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J a h ren wird darüber geklagt, daß der deutsche
Weinbau unter einer künstlichen Überproduktion in-
folge zu starker Vermehrung des Weines mittels
Zuckerwasserzusatz leide.
Das Gesetz vom 20. April 1892 und zuletzt das vom
24. Mai 1901 versuchte dieser Weinvermehrung engere
Grenzen zu ziehen und stellte Grundsätze fest, nach denen
eine übermäßige Weinvermehrung möglichst verhindert
werden sollte. Trotzdem sind aber bis heute die Klagen
nicht verstummt, und man hört von allen Seiten Fälle
melden, in denen trotz Gesetz und Kontrolle Überver
mehrung stattgefunden hat. Jetzt wird bereits wieder nach
neuen Mitteln gesucht, diese Weinvermehrung einzu
schränken.
Der deutsche Weinbau produziert neben einer großen
Menge feinster Qualitätsweine und solcher Weine, die
naturrein noch gute Trinkweine sind, besonders in schlechten
Jahren eine nicht unerhebliche Menge von Weinen mit
einem so hohen Säuregehalt, daß sie naturrein nicht kon
sumiert werden können.
Nur durch Herabsetzung des hohen Säuregehaltes wird
dieser ,Wein trinkfähig. Zu diesem Zwecke ist ein Zucker
oder Zuckerwasserzusatz, welcher den Alkoholgehalt des
Weines erhöht und den Säuregehalt herabsetzt, unent
behrlich, infolgedessen ist aber auch die Vermehrung un
vermeidlich. Die Grenze der Weinvermehrung ist sehr