Full text: Wie kann die heimische Cognacindustrie und der deutsche Weinbau gefördert werden?

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Als Farbstoff ist zulässig, was durch die natürliche 
Faßlagerung und durch Zusatz von gebranntem Zucker in 
den Cognac gelangt. 
4. Ein Cognac, der unter dein Namen „Medizinal- 
Cognac“ in den Handel gebracht wird, hat den Vorschriften 
des Deutschen Arzneibuches zu entsprechen. 
5. Cognacähnliche Getränke, die mittels künstlicher 
Essenzen sowie Ätherarten und ätherischen Ölen hergestellt 
sind, sind als Kunstcognac zu bezeichnen. 
6. Als französischer Cognac oder unter den diesem 
Begriff entsprechenden Bezeichnungen ist in Deutschland 
nur ein aus Frankreich importierter und im Originalzustande 
belassener Cognac zu verstehen. 
Auf Cognac aus anderen außerdeutschen Ländern 
finden diese Bestimmungen ebenfalls sinngemäße An 
wendung. 
Diese Beschlüsse waren die Folge der Mißstände, die 
in der Stadt Cognac selbst in bezug auf die Herstellung 
des Cognacs Platz gegriffen haben, und da ein Nachweis der 
Minderqualität des von Frankreich und vom Auslande über 
haupt eingeführten Cognacs nicht möglich, wollten die deut 
schen Cognacbrenner nicht schlechter in dem Konkurrenz 
kampf stehen wie die Franzosen und anderen Ausländer. 
Der Beschluß hat aber durchaus nicht zur Gesundung 
der Branche beigetragen, im Gegenteil, die Auslegung, daß 
Cognac „mit Hilfe von Weindestillat“ herzustellen sei, hat 
dazu geführt, daß die Zusätze von Weindestillat immer 
kleiner wurden und auf das Maß heruntergingen, welches 
die Bezeichnung „Hilfe“ nur noch rechtfertigen konnte, und 
so wurde der unlauteren Konkurrenz durch diese Beschlüsse 
nur noch ein Rückhalt gegeben.
	        
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