  Beschlüsse  waren  die  Folge  der  Mißstände,  die
in  der  Stadt  Cognac  selbst  in  bezug  auf  die  Herstellung
des  Cognacs  Platz  gegriffen  haben,  und  da  ein  Nachweis  der
Minderqualität  des  von  Frankreich  und  vom  Auslande  überhaupt ­
  eingeführten  Cognacs  nicht  möglich,  wollten  die  deutschen ­
  Cognacbrenner  nicht  schlechter  in  dem  Konkurrenzkampf ­
  stehen  wie  die  Franzosen  und  anderen  Ausländer.
Der  Beschluß  hat  aber  durchaus  nicht  zur  Gesundung
der  Branche  beigetragen,  im  Gegenteil,  die  Auslegung,  daß
Cognac  „mit  Hilfe  von  Weindestillat“  herzustellen  sei,  hat
dazu  geführt,  daß  die  Zusätze  von  Weindestillat  immer
kleiner  wurden  und  auf  das  Maß  heruntergingen,  welches
die  Bezeichnung  „Hilfe“  nur  noch  rechtfertigen  konnte,  und
so  wurde  der  unlauteren  Konkurrenz  durch  diese  Beschlüsse
nur  noch  ein  Rückhalt  gegeben.
            
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