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wird nach den vom Verein deutscher Ingenieure auf
gestellten Normen liquidiert.
Um all diesen Misständen abzuhelfen, hat man den
Vorschlag gemacht, den Elektrizitäts-Firmen die Kon
trolle abzunehmen und sie einer privaten oder staat
lichen Korporation zu übertragen. Vor allem dachte
man da an die Schaffung einer Einrichtung ähnlich der
der Damplkesselrevision.
Schwindelinstutute sollen sich durch Zirkulare, in
denen sie die Besitzer elektrischer Anlagen auf die
grosse Feuergefährlichkeit aufmerksam machen, mit
dem zuweilen nicht einwandsfreien Hinweis auf die
minimalen Leistungen der Installationsgeschäfte, an
preisen. Die „Anpreisungen“ erfolgen oft nur mündlich:
es wird die fragliche Anlage besichtigt und dem Inhaber
derselben auseinander gesetzt, dass die elektrischen
Maschinen veralteter Konstruktion, die Installation nicht
nach den bestehenden Vorschriften gebaut sei. Ja, noch
mehr! Man sendet Fabrikanten Prospekte zu, in denen
das Verlangen gestellt wird, für das Empfehlen ihrer
Fabrikate eine einmalige Gratifikation zu zahlen. Der
artige Auswüchse könnte man noch mehr aufzählen.
Segensreich wirkten demgegenüber die Einrich
tungen der Technischen Prüfanstalten, insbesondere das
Starkstrominspektorat. Seiner vorbereitenden Tätigkeit
ist es insbesondere auch zu danken, dass der Bundes
rat sich in den letzten Jahren selbst mehrfach mit dem
Erlass von Vorschriften, die das Installationswesen be
treffen, befasste. Zu nennen sind in dieser Hinsicht
folgende Bestimmungen:
1. Das Bundesgesetz betr. die elektrischen Schwach-
und Starkstromanlagen (vom 24. Juni 1902);