Full text : Wie kann die heimische Cognacindustrie und der deutsche Weinbau gefördert werden?

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gesetz  vom  31.  März  1903  in  §  23  einen  Transportbegleitschein ­
  für  Naturbranntwein  in  weißer  Farbe  („Acquit  blanc“)
eingeführt  und  zwar  für  Branntwein  aus  Wein,  Äpfel,
Birnen,  Trestern,  Kirschen  oder  Zwetschen,  ferner  für
natürlichen  Rum  und  Zuckerrohrbranntwein,  welcher  direkt
aus  den  französischen  Kolonien  stammt  und  für  Genevre,
dagegen  einen  Transportbegleitschein  in  rosa  Farbe  („acquit
rose“)  für  alle  Spirituosen  anderer  Herkunft.
Diese  Kontrolle  bietet  jedoch  absolut  keine  Gewähr
dafür,  daß  man  aus  Frankreich  nun  wirklich  reine  Weindestillate ­
  empfängt.  Denn  nicht  allein,  daß  das  Weindestillat
der  Charente  mit  vielen  anderen  Branntweinen,  so  z.  B.  mit
Weindestillaten  minderer  Qualität  und  anderer  Herkunft
oder  gar  mit  Apfelweindestillat  und  dergl.  selbst  unter  den
Augen  der  Behörde  verschnitten  werden  darf,  ist  dieser
Transportbegleitschein  auch  deshalb  nicht  als  Garantie  anzusehen, ­
  weil  die  Läger  nicht  unter  amtlichem  Verschluß
oder  Mitverschluß  stehen  und  kein  Identitätsnachweis  geführt ­
  wird,  wie  wir  ihn  z.  B.  in  Deutschland  in  steuertechnischem ­
  Sinne  kennen.
Wenn  auch  durch  das  Gesetz  in  Frankreich  gesonderte
Läger  für  die  unter  weißen  und  rosa  Transportbegleitscheinen
verkehrenden  Branntweine  angeordnet  sind,  und  eine  besondere ­
  Registerführung  über  die  in  diesen  Lägern  vorhandenen ­
  Raummengen  angeordnet  werden  kann,  so  steht
dem  Lagerinhaber  doch  die  unbeaufsichtigte  Arbeit  in  diesen
Lägern  frei,  und  er  kann  darin  nach  seinem  Belieben  ausund
  einlagern.  Es  ist  somit  gar  keine  Garantie  dafür
geboten,  daß  nicht  die  Weindestillate  in  dem  Lager  durch
Industriealkohol  ersetzt  werden,  wenn  nur  darauf  geachtet
wird,  daß  die  Raummenge  die  gleiche  bleibt.  Der  Lagerinhaber ­
  kann  aber  alsdann  reinen  Industriealkohol  oder
Verschnitte  desselben  unter  weißem  Transportbegleitschein
            
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