Full text: Die wirtschaftliche Entwicklung und Lage der Elektrotechnik in der Schweiz

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wird nach den vom Verein deutscher Ingenieure auf 
gestellten Normen liquidiert. 
Um all diesen Misständen abzuhelfen, hat man den 
Vorschlag gemacht, den Elektrizitäts-Firmen die Kon 
trolle abzunehmen und sie einer privaten oder staat 
lichen Korporation zu übertragen. Vor allem dachte 
man da an die Schaffung einer Einrichtung ähnlich der 
der Damplkesselrevision. 
Schwindelinstutute sollen sich durch Zirkulare, in 
denen sie die Besitzer elektrischer Anlagen auf die 
grosse Feuergefährlichkeit aufmerksam machen, mit 
dem zuweilen nicht einwandsfreien Hinweis auf die 
minimalen Leistungen der Installationsgeschäfte, an 
preisen. Die „Anpreisungen“ erfolgen oft nur mündlich: 
es wird die fragliche Anlage besichtigt und dem Inhaber 
derselben auseinander gesetzt, dass die elektrischen 
Maschinen veralteter Konstruktion, die Installation nicht 
nach den bestehenden Vorschriften gebaut sei. Ja, noch 
mehr! Man sendet Fabrikanten Prospekte zu, in denen 
das Verlangen gestellt wird, für das Empfehlen ihrer 
Fabrikate eine einmalige Gratifikation zu zahlen. Der 
artige Auswüchse könnte man noch mehr aufzählen. 
Segensreich wirkten demgegenüber die Einrich 
tungen der Technischen Prüfanstalten, insbesondere das 
Starkstrominspektorat. Seiner vorbereitenden Tätigkeit 
ist es insbesondere auch zu danken, dass der Bundes 
rat sich in den letzten Jahren selbst mehrfach mit dem 
Erlass von Vorschriften, die das Installationswesen be 
treffen, befasste. Zu nennen sind in dieser Hinsicht 
folgende Bestimmungen: 
1. Das Bundesgesetz betr. die elektrischen Schwach- 
und Starkstromanlagen (vom 24. Juni 1902);
	        
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