Full text: Wie kann die heimische Cognacindustrie und der deutsche Weinbau gefördert werden?

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J a h ren wird darüber geklagt, daß der deutsche 
Weinbau unter einer künstlichen Überproduktion in- 
folge zu starker Vermehrung des Weines mittels 
Zuckerwasserzusatz leide. 
Das Gesetz vom 20. April 1892 und zuletzt das vom 
24. Mai 1901 versuchte dieser Weinvermehrung engere 
Grenzen zu ziehen und stellte Grundsätze fest, nach denen 
eine übermäßige Weinvermehrung möglichst verhindert 
werden sollte. Trotzdem sind aber bis heute die Klagen 
nicht verstummt, und man hört von allen Seiten Fälle 
melden, in denen trotz Gesetz und Kontrolle Überver 
mehrung stattgefunden hat. Jetzt wird bereits wieder nach 
neuen Mitteln gesucht, diese Weinvermehrung einzu 
schränken. 
Der deutsche Weinbau produziert neben einer großen 
Menge feinster Qualitätsweine und solcher Weine, die 
naturrein noch gute Trinkweine sind, besonders in schlechten 
Jahren eine nicht unerhebliche Menge von Weinen mit 
einem so hohen Säuregehalt, daß sie naturrein nicht kon 
sumiert werden können. 
Nur durch Herabsetzung des hohen Säuregehaltes wird 
dieser ,Wein trinkfähig. Zu diesem Zwecke ist ein Zucker 
oder Zuckerwasserzusatz, welcher den Alkoholgehalt des 
Weines erhöht und den Säuregehalt herabsetzt, unent 
behrlich, infolgedessen ist aber auch die Vermehrung un 
vermeidlich. Die Grenze der Weinvermehrung ist sehr
	        
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